Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 24.04.2012 - 11 K 6956/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Windkraftanlage Denkmal Umgebungsschutz Erscheinungsbild bedrängend Wirkung optisch Verzicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
DSchG NRW § 9 BImSchG § 6
Windkraftanlage Denkmal Umgebungsschutz Erscheinungsbild bedrängend Wirkung optisch Verzicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hemmung oder Unterbrechung des Ablaufs der Geltungsfrist eines Bauvorbescheides durch außerhalb der Risikosphäre des Bauherrn liegende Umstände; Hemmung oder Unterbrechung des Ablaufs der Geltungsfrist eines Bauvorbescheides durch Nachbarwidersprüche; Konkretisierung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 28 K 3438/17
Rechtmäßigkeit von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilten …
Dagegen erhob die Beigeladene im Oktober 2010 Klage (11 K 6956/10), die überwiegend Erfolg hatte.Die denkmalrechtlichen Belange seien nicht relevant, wie die 11. Kammer mit Urteil vom 24. April 2012 - 11 K 6956/10 - überzeugend entschieden habe.
Die 11. Kammer hat - für dieses Verfahren nicht im Sinne des § 121 VwGO bindend - mit Urteil vom 24. April 2012 - 11 K 6956/10 - entschieden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von 140 Metern an den Vorhabenstandorten denkmalrechtlich nicht zu beanstanden ist:.
- VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen …
Leitsatz Ziffer 3 der Entscheidung lautet sogar: "Ob eine Windkraftanlage für eine benachbarte Wohnbebauung zumutbar ist i. S. einer optisch bedrängenden Wirkung, hängt in der Regel weniger ab von der Baumasse als vielmehr von der Höhe der Anlage insgesamt und wie störend die Rotorbewegung im Einzelfall wahrgenommen wird ..." (VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2013 - 11 K 6956/10 -, juris). - VG Gelsenkirchen, 04.11.2019 - 8 L 547/19 vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, juris Rn. 30 (für einen topographischen Höhenunterschied von 10 Metern); VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2012 - 11 K 6956/10 -, juris Rn. 117 (für einen topographischen Höhenunterschied von 25 Metern).