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   VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04   

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https://dejure.org/2005,17341
VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04 (https://dejure.org/2005,17341)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.2005 - 24 L 3553/04 (https://dejure.org/2005,17341)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 24 L 3553/04 (https://dejure.org/2005,17341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Bemessung der Höhe des monatlichen Elternbeitrags für den Kindergartenbesuch eines gemeinsamen Kindes; Ausgestaltung der einstweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten des Adressaten einer erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Anforderungen an das ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergartenbeitrag - wirtschaftliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsmaßnahmen müssen erfolgversprechend sein

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 158
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Münster, 05.05.2000 - 6 L 516/00
    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Dabei kann offen bleiben, ob es einen Rechtssatz gibt, nach dem eine Kontopfändung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich Nachrang gegenüber der Pfändung beweglicher Sachen hat, so jedenfalls für zu vollstreckende Beträge von nur wenigen 100 DM VG Münster, Beschluss vom 05. Mai 2000, 6 L 516/00, KKZ 2001, 255; a.A. etwa FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18. Februar 2000, KKZ 2001, 111.

    Für eine Unverhältnismäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung spricht hier ferner, dass zu dem Umstand, dass die Kontopfändung voraussichtlich für den Antragsgegner nicht von Nutzen war, hinzukommt, dass sie für den Antragsteller auf der anderen Seite zu erheblichen Beeinträchtigungen zu führen drohte, während es für den Antragsgegner nur um eine vergleichsweise geringe Forderung ging, vgl. zur Unverhältnismäßigkeit einer Kontopfändung wegen der Auswirkungen für den Schuldner und geringer Vollstreckungsforderung (DM 353, 70) auch VG Münster, Beschluss vom 05. Mai 2000, 6 L 516/00, KKZ 2001, 255; ferner App, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 1989, Rn. 616.

  • OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00

    Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Justizbeitreibungsordnung -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Vor diesem Hintergrund haben Zivilgerichte für den Fall drohender Kündigung eines gepfändeten Girokontos verschiedentlich entschieden, dass Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen unbilliger Härte gewährt werden kann, wenn diesem Nachteil für den Schuldner keine Aussicht zumindest auf eine nennenswerte Teilbefriedigung des Gläubigers gegenübersteht, vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000, 4 W 3614/00, Rpfleger 2001, 361; LG Essen, Beschluss vom 25. September 2001, 11 T 293/01, Rpfleger 2002, 162 m.w.N.; weitere Nachw. auch bei Fischer, Anm. zu der vorgenannten Entscheidung, ebd.
  • LG Marburg, 18.01.2002 - 3 T 79/01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden, vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470.
  • LG Essen, 25.09.2001 - 11 T 293/01

    Kontopfändung als außerordentliche Härte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Vor diesem Hintergrund haben Zivilgerichte für den Fall drohender Kündigung eines gepfändeten Girokontos verschiedentlich entschieden, dass Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen unbilliger Härte gewährt werden kann, wenn diesem Nachteil für den Schuldner keine Aussicht zumindest auf eine nennenswerte Teilbefriedigung des Gläubigers gegenübersteht, vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000, 4 W 3614/00, Rpfleger 2001, 361; LG Essen, Beschluss vom 25. September 2001, 11 T 293/01, Rpfleger 2002, 162 m.w.N.; weitere Nachw. auch bei Fischer, Anm. zu der vorgenannten Entscheidung, ebd.
  • LG Koblenz, 10.09.1997 - 2 T 510/97
    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Soweit der Schuldner nach Ablauf der Sieben-Tages-Frist über das Geld noch nicht verfügt hat, besteht, soweit laufende Geldleistungen betroffen sind, Pfändungsschutz nach näherer Maßgabe der §§ 55 Abs. 4, 54 Abs. 4 SGB I, 850c, 850d ZPO, vgl. zur Berechnung näher etwa LG Koblenz, Beschluss vom 10. September 1997, 2 T 510/97, FamRZ 1998, 691.
  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Die Drittschuldnerin wäre allerdings verpflichtet, die Sozialleistungen während der Sieben-Tages-Frist des § 55 Abs. 1 SGB I nicht mit dem jeweils bestehenden Soll zu verrechnen, denn gemäß § 394 Satz 1 BGB ist die Aufrechnung gegen eine unpfändbare Forderung ausgeschlossen, BGH, Urteil vom 30. Mai 1998, II ZR 373/87, BGHZ 104, 309 = NJW 1988, 2670 = Rpfleger 1988, 491 m.w.N.
  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Allerdings sind die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie"), nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich pfändbar, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, BGH, Urteil vom 29. März 2001, IX ZR 34/00, BGHZ 147, 193.
  • OLG Naumburg, 24.02.1999 - 6 W 5/99

    Forderungspfändung - Pfändungsschutz für ein der Überweisung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden, vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470.
  • AG St. Ingbert, 14.04.2004 - 5 M 67/02

    Aufhebung einer Kontopfändung gemäß § 765a ZPO

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Es sei dahingestellt, ob eine solche Kündigung rechtens wäre, Zweifel könnten sich insoweit daraus ergeben, dass es sich bei der Drittschuldnerin nicht um eine private Bank, sondern um eine Sparkasse handelt; vgl. AG St. Ingbert, Beschluss vom 14. April 2004, 5 M 67/02.
  • FG Hamburg, 18.02.2000 - II 376/99

    Zur Wahl des geeigneten Vollstreckungsmittels durch die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04
    Dabei kann offen bleiben, ob es einen Rechtssatz gibt, nach dem eine Kontopfändung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich Nachrang gegenüber der Pfändung beweglicher Sachen hat, so jedenfalls für zu vollstreckende Beträge von nur wenigen 100 DM VG Münster, Beschluss vom 05. Mai 2000, 6 L 516/00, KKZ 2001, 255; a.A. etwa FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 18. Februar 2000, KKZ 2001, 111.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2010 - 23 L 1772/10

    Obdachlosengebühren Kontenpfändung Pfändungs- und Einziehungsverfügung

    Mangels eingehenden Vortrags und Glaubhaftmachung ihrer Situation können auch sonstige Anforderungen, die an die Pfändung eines Kontos, auf dem dauerhaft nur Sozialleistungen eingehen, angelegt werden können, vgl. hierzu Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 24 L 3553/04 -, NWVBl. 2005, 392 ff., nicht berücksichtigt werden.

    Ist dies nämlich dauerhaft nicht der Fall, sollte der Antragsgegner erwägen, ob die Kontenpfändung aufgehoben wird, um die erheblichen Nachteile für die Antragstellerin zu beseitigen, die aus der Pfändung folgen, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2005, a. a. O., Rn. 47 ff.

  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 23 K 4847/12

    Obdachlosengebühren; Kontenpfändung; Girokonto; Vorrang der Sachpfändung; kleiner

    Eine faktische und längerfristige "Kontensperre" bei kleinen Beträgen ohne Aussicht auf Befriedigung, besonders bei Konten auf denen nur Sozialleistungen eingehen und die sich dauerhaft im Soll befinden, begegnet hingegen den bekannten Bedenken, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 24 L 3553/04 -, NWVBl. 2005, 392 ff.
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