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   VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15.A   

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VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15.A (https://dejure.org/2016,10148)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2016 - 17 K 6458/15.A (https://dejure.org/2016,10148)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2016 - 17 K 6458/15.A (https://dejure.org/2016,10148)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
    Zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Gericht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV nur verpflichtet, wenn seine Entscheidung mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts nicht mehr angefochten werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 BN 7.15 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 -, juris Rn. 9.
  • BVerwG, 18.03.2015 - 4 BN 7.15

    Fristenregelung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO europarechtlich unbedenklich

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
    Zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Gericht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV nur verpflichtet, wenn seine Entscheidung mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts nicht mehr angefochten werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 BN 7.15 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 -, juris Rn. 9.
  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
    Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass der Asylbewerber an dem von ihm entsprechend mitgeteilten letzten Aufenthaltsort erfolgte - bzw. an die entsprechend mitgeteilte letzte Anschrift gerichtete - Mitteilungen gegen sich gelten lassen muss (Art. 11 Abs. 2 lit. c) der Richtlinie 2005/85/EG), vgl. zur Ermächtigung des Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2005/85/EG: BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 10 C 1.13 -, juris Rn. 23.
  • BVerwG, 23.10.2015 - 1 B 41.15

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; subsidiäre

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
    Nach der Übergangsregelung in Art. 52 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/32/EU wenden die Mitgliedstaaten die in Umsetzung dieser Richtlinie nach Art. 51 Abs. 1 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf förmlich gestellte Anträge auf internationalen Schutz nach dem 20. Juli 2015 oder früher an; für vor diesem Datum gestellte Anträge gelten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Maßgabe der Richtlinie 2005/85/EG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 -, juris Rn. 11.
  • BVerwG, 11.09.2013 - 9 B 43.13

    Ermessensreduzierung bei Aussetzungsentscheidung; Kumulierung von Umsatzsteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
    Eine Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO, um hinsichtlich der von den Klägern formulierten Fragen gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen, vgl. zur Anwendbarkeit des § 94 VwGO im Falle eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV: BVerwG, Beschluss vom 11. September 2013 - 9 B 43.13 -, juris Rn. 5; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 18. Februar 2008 - 5 C 13.07 -, juris Rn. 8, war nicht angezeigt.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2016 - 17 L 1488/16

    Rechtmäßigkeit derr Abschiebung eines Asylbewerbers nach Albanien als sicherem

    Nach der Übergangsregelung in Art. 52 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/32/EU wenden die Mitgliedstaaten die in Umsetzung dieser Richtlinie nach Art. 51 Abs. 1 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf förmlich gestellte Anträge auf internationalen Schutz nach dem 20. Juli 2015 oder früher an; für vor diesem Datum gestellte Anträge gelten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Maßgabe der Richtlinie 2005/85/EG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 1 B 41.15 -, juris Rn. 11; VG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 2016 - 17 K 6458/15.A -, juris Rn. 13.

    Zu den dieser Übergangsvorschrift unterfallenden Bestimmungen zählen auch die Regelungen in Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 2016 - 17 K 6458/15.A -, juris Rn. 15.

  • VG Cottbus, 04.08.2016 - 5 K 524/16

    Asyl; Zustellung eines Schreibens an den Asylbewerber; Mitteilung der Anschrift

    Der Richtliniengeber hatte also keinen Anlass, in diesem Kontext auch den Fall zu regeln, dass die Anschrift behördlich mitgeteilt wird (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 2016 - 17 K 6458/15.A).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 17 L 4233/16

    Nichtbestehender Anspruch von aus dem sicheren Herkunftstaat Albanien stammenden

    Diesbezüglich wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Cottbus, vgl. VG Cottbus, Urteil vom 4. August 2016 - 5 K 524/16.A -, juris Rn. 33 ff., und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 1. April 2016 - 17 K 6458/15.A -, juris Rn. 12 ff., Bezug genommen.
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