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   VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08   

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https://dejure.org/2009,20654
VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08 (https://dejure.org/2009,20654)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2009 - 20 K 8611/08 (https://dejure.org/2009,20654)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2009 - 20 K 8611/08 (https://dejure.org/2009,20654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis zur ordnungsgemäßen Skontroführung geeigneter Räumlichkeiten als unverzichtbare und sachlich angemessene und geeignete Voraussetzung zur Sicherstellung der fachlichen Leistungsfähigkeit als Skrontoführer; In einem Aktenvermerk niedergelegte Entscheidung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07
    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 20 K 6319/07 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird zunächst auf die allgemeinen Ausführungen der Kammer zu der Vereinbarkeit der genannten Normen mit höherrangigem Recht im Urteil des Verfahrens gleichen Rubrums 20 K 6319/07 vom 2. September 2009 Bezug genommen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 8611/08
    Ebenso wie im Falle einer Anfechtungsklage kommt es im Falle einer auf die Gewährung einer zeitabschnittsbezogenen Leistung - als solche wird die hier streitgegenständliche Zuweisung von Skontren für das Geschäftsjahr 2009 gewertet - gerichteten Verpflichtungsklage, vgl. zum Ganzen etwa BVerwG, Urt. vom 8. Juni 1995 - 5 C 30.93 - in Juris; VGH BW, Urt. Vom 11. September 1998 - 3 S 2121.96 -, in Juris, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der letzten behördlichen Entscheidung an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2317/09

    Zuteilung von Skontren in einem ausreichende Deckungsbeiträge ermöglichenden

    Die Beklagte habe bei den Skontrenzuteilungen zum 1. Januar 2009, 1. Januar 2010 und 1. Januar 2012 erneut allein - rechtswidrig - die Emittentenwünsche zugrunde gelegt und deutlich gemacht, dass sie wegen der beiden Urteile des Verwaltungsgerichts vom 2. September 2009 - 20 K 6319/07 und 20 K 8611/08 - und der noch nicht erfolgten Berufungsentscheidung ihre Zuteilungspraxis auch nicht zu ändern gedenke.

    Mit Urteil vom 2. September 2009 (GA S. 513 ff.) wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf die hiergegen erhobene Klage zurück (Az. 20 K 8611/08).

    Die Beklagte und das Verwaltungsgericht (Urteil vom 2. September 2009 20 K 8611/08 ) sind dabei davon ausgegangen, dass die Klägerin nicht mehr über die erforderliche fachliche Eignung verfügt, da ihre technische Ausstattung mangelhaft sei.

    Denn die Beklagte und das Verwaltungsgericht haben gerade keine schon unwiderruflich geschlossenen vertraglichen Verpflichtungen verlangt, sondern nicht mehr, aber auch nicht weniger, als eine gegen den Willen der Klägerin nicht mehr entziehbare Rechtsposition (vgl. Urteil vom 2. September 2009 - 20 K 8611/08 -, BKR 2009, 472, 475 f. = GA S. 513, 516 f.).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges

    Nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist über die Kosten unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei der mutmaßliche Ausgang des Beschwerdeverfahrens zu berücksichtigen ist (BGH NZG 2009, 518 [Tz. 1]), ohne dass schwierige rechtliche oder tatsächliche Fragen abschließend geklärt werden müssten (BGH ZInsO 2009, 2113 [Tz. 4]; BKR 2009, 472 [Tz. 1]).
  • VG Düsseldorf, 02.09.2009 - 20 K 6319/07

    Skontro Skontroführer Zuweisung Zuteilung Verteilung Skontren

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 20 K 8611/08 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
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