Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 02.12.2004 - 20 L 2945/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24376
VG Düsseldorf, 02.12.2004 - 20 L 2945/04 (https://dejure.org/2004,24376)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2004 - 20 L 2945/04 (https://dejure.org/2004,24376)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 20 L 2945/04 (https://dejure.org/2004,24376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für einen Integrationshelfer in einem Kindergarten ; Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ; Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2004 - 20 L 2945/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1970 - V C 98.69 - BVerwGE 35, 178.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2002 - 12 B 1034/02
    Auszug aus VG Düsseldorf, 02.12.2004 - 20 L 2945/04
    Soweit die Antragstellerin allerdings den Erlass einer einstweiligen Anordnung über den Monat Dezember 2004 hinaus begehrt, fehlt es aus folgenden Gründen an der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes: Nach ständiger Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2002 - 12 B 1034/02 - mit weiteren Nachweisen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich nicht in Betracht, weil die Sozialhilfe keine rentengleiche Dauerleistung darstellt, sondern lediglich der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht