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VG Düsseldorf, 04.02.2019 - 17. Kammer |
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- VG Düsseldorf, 14.05.2018 - 17 L 895/18
Auszug aus VG Düsseldorf, 04.02.2019 - 17. Kammer
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist ein Einzelentscheider regelmäßig nicht in der Lage, aus eigener Anschauung über die streitgegenständliche Frage der Staatsangehörigkeit eines die kurdische Volkszugehörigkeit innehabenden Antragstellers aus dem arabischen Raum ohne Zuhilfenahme eines Sprachgutachtens mit hinreichender Sicherheit zu befinden (vgl. bereits Beschluss vom 14. Mai 2018 - 17 L 895/18.A -, juris).