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   VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12   

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VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12 (https://dejure.org/2012,32201)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2012 - 17 K 4037/12 (https://dejure.org/2012,32201)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2012 - 17 K 4037/12 (https://dejure.org/2012,32201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft; Bestimmen des Abfallbeseitigers bei mehreren abfallrechtlich Pflichtigen anhand der Kriterien wie Effektivität, Zumutbarkeit, Verursachung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.

    In einem solchen Fall vermittelt das Eigentum an dem Grundstück nach der Verkehrsauffassung keinen Herrschaftsbereich, der zugleich auch die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände begründet, BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.

  • BVerwG, 21.10.1997 - 7 B 334.97

    Abfallrecht - Beschlagnahme zur Verhinderung des Weitertransports

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Eine Regelung der abfallrechtlichen Besitzereigenschaft ist darin nicht zu sehen, vgl. zum (fehlenden) Verlust der Abfallbesitzereigenschaft nach Beschlagnahme von Abfällen, BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 7 B 334/97 -, juris Rn. 3.
  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80

    Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Zum anderen entbindet wirtschaftliches Unvermögen grundsätzlich nicht von der abfallrechtlichen Verantwortlichkeit, zumal es sich nicht um einen Fall objektiver Unmöglichkeit handelt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1980 - 4 B 193/80 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2003 - 17 K 316/03

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Abfallbesitzer ist der Verpächter (gegebenenfalls neben dem Pächter) nur dann, wenn er (zumindest auch) die tatsächliche Sachherrschaft an dem Abfall inne hat, VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, juris Rn. 23 f.
  • VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08

    Abfall Entsorgungsanordnung Entledigungswillen Verwendungszweck

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Da die Klägerin weder konkrete Verwertungsmaßnahmen benannt, noch die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertungsmöglichkeit substantiiert aufgezeigt hat, befinden sich die Abfälle auch soweit sie tatsächlich verwertbar sein sollten - in einem Zwischenstadium, in dem sie nach der obergerichtlichen Rechtsprechung als Abfälle zur Beseitigung gelten, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 20 B 1424/97 -, juris Rn. 8 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris Rn. 41.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Der Beklagte konnte durch die Auswahl der Klägerin vorhersehbare Streitigkeiten zwischen ihm und der E im Sinne einer zügigen Gefahrbeseitigung lösen, vgl. zu einem vergleichbaren Fall VG Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 17 K 6449/01 -, juris Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 20 B 1424/97

    Überlassung von Abfällen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Da die Klägerin weder konkrete Verwertungsmaßnahmen benannt, noch die Möglichkeit einer zeitnahen Verwertungsmöglichkeit substantiiert aufgezeigt hat, befinden sich die Abfälle auch soweit sie tatsächlich verwertbar sein sollten - in einem Zwischenstadium, in dem sie nach der obergerichtlichen Rechtsprechung als Abfälle zur Beseitigung gelten, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 20 B 1424/97 -, juris Rn. 8 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris Rn. 41.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
    Eine Übertragung dieser Vorgehensweise auf einen ordnungsrechtlichen Anspruch des Staates gegen den Bürger, der im Wege der Ersatzvornahme zwangsweise durchgesetzt werden kann, ist nicht vorzunehmen, im Ergebnis so auch Ehricke, in: Münchener Kommentar zur InsO, Band 1, 2. Auflage 2007, § 38 Rn. 45; Eickmann, in: Kreft, InsO, Kommentar, 6. Auflage 2011, § 35 Rn. 44; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 10 S 7/90 -, ZIP 1991, S. 393.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012- 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.

    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 19.

    Dies zugrunde gelegt, ist der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die streitgegenständlichen Abfälle lagern, Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrwG, weil das Eigentum an einem Grundstück nach der Verkehrsauffassung einen Herrschaftsbereich vermittelt, der zugleich auch die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände begründet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 21.

    Abfallbesitzer ist der Vermieter (ggf. neben dem Mieter) nur dann, wenn er zumindest auch die tatsächliche Sachherrschaft an dem Abfall inne at, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 23; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, juris Rn. 23.

    Dies ist anhand des jeweiligen Einzelfalles ggf. abweichend von den schuld- und sachenrechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien untereinander zu prüfen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 25.

    Nur durch die Vorlage von Entsorgungsbelegen ist es der Antragsgegnerin möglich zu überprüfen, ob der Antragsteller die Abfälle entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß entsorgt und nicht nur von dem Grundstück entfernt hat, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 45.

    Diesbezüglich hat die Antragsgegnerin die Art des Nachweises zugunsten des Antragstellers in rechtlich nicht zu beanstandender Weise offen gelassen, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 45.

  • VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18

    Immissionsschutzrecht

    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.

    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 19.

    Dies zugrunde gelegt, ist der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die streitgegenständlichen Abfälle lagern, Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrwG, weil das Eigentum an einem Grundstück nach der Verkehrsauffassung einen Herrschaftsbereich vermittelt, der zugleich auch die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände begründet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 21.

    Abfallbesitzer ist der Vermieter (ggf. neben dem Mieter) nur dann, wenn er zumindest auch die tatsächliche Sachherrschaft an dem Abfall inne at, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 23; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, juris Rn. 23.

    Dies ist anhand des jeweiligen Einzelfalles ggf. abweichend von den schuld- und sachenrechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien untereinander zu prüfen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 25.

  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.

    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 19.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2019 - 17 K 3108/17

    Abfallbeseitigungsrecht

    Nur durch die Vorlage von Entsorgungsbelegen ist es der Beklagten möglich zu überprüfen, ob der Kläger die Abfälle entsprechend den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß entsorgt und nicht nur von dem Grundstück entfernt hat, vgl. VG Düsseldorf , Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 45.
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