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   VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17   

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VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17 (https://dejure.org/2017,50063)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2017 - 17 L 4572/17 (https://dejure.org/2017,50063)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 17 L 4572/17 (https://dejure.org/2017,50063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 47.79

    Umfang der Genehmigungspflichtigkeit der Abfallentsorgung - Begriff der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Damit ist die Annahme der aus der strafrechtlichen Verurteilung folgenden Unzuverlässigkeit auch für den Widerruf der Transportgenehmigung gerechtfertigt und zwar ungeachtet dessen, dass die dortigen Verstöße im Zusammenhang mit der Lagerung, nicht hingegen mit dem Transport von Abfällen stehen, da insoweit das Gesetz nicht differenziert (vgl. §§ 53 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KrWG i.V.m. § 3 Abs. 1 AbfAEV) und auch eine solche Unterscheidung nicht geboten ist, vgl. noch zum KrW-/AbfG: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3.

    Bei Unzuverlässigkeit des Antragstellers ist neben der geordneten Beseitigung von Abfällen auch deren Einsammeln und Befördern nicht sichergestellt, wodurch vermeidbare Umweltschäden möglich werden, vgl. schon BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, juris Rn. 9.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2004 - 2 L 331/03

    Widerruf, Abfallgenehmigung, Transportgenehmigung, Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist dabei in der Regel nicht gegeben, wenn der Antragsteller wegen Verletzung von Vorschriften des Strafrechts über Delikte gegen die Umwelt während der Innehabung der Genehmigung / Erlaubnis verurteilt worden ist (vgl. für die Erteilung § 3 Abs. 2 Nr. 1 a) AbfAEV; vgl. auch § 8 Abs. 1, 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung), denn bei einer entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung wegen Verstößen gegen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§§ 324 ff. Strafgesetzbuch - StGB -) handelt es sich jedenfalls um Tatsachen, die für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen sowie zur Beseitigung von Belang sind, vgl. schon zum KrW-/AbfG: OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3; VG Trier, Urteil vom 17. November 2010 - 5 K 705/10.TR -, juris Rn. 18 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2009 - 7 K 724/09.KO -, juris Rn. 24; siehe auch: Schomerus, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrWG, § 53 Rn. 30 f.; Hurst, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 53 Rn. 25; iErg.

    Damit ist die Annahme der aus der strafrechtlichen Verurteilung folgenden Unzuverlässigkeit auch für den Widerruf der Transportgenehmigung gerechtfertigt und zwar ungeachtet dessen, dass die dortigen Verstöße im Zusammenhang mit der Lagerung, nicht hingegen mit dem Transport von Abfällen stehen, da insoweit das Gesetz nicht differenziert (vgl. §§ 53 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KrWG i.V.m. § 3 Abs. 1 AbfAEV) und auch eine solche Unterscheidung nicht geboten ist, vgl. noch zum KrW-/AbfG: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3.

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Weiter sind - in tatsächlicher Hinsicht - alle Umstände zu berücksichtigen, die die gesamte oder teilweise Aufrechterhaltung des angefochtenen Bescheids zu rechtfertigen vermögen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Weiter sind - in tatsächlicher Hinsicht - alle Umstände zu berücksichtigen, die die gesamte oder teilweise Aufrechterhaltung des angefochtenen Bescheids zu rechtfertigen vermögen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16.
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Weiter sind - in tatsächlicher Hinsicht - alle Umstände zu berücksichtigen, die die gesamte oder teilweise Aufrechterhaltung des angefochtenen Bescheids zu rechtfertigen vermögen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 -, juris Rn. 16.
  • VG Trier, 17.11.2010 - 5 K 705/10

    Zur Frage der Zuverlässigkeit eines Abfalltransporteurs

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist dabei in der Regel nicht gegeben, wenn der Antragsteller wegen Verletzung von Vorschriften des Strafrechts über Delikte gegen die Umwelt während der Innehabung der Genehmigung / Erlaubnis verurteilt worden ist (vgl. für die Erteilung § 3 Abs. 2 Nr. 1 a) AbfAEV; vgl. auch § 8 Abs. 1, 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung), denn bei einer entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung wegen Verstößen gegen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§§ 324 ff. Strafgesetzbuch - StGB -) handelt es sich jedenfalls um Tatsachen, die für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen sowie zur Beseitigung von Belang sind, vgl. schon zum KrW-/AbfG: OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3; VG Trier, Urteil vom 17. November 2010 - 5 K 705/10.TR -, juris Rn. 18 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2009 - 7 K 724/09.KO -, juris Rn. 24; siehe auch: Schomerus, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrWG, § 53 Rn. 30 f.; Hurst, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 53 Rn. 25; iErg.
  • VG Koblenz, 17.11.2009 - 7 K 724/09

    Genehmigung zum Transport von Abfällen; Zuverlässigkeit des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist dabei in der Regel nicht gegeben, wenn der Antragsteller wegen Verletzung von Vorschriften des Strafrechts über Delikte gegen die Umwelt während der Innehabung der Genehmigung / Erlaubnis verurteilt worden ist (vgl. für die Erteilung § 3 Abs. 2 Nr. 1 a) AbfAEV; vgl. auch § 8 Abs. 1, 2 Entsorgungsfachbetriebeverordnung), denn bei einer entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung wegen Verstößen gegen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§§ 324 ff. Strafgesetzbuch - StGB -) handelt es sich jedenfalls um Tatsachen, die für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen sowie zur Beseitigung von Belang sind, vgl. schon zum KrW-/AbfG: OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3; VG Trier, Urteil vom 17. November 2010 - 5 K 705/10.TR -, juris Rn. 18 ff.; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2009 - 7 K 724/09.KO -, juris Rn. 24; siehe auch: Schomerus, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrWG, § 53 Rn. 30 f.; Hurst, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 53 Rn. 25; iErg.
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