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VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 20 K 1592/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 20 K 1592/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2023 - 4 E 347/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 20 K 1592/23
Ebenso läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn dem unbemittelten Beteiligten wegen Fehlens der Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu seinem Nachteil ausgehen würde, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris, sowie vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, juris, Rn. 22 f., m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 16 E 343/12 -, juris, Rn. 3. - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 20 K 1592/23
Ebenso läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn dem unbemittelten Beteiligten wegen Fehlens der Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu seinem Nachteil ausgehen würde, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris, sowie vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, juris, Rn. 22 f., m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 16 E 343/12 -, juris, Rn. 3. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2013 - 16 E 343/12
Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens von Kindern aus geschiedenen …
Auszug aus VG Düsseldorf, 05.04.2023 - 20 K 1592/23
Ebenso läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn dem unbemittelten Beteiligten wegen Fehlens der Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zu seinem Nachteil ausgehen würde, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - juris, sowie vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, juris, Rn. 22 f., m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 16 E 343/12 -, juris, Rn. 3.