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   VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17   

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VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17 (https://dejure.org/2020,37812)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2020 - 8 K 15409/17 (https://dejure.org/2020,37812)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2020 - 8 K 15409/17 (https://dejure.org/2020,37812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; Arbeitnehmer; Täuschung; fehlende Verurteilung; familiäre Mithilfe; Familienbetrieb; beschränkte Erwerbstätigkeit; Fiktion; Verlängerungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers bei ordnungsgemäßer Beschäftigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Es spricht Vieles dafür, dass eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl sie durch Täuschung der Ausländerbehörde erlangt wurde, Grundlage einer ordnungsgemäßen Beschäftigung sein kann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen wurde und die Täuschungshandlung nicht zu einer Verurteilung geführt hat (wie EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) - entgegen BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -).

    Beschäftigungszeiten können daher so lange nicht als ordnungsgemäß im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand, EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - C-192/89 (Sevince) -, Rn. 30, vom 16. Dezember 1992- C-237/91 (Kus) -, Rn. 12, vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, Rn.21, und vom 6. Juni 1995- C 434/93 (Bozkurt) - Rn. 27, jeweils unter curia.eu; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, unter: bverwg.de (Rn. 22).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat früh die Folgen einer Täuschungshandlung eines türkischen Arbeitnehmers bei Erteilung der nationalen Aufenthaltserlaubnis zusammengefasst, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Rn. 29).

    Das OVG Berlin hatte mit Beschluss vom 11. August 1995 dem Gerichtshof nämlich die Frage vorgelegt, ob Beschäftigungszeiten anrechenbar sind, die "durch vorsätzliche straf bare [Hervorhebung von hier] Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis" erbracht wurden, zitiert nach EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Rn. 16).

    Er ging zwar im Grundsatz davon aus, dass die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein türkischer Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht besitzt, nach nationalem Recht zu beurteilen sei; dafür sei entscheidend, ob sich der Betroffene nach den materiellen Vorschriften des Mitgliedstaats rechtmäßig im Land aufhalte, Schlussanträge des Generalanwalts F. vom 6. März 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Nr. 16).

    Gleichzeitig stellte er heraus, dass Zeiten einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer bloßen Rücknehmbarkeit keine Zeiten einer ordnungsgemäßen Beschäftigung darstellten, da die Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis des zutreffenden Sachverhaltes nicht verlängert worden wäre und eine gleichwohl erfolgende Zuerkennung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechtes "ein verwerfliches Verhalten" belohne, "was andere ermutigen würde, den Ausländerbehörden der Mitgliedstaaten gegenüber falsche Erklärungen abzugeben", Schlussanträge des Generalanwalts F. vom 6. März 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Nr. 19).

    Er legt die Frage des OVG Berlin bewusst so aus, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Rn. 18): "geht die erste Frage des vorlegenden Gerichts im wesentlichen dahin", dass gefragt ist, ob ein türkischer Arbeitnehmer die Voraussetzung der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat im Sinne dieser Vorschrift erfüllt, wenn er diese Beschäftigung aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis ausgeübt hat, die er allein durch eine Täuschung, die zu seiner Verurteilung geführt hat, erwirkt hat.

    Im Ergebnis wird dabei ausdrücklich unterschieden zwischen Zeiten, die der Betroffene in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt hat, in der ihm von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Rn. 27), und "darüber hinaus" für Zeiten einer Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund einer Täuschung erteilt wurde, die zu einer Verurteilung geführt hat, EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, unter: curia.eu (Rn. 28).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Es spricht Vieles dafür, dass eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl sie durch Täuschung der Ausländerbehörde erlangt wurde, Grundlage einer ordnungsgemäßen Beschäftigung sein kann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen wurde und die Täuschungshandlung nicht zu einer Verurteilung geführt hat (wie EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) - entgegen BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht zurückgenommen wurde, hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 23), oder aus sonstigen Gründen nicht mehr Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet sein kann.

    Diese Rechtsauffassung steht im Widerspruch zur "herrschenden Meinung" in Rechtsprechung und Literatur, OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 8 S 93/02 -, in: NVwZ-RR 2003, 526 (527);VG E. , Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 24 L 4611/97 -, vom 19. Oktober 1998- 24 L 4460/98 - und vom 5. März 1999 - 24 L 1716/98 - (nicht veröffentlicht); BVerwG, Urteilevom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 -, unter: wolterskluwer-online.de (Rn. 54), vom 14. Mai 2013- 1 C 16.12 -, unter: bverwg.de (Rn. 19) und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 17), zu VGH Mannheim, Urteil vom 17. Mai 2017 - 11 S 341/17 -, unter: lrbw.juris.de (Rn. 77); Benassi, ARB 1/80 - Der aktuelle Stand der Rechtsprechung, in: InfAuslR 1998, 473 (479); Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht (13. Auflage), Rn. 63 zu ARB 1/80 Art. 6; einschränkend Oberhäuser, in: Ausländerrecht (2. Auflage), Rn. 17 zu ARB 1/80 Artikel 6.

    Diese Annahme, wiederholt in BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 17), ist unzutreffend.

    Diese Abweichung von der Vorlagefrage war nicht zufällig, sondern bewusst; sie stellt ein entscheidungserhebliches Unterscheidungsmerkmal dar, a.A. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 18).

    wird dem vom Gerichtshof offensichtlich keine Bedeutung beigemessen, BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 18).

    Es wird regelmäßig darauf abgestellt, dass aufgrund der durch Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels dazu führe, dass dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustehe, da die durch Täuschung erlangte aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen sei, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - , unter: bverwg.de (Rn. 19) -, ohne dass es einer ausdrücklichen Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis bedürfe, BVerwG, Urteile vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 -, UA (Seite 13), vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - Rn. 19, und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 18, jeweils unter: bverwg.de.

  • EuGH, 30.09.1997 - C-36/96

    Günaydin u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Der im Assoziationsrecht verwendete Begriff des Arbeitnehmers ist ebenso zu verstehen wie der gemeinschaftsrechtliche; die europarechtliche Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs ist deshalb für die Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 heranzuziehen, EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 (Ertanir) -, Rn. 43, vom 30. September 1997- C-36/96 (Günaydin) -, Rn. 29, vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 24,und vom 19. November 2002 C-188/00 (Kurz) -, Rn. 31, jeweils unter: curia.eu.

    Diese Differenzierung scheint der Gerichtshof in der Rechtsache Günaydin zu verwischen, indem er unter ausdrücklichem Bezug auf die Rechtsache Kol ausführt, dass Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Arbeitnehmer während der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt hat, die ihm nur aufgrund einer Täuschung der Behörden durch ihn erteilt worden ist, nicht auf einer gesicherten Position beruhen, sondern als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten sind, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand, EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - C-36/96 (Günaydin) -, unter: curia.eu (Rn. 45).

    Allerdings stellt der Gerichtshof bereits im nächsten Absatz klar, dass das Aufenthaltsrecht in keiner Weise streitig war, da ihm "im November 1986 gestattet worden" war, im Bundesgebiet "ohne Unterbrechung bis zum 30. Juni 1990 eine tatsächliche und echte selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, so dass seine Rechtstellung während dieses Zeitraums gesichert war", EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - C-36/96 (Günaydin) -, unter: curia.eu (Rn. 46).

    In diesem Sinn hob bereits der Generalanwalt Elmer hier in seinen Schlussanträgen, die noch vor dem Urteil in der Rechtsache Kol gestellt wurde, hervor, dass keine Täuschung vorliege, sondern in Bezug auf die angegebene Bereitschaft zur Ausreise nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis lediglich "ein Fall des Wegfalls von Voraussetzungen", Schlussanträge des Generalanwalts F. vom 29. April 1997 - C-36/96 (Günaydin) -, unter: curia.eu (Nr. 42).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Der im Assoziationsrecht verwendete Begriff des Arbeitnehmers ist ebenso zu verstehen wie der gemeinschaftsrechtliche; die europarechtliche Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs ist deshalb für die Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 heranzuziehen, EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 (Ertanir) -, Rn. 43, vom 30. September 1997- C-36/96 (Günaydin) -, Rn. 29, vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 24,und vom 19. November 2002 C-188/00 (Kurz) -, Rn. 31, jeweils unter: curia.eu.

    So spricht weder die begrenzte Höhe der Vergütung, gegen die Eigenschaft als Arbeitnehmer, EuGH, Urteil vom 30. März 2006 - C-10/05 (Mattern und Cikotic) -, unter: curia.eu (Rn. 22), noch die Herkunft der Vergütung aus "Drittmitteln", also Zuschüssen des Bruders der Zeugin zum Betrieb des Büdchens, EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, unter: curia.eu (Rn. 28): es spielt für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer anzusehen ist, keine Rolle, woher die Mittel für seine Vergütung stammen.

    Entscheidend ist der Charakter des Arbeitsverhältnisses in Ansehung der Rechte und Pflichten der betreffenden Personen, EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 25, vom 19. November 2002 - C 188/00 (Kurz) -, Rn. 32, und vom 6. November 2003 - C 413/01 (Ninni-Orasche) -, Rn. 24, jeweils unter: curia.eu.

    Zugleich ist festzustellen, dass die Rechtsache Kol andererseits auch vollständig zitiert wird, ohne dass dem - aufgrund fehlender Begründung - Bedeutung beigemessen wird, EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 59, vom 18. Dezember 2008- C-337/07 (Altun) -, Rn. 55, vom 8. November 2012 - C-268/11 (Gülbahce) -, Rn. 51, undvom 29. September 2011 - C-187/10 (Baris Unal) -, Rn. 45, jeweils unter: curia.eu.

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Dagegen ist es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts ohne Bedeutung, dass das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des Betreffenden ist, woher die Mittel für die Vergütung stammen oder dass sich die Höhe der Vergütung in Grenzen hält, EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C-188/00 (Kurz) -, unter: curia.eu (Rn. 32).

    Der im Assoziationsrecht verwendete Begriff des Arbeitnehmers ist ebenso zu verstehen wie der gemeinschaftsrechtliche; die europarechtliche Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs ist deshalb für die Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 heranzuziehen, EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 (Ertanir) -, Rn. 43, vom 30. September 1997- C-36/96 (Günaydin) -, Rn. 29, vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 24,und vom 19. November 2002 C-188/00 (Kurz) -, Rn. 31, jeweils unter: curia.eu.

    Entscheidend ist der Charakter des Arbeitsverhältnisses in Ansehung der Rechte und Pflichten der betreffenden Personen, EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 25, vom 19. November 2002 - C 188/00 (Kurz) -, Rn. 32, und vom 6. November 2003 - C 413/01 (Ninni-Orasche) -, Rn. 24, jeweils unter: curia.eu.

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Diese Rechtsauffassung steht im Widerspruch zur "herrschenden Meinung" in Rechtsprechung und Literatur, OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 8 S 93/02 -, in: NVwZ-RR 2003, 526 (527);VG E. , Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 24 L 4611/97 -, vom 19. Oktober 1998- 24 L 4460/98 - und vom 5. März 1999 - 24 L 1716/98 - (nicht veröffentlicht); BVerwG, Urteilevom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 -, unter: wolterskluwer-online.de (Rn. 54), vom 14. Mai 2013- 1 C 16.12 -, unter: bverwg.de (Rn. 19) und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 17), zu VGH Mannheim, Urteil vom 17. Mai 2017 - 11 S 341/17 -, unter: lrbw.juris.de (Rn. 77); Benassi, ARB 1/80 - Der aktuelle Stand der Rechtsprechung, in: InfAuslR 1998, 473 (479); Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht (13. Auflage), Rn. 63 zu ARB 1/80 Art. 6; einschränkend Oberhäuser, in: Ausländerrecht (2. Auflage), Rn. 17 zu ARB 1/80 Artikel 6.

    BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - , unter: bverwg.de (Rn. 19) -, erstmalig im Jahr 2013 hervorgehobenen Rechtsache Metin Bozkurt.

    Es wird regelmäßig darauf abgestellt, dass aufgrund der durch Täuschung begründete, objektiv vorliegende materielle Mangel des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels dazu führe, dass dem Ausländer während dessen Laufzeit von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustehe, da die durch Täuschung erlangte aufenthaltsrechtliche Position des Betroffenen als nicht gefestigt sondern nur vorläufig anzusehen sei, BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - , unter: bverwg.de (Rn. 19) -, ohne dass es einer ausdrücklichen Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis bedürfe, BVerwG, Urteile vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 -, UA (Seite 13), vom 14. Mai 2013 - 1 C 16.12 - Rn. 19, und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 18, jeweils unter: bverwg.de.

  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Zugleich ist festzustellen, dass die Rechtsache Kol andererseits auch vollständig zitiert wird, ohne dass dem - aufgrund fehlender Begründung - Bedeutung beigemessen wird, EuGH, Urteile vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 59, vom 18. Dezember 2008- C-337/07 (Altun) -, Rn. 55, vom 8. November 2012 - C-268/11 (Gülbahce) -, Rn. 51, undvom 29. September 2011 - C-187/10 (Baris Unal) -, Rn. 45, jeweils unter: curia.eu.

    Vielmehr stellt die Generalanwältin T. n ihren auch vom Bundesverwaltungsgericht zitierten Schlussanträgen, Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 21. Juli 2011 - C-187/10 (Baris Unal) -, unter curia.eu (Rn. 48), zutreffend heraus, dass die Mitgliedstaaten selbstverständlich befugt seien, betrügerisches Verhalten festzustellen.

    Vom Erfordernis der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis könne in Täuschungsfällen nur abgewichen werden, wenn eine "im Urteil Kol zugelassene Ausnahme", Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 21. Juli 2011 - C-187/10 (Baris Unal) -, unter curia.eu (Rn. 52), vorliege.

  • BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Beschäftigungszeiten können daher so lange nicht als ordnungsgemäß im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand, EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - C-192/89 (Sevince) -, Rn. 30, vom 16. Dezember 1992- C-237/91 (Kus) -, Rn. 12, vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, Rn.21, und vom 6. Juni 1995- C 434/93 (Bozkurt) - Rn. 27, jeweils unter curia.eu; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, unter: bverwg.de (Rn. 22).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union betont stets, dass der auch der ordnungsgemäßen Beschäftigung zugrundeliegende Begriff des Arbeitnehmers nicht eng, dem folgend: BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, unter: bverg.de (Rn. 15), und nach objektiven Kriterien zu definieren ist.

  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Der im Assoziationsrecht verwendete Begriff des Arbeitnehmers ist ebenso zu verstehen wie der gemeinschaftsrechtliche; die europarechtliche Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs ist deshalb für die Arbeitnehmer im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 heranzuziehen, EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 (Ertanir) -, Rn. 43, vom 30. September 1997- C-36/96 (Günaydin) -, Rn. 29, vom 26. November 1998 - C-1/97 (Birden) -, Rn. 24,und vom 19. November 2002 C-188/00 (Kurz) -, Rn. 31, jeweils unter: curia.eu.

    Sofern in diesen die Rechtsache Kol unvollständig, ohne Verweis auf die Verurteilung zitiert wird, EuGH, Urteile vom 30. September 1997 - C-98/96 (Ertanir) -, Rn. 51 und vom 11. Mai 2000 - C-37/98 (Savas), Rn. 61, jeweils unter: curia.eu.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17
    Beschäftigungszeiten können daher so lange nicht als ordnungsgemäß im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand, EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - C-192/89 (Sevince) -, Rn. 30, vom 16. Dezember 1992- C-237/91 (Kus) -, Rn. 12, vom 5. Juni 1997 - C-285/95 (Kol) -, Rn.21, und vom 6. Juni 1995- C 434/93 (Bozkurt) - Rn. 27, jeweils unter curia.eu; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 -, unter: bverwg.de (Rn. 22).

    Ein vorläufiges Aufenthaltsrecht aufgrund einer Fiktion genügt daher ebenso wenig wie die Widerherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch ein Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO), also etwa die - auch gerichtliche - Aussetzung einer Entscheidung, mit der ein Aufenthaltsrecht verweigert wurde und gegen die erfolglos Klage erhoben wurde, EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 (Kus) -, unter: curia.eu (Rn. 13); OVG NRW.

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • VGH Hessen, 15.10.2008 - 11 B 2104/08

    Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 EWGAssRBes 1/80

  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 18 B 1662/10

    Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet auf Grund des von einem anderen

  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12

    Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • VG Düsseldorf, 07.05.2007 - 8 L 2494/06

    Kein Rechtsanspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Verlängerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05

    Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer;

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung infolge zeitlich späteren

  • VGH Bayern, 14.03.2000 - 10 B 99.1383
  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 18 B 979/08

    Studium Erwerbstätigkeitordnungsgemäße Beschäftigung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

  • OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02

    "Scheinehe", türkischer Werkvertragsarbeitnehmer, regulärer Arbeitsmarkt

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