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   VG Düsseldorf, 07.01.2019 - 10 K 8099/16   

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VG Düsseldorf, 07.01.2019 - 10 K 8099/16 (https://dejure.org/2019,646)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2019 - 10 K 8099/16 (https://dejure.org/2019,646)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2019 - 10 K 8099/16 (https://dejure.org/2019,646)
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  • OVG Berlin, 29.08.2003 - 2 B 4.01

    Erhebung einer Suchgebühr durch Standesamt; Suchen eines Eintrags oder Vorgangs;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.01.2019 - 10 K 8099/16
    Zur Begründung seiner Klage verweist er auf das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 2. Oktober 2000 - 1 A 83.99 - und das nachgehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -.

    VG Berlin, Urteil vom 2. Oktober 2000 - 1 A 83.99 -, juris (Leitsätze), und des OVG Berlin, Urteil vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -, juris, wonach die Benennung eines in dem jetzigen Standesamtsbezirk aufgegangenen früheren Standesamtsbezirks, in dessen räumlichen Zuständigkeitsbereich seinerzeit der Urkundeneintrag vorgenommen worden ist, nicht gefordert werden kann.

    OVG Berlin, Urteil vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -, juris Rn. 14.

    vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -, juris Rn. 13.

  • VG Berlin, 02.10.2000 - 1 A 83.99
    Auszug aus VG Düsseldorf, 07.01.2019 - 10 K 8099/16
    Zur Begründung seiner Klage verweist er auf das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 2. Oktober 2000 - 1 A 83.99 - und das nachgehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -.

    VG Berlin, Urteil vom 2. Oktober 2000 - 1 A 83.99 -, juris (Leitsätze), und des OVG Berlin, Urteil vom 29. August 2003 - 2 B 4.01 -, juris, wonach die Benennung eines in dem jetzigen Standesamtsbezirk aufgegangenen früheren Standesamtsbezirks, in dessen räumlichen Zuständigkeitsbereich seinerzeit der Urkundeneintrag vorgenommen worden ist, nicht gefordert werden kann.

    Soweit die Beklagte die Tarifstelle 5b.4.9 AGT dahin auslegt, dass sie nicht nur bei gänzlich fehlenden (oder ggf. ungenauen, vgl. dazu auch VG Berlin, Urteil vom 2. Oktober 2000 - 1 A 83.99 -, Seite 7 des Urteilsabdrucks), sondern erst recht auch bei falschen Angaben anwendbar sein müsse, folgt das Gericht ihr nicht.

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