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   VG Düsseldorf, 07.03.2019 - 29 K 8023/18   

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https://dejure.org/2019,12904
VG Düsseldorf, 07.03.2019 - 29 K 8023/18 (https://dejure.org/2019,12904)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2019 - 29 K 8023/18 (https://dejure.org/2019,12904)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2019 - 29 K 8023/18 (https://dejure.org/2019,12904)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 11 LC 121/17

    Übergang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten von

    Damit bleibt es vorliegend - unabhängig von der Frage, ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch überhaupt von der Rechtswegzuweisung des § 32 i Abs. 2 AO erfasst wird (wohl verneinend: VG Düsseldorf, Beschl. v. 7.3.2019 - 29 K 8023/18 -, juris, Rn. 6 ff.) -, bei der vom Verwaltungsgericht festgestellten Zulässigkeit des beschrittenen Verwaltungsrechtswegs (vgl. Krumm, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Febr. 2019, § 32 i AO, Rn. 2; Rosenke, in: Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK AO, Stand: 1.4.2019, § 32 i, Rn. 15).

    Durch diese Regelungen soll ausweislich der Gesetzesbegründung sichergestellt werden, dass die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und der §§ 32 a bis 32 d AO nicht durch Informationsfreiheitsgesetze des Bundes oder der Länder verdrängt oder umgangen werden können (BT-Drucks. 18/12611, S. 89; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschl. v. 7.3.2019 - 29 K 8023/18 -, juris, Rn. 7, m.w.N.).

  • BFH, 16.06.2020 - II B 65/19

    Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt

    Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf Klagen "hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten" und "wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen" (Beschluss des VG Düsseldorf vom 07.03.2019 - 29 K 8023/18, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht --ZInsO-- 2019, 969, Rz 4).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2019 - 3 K 91/19

    Für Ansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen bleiben die

    Zur Begründung verweist er auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 04. April 2012 (B 12 SF 1710 R) sowie die Entscheidung des VG Düsseldorf vom 07. März 2019 zum Az.: 29 K 8023/18.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Senat auf die Gründe des Beschlusses des OVG NRW vom 13. Juni 2019 (15 E 376/19 in juris m. w. N.) sowie auf die Gründe des Beschlusses des VG Düsseldorf vom 07. März 2019 (29 K 8023/18 in juris) zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, denen er sich anschließt.

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