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   VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10   

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https://dejure.org/2012,105483
VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10 (https://dejure.org/2012,105483)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2012 - 11 K 6393/10 (https://dejure.org/2012,105483)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2012 - 11 K 6393/10 (https://dejure.org/2012,105483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Schleswig, 08.02.2010 - 17 W 28/09

    Kostenrechtliche Behandlung des Austauschs der beklagten Partei durch den Kläger

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Der vom Kläger herbeigeführte gewillkürte Parteiwechsel auf Beklagtenseite ist kostenrechtlich wie eine Klagerücknahme zu behandeln, mit der Folge, dass der Kläger die durch seine Klage verursachten außergerichtlichen Kosten des ursprünglichen Beklagten (S1. -Kreis O. ) trägt, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 17 W 28/09 -, juris.
  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 3 ZU 473/07
    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Dies gilt erst recht für Umstände, über die zwar zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Bauherrn bei Erteilung der Genehmigung Einigkeit bestand, die jedoch nicht schriftlich fixiert wurden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 10 A 4248/92 -, BRS 58 Nr. 216; HessVGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 3 ZU 473/07 -, BRS 73 Nr. 153; Gädtke, BauO NRW Kommentar, 12. Auflage 2011, § 75 Rn. 131.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1996 - 10 A 4248/92

    Regelungsgehalt einer Baugenehmigung; Zugehörigkeitsvermerk; Bauschein;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Dies gilt erst recht für Umstände, über die zwar zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Bauherrn bei Erteilung der Genehmigung Einigkeit bestand, die jedoch nicht schriftlich fixiert wurden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 10 A 4248/92 -, BRS 58 Nr. 216; HessVGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 3 ZU 473/07 -, BRS 73 Nr. 153; Gädtke, BauO NRW Kommentar, 12. Auflage 2011, § 75 Rn. 131.
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Die Eigenart des Gebiets kann auch durch Vorhaben bestimmt sein, die in einem angrenzenden, nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet mit Bebauungsplänen errichtet wurden; auf die in einem solchen Gebiet nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässige Bebauung kommt es dabei aber nicht an, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 16.73 -, DÖV 1976, 381 (betreffend die Frage des Bebauungszusammenhangs); Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: 1. April 2012, § 34 Rn. 36.
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Auch die so geänderte Klage ist zulässig, insbesondere kommt es im Falle der subjektiven Klageänderung für die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung ausschließlich darauf an, ob die ursprünglich erhobene Klage innerhalb der Klagefrist bei Gericht eingegangen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158/92 -, DVBl 1993, 562.
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Ein Wohnungsvorhaben fügt sich, was die von ihm hinzunehmenden gewerblichen Immissionen angeht, in die derart vorbelastete Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es nicht stärkeren Belästigungen ausgesetzt sein wird als die vorhandene Wohnbebauung; die gewerbliche Nutzung braucht folglich gegenüber der hinzukommenden Wohnnutzung nicht mehr Rücksicht zu nehmen als gegenüber der bereits vorhandenen Wohnnutzung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1984 - 4 B 171/83 -, ZfBR 1984, 147.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Der Betrieb der Firma V. dürfte der Beurteilung als Mischgebiet nicht entgegenstehen, weil auch bei Unterstellung der Großflächigkeit im Hinblick auf das schmale Warensortiment die Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 BauNVO als widerlegt anzusehen sein dürfte, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54/80 -, BVerwGE 68, 342.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2003 - 10 A 3666/99

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Umnutzung bürogenutzter in allgemein

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, weil die geplanten Wohnhäuser vom KFZ-Betrieb X. weiter entfernt liegen als die Häuser S.--straße 0 und 0. Der von der Beklagten herangezogene Abstandserlass NRW vom 2. April 1998 ist im Baugenehmigungsverfahren nicht anwendbar, vgl. Vorbemerkung des Erlasses vor Ziffer 1; OVG NRW, Urteil vom 6. Februar 2003 - 10 A 3666/99 -, juris.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Auch die Einheitlichkeit oder Unterschiedlichkeit der Bebauung kann ein Kriterium für die Abgrenzung der näheren Umgebung sein, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67/97 -, BRS 59 Nr. 80; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 7 A 3557/02-, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 7 A 896/09

    Wohnverträglichkeit eines Vertragshändlers mit typischem Werkstattbetrieb in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 11 K 6393/10
    Je nach Größe und Umfang des Betriebs sowie Betriebsweise und Gestaltung der Arbeitsabläufe - zu denen hier keine konkreten Erkenntnisse vorliegen - kann sich eine unterschiedliche Bewertung ergeben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 -, juris, m.w.N.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7 A 3557/02

    Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Räumliche Abgrenzung der

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