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   VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21   

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VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21 (https://dejure.org/2022,4431)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2022 - 5 K 6455/21 (https://dejure.org/2022,4431)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 5 K 6455/21 (https://dejure.org/2022,4431)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 15 A 1068/15

    Anschlusszwang an die Regenwasserkanalisation i.R.d. öffentlichen Interesses als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. in diesem Sinne für den Anschluss- und Benutzungszwang : OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2016 - 15 A 1068/15 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 48 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung.

    Dass der Schutzzweck der Überlassungspflicht und eines daran anschließenden Anschlusszwangs für Niederschlags(-ab-)wasser, der darin besteht, Wasserschäden an und Überschwemmungen von benachbarten Grundstücken und Verkehrsflächen entgegenzuwirken, vgl. in diesem Sinne für den Anschluss- und Benutzungszwang : OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2016 - 15 A 1068/15 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 16 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, nicht deswegen entfällt, weil die Kapazität von Kanalisationen immer nur auf die Aufnahme eines bestimmten, üblichen technischen Standards entsprechenden Berechnungsregens und nicht auf die Aufnahme von demgegenüber gravierenderen Starkregenereignissen oder gar von "Katastrophenregen" ausgerichtet ist, versteht sich vor dem Hintergrund des unverhältnismäßigen finanziellen Aufwandes, den deutlich höhere Kanalkapazitäten für statistisch recht seltene Regenereignisse nach sich zögen, von selbst.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 15 A 48/12

    Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine den kommunalen Anschlusszwang und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    Die Nichterhebung von Niederschlagswassergebühren beinhaltet daher ebensowenig eine Entscheidung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Beseitigung des Abwassers auf dem Grundstück, wie auch die Erteilung einer Baugenehmigung mangels Konzentrationswirkung keine wasserrechtliche Erlaubnis beinhaltet oder ersetzt, vgl. zur fehlenden Konzentrationswirkung von Baugenehmigungen in anschlussrechtlichen Zusammenhängen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 36, und gegenüber wasserrechtlichen Anforderungen an die Art der Entwässerung regelmäßig keinen Bestandschutz auslöst.

    vgl. zum "intendierten Ermessen" im genannten Sinne für einen Fall, in dem sich die Gemeinde für den Bau einer Trennkanalisation entschieden hatte, bzgl. der - § 49 Abs. 4 Satz 1 LWG n.F. (2016) entsprechenden - Regelung in § 53 Abs. 3a Satz 1 LWG a.F. (2005): OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, veröffentlicht u.a. in juris, s. dort insbesondere Rdnr. 40; vgl. zum "ermessensintendiert" fehlenden Freistellungsanspruch für einen Fall "wirtschaftlichen Bestandsschutzes" im Sinne des § 51 Abs. 3 LWG a.F. [= in der Zeit vom 1. Juli 1995 (bis 12. Mai 2005 als § 51 Abs. 4 geltend) bis zum 15. Juli 2016 geltende Fassung], in dem sich die Gemeinde in einer nach bisherigem Recht (= einer vor dem 1. Juli 1995) genehmigten Kanalisationsnetzplanung für eine Niederschlags(-ab-)wasserentsorgung über eine Mischwasserkanalisation entschieden hatte: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 32 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1987 - 2 A 993/85
    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. zur fehlenden Formgebundenheit derartiger Widmungen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 7. September 1987 - 2 A 993/85 -, veröffentlicht unter anderem in OVGE 39, 179 (185).

    Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu einer entsprechenden Widmung der über sein Grundstück verlaufenden Kanalstrecke, die für eine rechtmäßige Widmung erforderlich ist, vgl. zur Frage der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der öffentlich-rechtlichen Widmung von Rohrleitungen zu Entwässerungszwecken, die über Privatgrundstücke verlegt sind: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 7. September 1987 - 2 A 993/85 -, veröffentlicht unter anderem in OVGE 39, 179 (185), hat der Grundstückseigentümer im Zuge der Herstellung des Kanalabschnitts Anfang der 1990-er Jahre jedenfalls konkludent erteilt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - 15 A 1636/08

    Voraussetzungen für den Übergang der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. dazu, dass Nachweis und Freistellung zwei konstitutive Voraussetzungen für den Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht sind, schon für die in der Grundstruktur inhaltlich entsprechende Regelung in § 53 Abs. 3a S. 1 LWG alter Fassung (2005): Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1636/08 -, veröffentlicht u.a. in juris (s. dort Rdnr.13); und dazu, dass dies auch für § 49 Abs. 4 S. 1 LWG neuer Fassung (2016) gilt: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Februar 2017 - 15 B 49/17 -, veröffentlicht unter anderem in juris (siehe dort insbesondere Rn. 7 ff.).

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1636/08 -, veröffentlicht u.a. in juris, s. dort Rdnr. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2017 - 15 B 49/17

    Nachweis der gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. dazu, dass Nachweis und Freistellung zwei konstitutive Voraussetzungen für den Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht sind, schon für die in der Grundstruktur inhaltlich entsprechende Regelung in § 53 Abs. 3a S. 1 LWG alter Fassung (2005): Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1636/08 -, veröffentlicht u.a. in juris (s. dort Rdnr.13); und dazu, dass dies auch für § 49 Abs. 4 S. 1 LWG neuer Fassung (2016) gilt: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Februar 2017 - 15 B 49/17 -, veröffentlicht unter anderem in juris (siehe dort insbesondere Rn. 7 ff.).

    vgl. in diesem Sinne auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Februar 2017 - 15 B 49/17 -, veröffentlicht unter anderem in juris (siehe dort insbesondere Rn. 19 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - 15 A 1635/08

    Voraussetzungen für den Übergang der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. zum "intendierten Ermessen" im genannten Sinne für einen Fall, in dem sich die Gemeinde für den Bau einer Trennkanalisation entschieden hatte, bzgl. der - § 49 Abs. 4 Satz 1 LWG n.F. (2016) entsprechenden - Regelung in § 53 Abs. 3a Satz 1 LWG a.F. (2005): OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 15 A 48/12 -, veröffentlicht u.a. in juris, s. dort insbesondere Rdnr. 40; vgl. zum "ermessensintendiert" fehlenden Freistellungsanspruch für einen Fall "wirtschaftlichen Bestandsschutzes" im Sinne des § 51 Abs. 3 LWG a.F. [= in der Zeit vom 1. Juli 1995 (bis 12. Mai 2005 als § 51 Abs. 4 geltend) bis zum 15. Juli 2016 geltende Fassung], in dem sich die Gemeinde in einer nach bisherigem Recht (= einer vor dem 1. Juli 1995) genehmigten Kanalisationsnetzplanung für eine Niederschlags(-ab-)wasserentsorgung über eine Mischwasserkanalisation entschieden hatte: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 32 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 15 A 1666/17

    Anschluss- und Benutzungszwang; Niederschlagswasserüberlassungspflicht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    vgl. in diesem Sinne mit Blick auf ein nachträgliches Anschlussverlangen z.B.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 15 A 1666/17 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 16 ff.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 9 LA 194/05

    Folgenbeseitigungsanspruch als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    Vor diesem Hintergrund müssten aktuell-konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bestand des Kanals auf dem Grundstück mit größeren, gewichtigen Nachteilen für die Klägerseite verbunden wäre, vgl. in diesem Sinne für die damalige Rechtslage in Niedersachsen, die der heutigen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen in etwa vergleichbar ist: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 9 LA 194/05 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 5, um zu der Annahme gelangen zu können, dass die Beklagte einem Verlangen der Klägerin nach Beseitigung des öffentlichen Kanals vom klägerischen Grundstück nicht einen Duldungsanspruch im Sinne des § 93 LWG entgegensetzen könnte.
  • VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 5 K 6455/21
    Einem Übergang der Abwasserbeseitigungspflicht für das auf dem Grundstück anfallende Niederschlags(-ab-)wasser steht vor diesem Hintergrund bereits entgegen, dass die Klägerin bzw. ihre Rechtsvorgänger der zuständigen unteren Wasserbehörde die Gemeinwohlverträglichkeit einer Beseitigung des Niederschlags(-ab-)wassers auf dem Grundstück durch Versickerung nie nachgewiesen haben; denn eine für diese Form der Benutzung des Grundwassers erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis (vgl. § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 3,§ 9 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 WHG), vgl. zur Erlaubnispflichtigkeit des Versickerns von Niederschlags(-ab-)wasser: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. März 2014 - 17 K 5503/13 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 16 ff., ist nach den nicht substantiiert in Abrede gestellten Angaben der Beklagten durch die untere Wasserbehörde nie ausdrücklich erteilt worden.
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