Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 09.10.2009 - 26 K 5707/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freier Zugang zu Umweltinformationen ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses; Nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit als Ausnahme von einem Anspruch auf Auskunft
- lda.brandenburg.de
Begriffsbestimmung, Sicherheitsaspekte
- fragdenstaat.de
Begriffsbestimmung - Sicherheitsaspekte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Ministerpräsident muss Deutscher Umwelthilfe e.V. eingeschränkt Auskunft über CO²-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umweltinformation und Dienstwagen
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Sicherheitsaspekte, Begriffsbestimmung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
NRW-Ministerpräsident zur Auskunft über CO2-Emissionswerte seines Dienstwagen gegenüber Deutscher Umwelthilfe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ministerpräsident muss eingeschränkt Auskunft über CO²-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen - Gefährdung des Ministerpräsidenten durch Datenpreisgabe ausgeschlossen
Wird zitiert von ...
- VG München, 01.02.2017 - M 9 K 16.1966
Anspruch auf Umweltinformationen zum Dienstwagen des Bayerischen …
Mit Schreiben vom 4. März 2016 wies der Kläger darauf hin, dass eine Auskunftspflicht aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz hinsichtlich der Mitteilung der COâ??-Werte bestehe und verwies auf ein Urteil des VG Düsseldorf vom 9. Oktober 2009 (Az.: 26 K 5707/08), das sich auf eine Auskunftspflicht des damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten bezieht, worauf die Bayerische Staatskanzlei am 14. März 2016 antwortete, dass es bei den bisherigen Angaben bleibe.Entscheidend und ausreichend ist insoweit lediglich, dass jegliche Emissionen von Kohlendioxyd potenziell Einfluss auf den Zustand der Atmosphäre haben (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 9.10.2009 - 26 K 5707/08 - juris Rn. 17).