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   VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22   

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VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22 (https://dejure.org/2022,30384)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2022 - 5 K 1518/22 (https://dejure.org/2022,30384)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2022 - 5 K 1518/22 (https://dejure.org/2022,30384)
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  • VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 17 K 1096/09

    Gewässerunterhaltung; Verbandsbeitrag; Flächenmaßstab; Erscherer; Erschwerung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    Insbesondere habe es die Rücklagenbildung nach dem Wirtschaftsplan und den Beitragsmaßstab in § 48 VS als rechtswidrig angesehen und dabei auf die Rechtsprechung des Gerichts in seinem Urteil vom 18. Mai 2010 in dem Verfahren 17 K 1096/09 - das zwischen der Mitgliedsgemeinde T. und dem Beklagten geführt wurde ( Anm. des Unterzeichners ) - verwiesen.

    Entgegen der beklagtenseits vertretenen Auffassung handele es sich bei dem gewählten Maßstab nicht um einen modifizierten Flächenmaßstab, sondern um einen modifizierten Einwohnermaßstab, worauf das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits in seinem Urteil vom 18. Mai 2010 - 17 K 1096/09 - hingewiesen habe.

    Der angesprochene Hinweis in dem Urteil vom 18. Mai 2010 - 17 K 1096/09 - war ein nicht entscheidungstragendes obiter dictum; vgl. z.B. die Veröffentlichung in juris, Rn 44 ff. ( Anm. des Unterzeichners ).

    Die Bedenken, die in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2010 - 17 K 1096/09 - gegen die Satzungsregelungen in § 48 VS i.V.m. den zugehörigen Tabellen, erwogen worden seien, griffen nicht durch.

    Dass der Beklagte im Übrigen - entgegen den in dem Urteil vom 18. Mai 2010 in dem Verfahren 17 K 1096/09 a.E. als obiter dictum geäußerten Bedenken - einen (aus den o.g. Gründen zulässigen) modifizierten Flächenmaßstab gewählt hat, erhellt nach Überzeugung des erkennenden Gerichts bereits der Umstand, dass bei Gemeinden, die die Messzahl 1, 0 erreichen, die für die Beitragsbemessung maßgebliche Wertzahl genau der Gemeindegebietsfläche in Quadratkilometern, die im Verbandsgebiet und im seitlichen Einzugsgebiet liegt, entspricht.

  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 C 9.19

    IHK-Beiträge wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern und deren Berücksichtigung bei der dortigen Beitragserhebung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 22.

    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern und deren Berücksichtigung bei der dortigen Beitragserhebung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 17.

    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern und deren Berücksichtigung bei der dortigen Beitragserhebung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 2020 - 8 C 9/19 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 17.

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern als ebenfalls nicht gewinnorientiert arbeitenden Körperschaften des öffentlichen Rechts: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 17.

    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern und deren Berücksichtigung bei der dortigen Beitragserhebung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 17.

    vgl. in diesem Sinne zur insoweit vergleichbaren Konstellation der Rücklagenbildung durch Industrie- und Handelskammern und deren Berücksichtigung bei der dortigen Beitragserhebung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 C 6/15 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 18.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3165/02
    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. so in einem Fall, in dem die Bemessungsregeln des dort betroffenen Wasserverbandes vorsahen, die Gewässerunterhaltungskosten zu 75 % nach Beitragsflächen und zu 25 % nach Einwohnern im Verbandsgebiet zu verteilen, mit Blick auf den Einwohneranteil: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. September 2004 - 20 A 3165/02 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 41.

    vgl. in diesem Sinne für einen Beitragsmaßstab, bei dem der Unterhaltungsaufwand des dortigen Wasserverbandes zu 75 % nach Beitragsflächen und zu 25 % nach Einwohnern im Verbandsgebiet verteilt wurde: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. September 2004 - 20 A 3165/02 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 47.

    vgl. zu letzterem Gesichtspunkt: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 15. September 2004 - 20 A 3165/02 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 48.

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. in diesem Sinne: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, veröffentlicht in juris, siehe dort insbesondere Rn. 34.

    vgl. so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, veröffentlicht in juris, siehe dort Rn. 34 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S. 2 m.w.N, veröffentlicht aber auch in juris.

  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, veröffentlicht in juris, siehe dort Rn. 34 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 3. Juli 1992 - 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3 S. 2 m.w.N, veröffentlicht aber auch in juris.
  • VG Düsseldorf, 27.06.2002 - 8 K 576/02

    Finanzierung des Eigenanteils der Verbandsmitglieder für die Baumaßnahmen und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    Da das Gericht zudem gehindert ist, die Beitragskalkulation des beklagten Verbandes von sich aus durch Herausrechnung zu Unrecht angesetzter Rücklagenanteile bzw. zu Unrecht unterlassener Rücklagenreduzierungen zu ändern und damit den anzuwendenden Beitragssatz zu ermäßigen, da dies nicht nur eine rein rechnerische Korrektur darstellte, sondern in das - hier die Frage der Bildung und der Höhe von Rücklagen betreffende - Haushaltsermessen der Verbandsorgane des Beklagten eingriffe, blieben der betroffene Beitragssatz und eine auf diesem Satz beruhende Beitragserhebung rechtswidrig, vgl. im vorstehenden Sinne zu den Folgen einer fehlerhaften Beitragsbedarfsberechnung, deren Korrektur in das Haushaltsermessen der Organe eines Wasserverbandes eingreifen würde: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 K 576/02 -, veröffentlicht unter anderem in juris, s. dort insbesondere Rn. 53, wenn die Rücklagenbildung des beklagten Verbandes nach Maßgabe des vorstehenden tatsächlich zu beanstanden wäre.
  • BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04

    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. zum Vorstehenden: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. August 2006 - 6 C 6/06 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 12 f.; diese Entscheidung betraf einen Deichverband und seine Beitragsforderungen wegen Hochwasserschutzes; siehe des Näheren auch: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 10 B 72/04 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 11.
  • BVerwG, 29.04.2020 - 7 C 29.18

    Umlagefähigkeit von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der ökologischen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    vgl. zur rechtlichen Unbedenklichkeit des ökologisch erweiterten Unterhaltungsbegriffs insbesondere auch im Wasserverbandsrecht: Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29. April 2020 - 7 C 29/18 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 25 ff.
  • VG Düsseldorf, 24.11.2021 - 5 K 3992/21
    Auszug aus VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 5 K 1518/22
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 24. November 2021 - 5 K 3992/21 -) sei bei der Maßstabsgestaltung für Beiträge für die Gewässerunterhaltung beispielsweise eine zehnfache Gewichtung für bebaute und befestigte Flächen (gegenüber unbefestigten Flächen) für zulässig erklärt worden.
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 6.06

    Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den

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