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   VG Düsseldorf, 11.10.2004 - 4 L 2779/04   

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https://dejure.org/2004,31529
VG Düsseldorf, 11.10.2004 - 4 L 2779/04 (https://dejure.org/2004,31529)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 (https://dejure.org/2004,31529)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 4 L 2779/04 (https://dejure.org/2004,31529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beprobung und Begutachtung von Boden und Grundwasser eines Grundstücks einer ehemaligen Lackfabrik zur Vorbereitung der Bauleitplanung durch eine Kommune; Ausgestaltung des Rechts einer Gemeinde zur Durchsetzung des Rechts zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2001 - 10 A 3545/00

    Rechtsgrundlage für die Entnahme von Bodenproben und Bodenluftproben bei einem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.10.2004 - 4 L 2779/04
    Die nach § 209 BauGB bestehende Duldungspflicht bezieht sich auch auf Arbeiten, die zur Vorbereitung des Erlasses eines Bebauungsplanes vorzunehmen sind (OVGNW, Beschluss vom 15. August 2001, 10 A 3545/00, NWVBl. 2003, 110; Battis, Krautzberger, Löhr, Baugesetzbuch, 8. Aufl., § 209, Rdn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22

    Normenkontrollantrag: Nutzungsänderung; Verlängerung einer Veränderungssperre

    Durchgesetzt werden kann diese Duldungspflicht im Wege eines Verwaltungsakts, dessen sofortige Vollziehung angeordnet und der mit der Androhung von Zwangsmitteln verbunden werden kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 19, 28 f., juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 4 ff., juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung).

    Insoweit kann § 209 Abs. 1 BauGB die Ermächtigung zum Erlass eines - auf die Duldung der Vornahme von Realakten gerichteten - Verwaltungsakts durch Auslegung entnommen werden (Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2022, § 209 Rn. 17 ff.; Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, § 209 Rn. 19 ff.; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 209 Rn. 3; Bank, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2022, § 209 Rn. 48; vgl. mit Rückgriff auf allgemeine Vorschriften des Ordnungsrechts VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 23, juris: § 14, § 12 Abs. 2 OBG NRW).

    Das öffentliche Interesse an der Fortführung des Bauleitplanverfahrens überwiegt das Interesse des Eigentümers daran, unbehelligt zu bleiben, wenn seine Nutzung des Flurstücks kaum fühlbar belastet wird (so VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 28, juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; so im Ergebnis VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 5, juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).

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