Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 10 K 2776/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Datenschutz Disziplinarverfahren Ermahnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BBG § 67 Abs 1; BBG § 67 Abs 2 S 1 Nr 1; BDG § 18
Datenschutz Disziplinarverfahren Ermahnung - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermahnung eines Beamten wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit im Zusammenhang mit Mitteilungen beim Versenden von E-Mails; Anforderungen und Voraussetzungen an eine Ermahnung des Dientsherrn gegenüber einem Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 10 K 2776/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 1 A 2400/11
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1781
Ausspruch einer Missbilligung gegenüber Beamtem
1.2.2 Eine missbilligende Äußerung kann nur ausgesprochen werden, wenn objektiv ein Anlass bestanden hat, sich missbilligend über den Beamten zu äußern (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 13.9.2011 - 10 K 2776/11). - VG Aachen, 02.03.2015 - 1 K 2369/13
Missbilligung; Ermahnung; Personalakte; Aufhebung; Entfernung
1992, 135; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2011 - 10 K 2776/11 -, juris. - VG Ansbach, 11.11.2014 - AN 1 K 13.02125
Erfolgreiche Klage gegen eine qualifizierte missbilligende Äußerung
Eine missbilligende Äußerung kann nur ausgesprochen werden, wenn objektiv ein Anlass bestanden hat, sich missbilligend über den Beamten zu äußern (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 13.9.2011 - 10 K 2776/11).
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