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   VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15   

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VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15 (https://dejure.org/2019,45991)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2019 - 7 K 7373/15 (https://dejure.org/2019,45991)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 7 K 7373/15 (https://dejure.org/2019,45991)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Es handle sich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe, welche an den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss zur Altenpflegeausbildungsumlage vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, juris) hierzu aufgestellt habe, zu messen sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 17. Juni 2003 entschieden, dass § 7 Abs. 3 bis Abs. 6 des früheren nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege vom 19. Juni 1994 (GV. NRW. S. 335) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 5. März 1997 (GV. NRW. S. 28), das ein vergleichbares Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege vorsah, die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben erfüllte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186 ff.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Altenpflegerausbildungsumlage vgl. Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, juris Rn.140.

    Davon gingen auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2003 sowie der Bundesgesetzgeber mit der Schaffung der Verordnungsermächtigung für ein Ausgleichsverfahren zugunsten der Landesregierungen aus vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, Rn. 135, juris; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2000 (BT-Drs 14/3736, S. 29 zu § 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Hinblick auf die Dauer der dreijährigen Altenpflegeausbildung und den Turnus der Wahlperiode eine Zeitdauer von nicht länger als fünf Jahren in der Regel für die Überprüfung ausreichend, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 157.

    Anders als die Klägerin meint, genügt die Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung ferner der haushaltsrechtlichen Informationspflicht , die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 17. Juli 2003 (a.a.O., Rn. 156-160) für Sonderabgaben vorgesehen hat und die dem Zweck dient, in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung für den Einsatz der Altenpflegeumlage wegen veränderter Umstände zu ändern oder aufzuheben ist.

    Vielmehr ist die zusätzliche Erhebung der durch das Ausgleichsverfahren entstehenden Verwaltungskosten von den Abgabepflichtigen aufgrund des funktionellen Zusammenhangs mit dem Ausgleichsverfahren grundsätzlich zulässig, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 154.

    cc) Aus denselben Gründen scheidet auch eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG in Form eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 162 und Beschluss vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 -, juris Rn. 97.

    Eine solche Doppelbelastung entspricht ja gerade der Natur einer Sonderabgabe, weshalb das Bundesverfassungsgericht hierfür die oben genannten engen Voraussetzungen aufgestellt hat (Beschluss vom 17. Juli 2003, a.a.O., Rn. 114 und 165).

    Die erforderlichen Daten lassen sich aus dem zugänglichen statistischen Material der Vorjahre, z.B. Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010, ohne weiteres beschaffen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 180; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. September 2009 - 2 S 1117/07 -, juris Rn. 89.

    Die 100%ige Erstattung der Vergütung führt nicht zu einer Übererstattung, die gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben verstößt, die die Erhebung der Abgabe auch der Höhe nach auf das zur Zweckerreichung Erforderliche begrenzt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 148.

  • VG Köln, 25.06.2013 - 7 K 3701/12

    Heranziehung der Altenpflegeausgleichsverordnung zur Festlegung der Zahlung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Das Verwaltungsgericht Köln hat hierzu mit Urteil vom 25. Juni 2013 - 7 K 3701/12 - (juris) unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Erforderlichkeit der Einführung eines Ausgleichsverfahrens durch die AltPflAusglVO im vorgenannten Urteil vom 25. Juni 2013 - 7 K 3701/12 - (juris) weiter ausgeführt:.

    Auch insoweit folgt die Kammer den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln in der Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 7 K 3701/12 -.

    vgl. VG Köln, Urteil vom 25. Juni 2013 - 7 K 3701/12 -, juris Rn. 275.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2009 - 2 S 1117/07

    Zur Einführung einer Altenpflegeausbildungsumlage zur Verhinderung des Mangels an

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. September 2009 - 2 S 1117/07 -, juris Rn. 81.

    Es liegt aber auf der Hand, dass die Ausbildungsbereitschaft gering ist, wenn sich diese wirtschaftlich nicht auszahlt, vgl. VGH Baden-Württemberg,Beschluss vom 22. September 2009 - 2 S 1117/07 -, juris.

    Die erforderlichen Daten lassen sich aus dem zugänglichen statistischen Material der Vorjahre, z.B. Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2010, ohne weiteres beschaffen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 180; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. September 2009 - 2 S 1117/07 -, juris Rn. 89.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom29. Oktober 2009 - 3 C 26/08 -, juris) sei ein Ausgleichsverfahren nur dann erforderlich, wenn in dem betroffenen Land besondere Umstände die Gefahr begründeten, dass sich die der Vorschrift zugrunde liegende Regelerwartung, es werde ein angemessenes Angebot an Ausbildungsplätzen bereitgestellt, nicht erfülle.

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Mangel in diesem Sinne nur ein Fehlbestand von einiger Dauer gesehen werden kann, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 3 C 27/08 - (Parallelentscheidung: 3 C 26/08), juris Rn. 17, setzt auch die Feststellung eines gegenwärtig vorliegenden Mangels eine Prognose voraus.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 3 C 27/08 - (Parallelentscheidung: 3 C 26/08), juris Rn. 17.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Mangel in diesem Sinne nur ein Fehlbestand von einiger Dauer gesehen werden kann, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 3 C 27/08 - (Parallelentscheidung: 3 C 26/08), juris Rn. 17, setzt auch die Feststellung eines gegenwärtig vorliegenden Mangels eine Prognose voraus.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 3 C 27/08 - (Parallelentscheidung: 3 C 26/08), juris Rn. 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 12 A 1932/13

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrages zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    So im Ergebnis auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 A 1932/13 -, juris Rn. 52 ff.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 A 1932/13 -, zu vorzeitiger Beendigung von Ausbildungen, juris, Rn. 67.

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. (zur Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz), juris, Rn. 125.

    vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2014, a.a.O., Rn. 125.

  • VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13

    Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf; Widerruf des Verzichts auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Soweit sie für 2014 (Bescheid vom 25. Oktober 2013, Ausgleichsbeitrag über 31.329,79 EUR) und 2015 (Bescheid vom24. Oktober 2014, Ausgleichsbeitrag über 39.464,48 EUR) in Anspruch genommen wurde, haben ihre hiergegen gerichteten Klagen Erfolg gehabt, weil das Gericht wegen der bis zum Abrechnungsjahr 2015 geltenden Nichteinbeziehung von neu gegründeten Pflegeeinrichtungen einen Verstoß gegen die Belastungsgleichheit bzw. den Grundsatz der Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen angenommen hat (Urteile vom27. September 2017, 7 K 8417/13 und 7 K 7291/14).

    Eine vergleichsweise Regelung, die das Gericht im Erörterungstermin vom 27. September 2017 in den vier Klageverfahren 7 K 8417/13, 7 K 7291/14, 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16 vorgeschlagen hat, wurde nicht angenommen.

  • BVerfG - 2 BvL 1/77 (anhängig)
    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Eine derartige unzumutbare wirtschaftliche Belastung dürfte schon deshalb ausgeschlossen sein, weil die Möglichkeit der Refinanzierung über die Erhöhung der Leistungsentgelte nach § 82a Abs. 3 SGB XI besteht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/77 - , juris Rn. 138 und 181.
  • BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08

    Einfuhrabgaben: Begründungsanforderungen an Abgabenbescheid bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Eine vollständige Darstellung des Verfahrens und eine Mitteilung sämtlicher für die Berechnung erforderlicher Zahlen ist nicht erforderlich, da dies über die Pflicht zur Angaben der "wesentlichen Gründe" hinausgeht, vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008 , § 39 Rn. 45; OVG Weimar, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, NVwZ-RR 2003, 229, 232 zu § 15 ThürKAG; BFH, Urteil vom17. März 2009 - VII R 40/08 -, juris, zu § 121 AO.
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

  • VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
    Einer vergleichsweisen Regelung, die das Gericht im Erörterungstermin vom 27. September 2017 in den vier Klageverfahren 7 K 8417/13, 7 K 7291/14, 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16 vorgeschlagen hat, hat lediglich der Beklagte zugestimmt, während die Klägerin sie abgelehnt hat.

    Lediglich für die Verfahren 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16, über die heute noch keine Entscheidung ergangen ist, war die Schriftsatzfrist vorgesehen.

  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2021 - 11 K 5959/18

    Altenpflege, Umlage, Ausbildung, Pflegedienst

    Intensivpflegedienste, deren Leistungen sich an alle Altersgruppen richten, weisen hingegen keine spezifische Beziehung zu dem Zweck der Umlage auf, weil sie üblicherweise Krankenpfleger beschäftigen und daher kein besonderes Interesse an ausgebildeten Altenpflegekräften haben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2020 - 9 A 347/20 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2019 - 7 K 7373/15 -, juris.
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