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   VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08   

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VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08 (https://dejure.org/2008,12257)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2008 - 5 K 2746/08 (https://dejure.org/2008,12257)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 5 K 2746/08 (https://dejure.org/2008,12257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die unentgeltliche Entwässerung von Straßenflächen wegen nachträglicher Entstehung einer Gebührenpflicht; Zulässigkeit der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit von städtischen Entwässerungsleistungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Kanalvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Vertrag mit Straßenbaulastträger

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Kommunen können Verträge mit Straßenbaulastträgern kündigen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1971 - II A 38/70

    Nichtigkeit von Vereinbarungen über einen Gebührenverzicht zwischen Gemeinde und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08
    vgl. zu den Voraussetzungen eines Abgabenverzichtes: Dahmen in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 4, Rdnrn. 20 - 23 (Stand: März 1993) sowie OVG NRW, Urteil vom 22. November 1971 - II A 38/70 -, OVGE 27, 147 (151 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08
    Da nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG für Entwässerungsgebühren eine Erhebungspflicht besteht, vgl. Schulte/Wiesemann in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 6, Rdnr. 5 (Stand: September 2002) m.w.N. aus der Rechtsprechung, die auch den Kläger als Eigentümer eines (Straßen-)Grundstückes trifft, das in einen städtischen Kanal entwässert, vgl. zur Entwässerungsgebührenpflichtigkeit von Straßenbaulastträgern nicht-kommunaler Straßen allgemein und grundlegend: OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, sowie BVerwG, Beschluss vom 6.März 1997 - 8 B 246/96 -, BayVBl. 1997, 570, haben sich mit der Einführung einer auch Grundstücke wie das klägerische treffenden Trenngebühr die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebenden Verhältnisse, nämlich die für die Frage der Höhe der Gegenleistung für die Entwässerungsleistung bestimmenden Verhältnisse, nach Abschluss des Vertrages geändert.
  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.06.2008 - 5 K 2746/08
    Da nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG für Entwässerungsgebühren eine Erhebungspflicht besteht, vgl. Schulte/Wiesemann in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 6, Rdnr. 5 (Stand: September 2002) m.w.N. aus der Rechtsprechung, die auch den Kläger als Eigentümer eines (Straßen-)Grundstückes trifft, das in einen städtischen Kanal entwässert, vgl. zur Entwässerungsgebührenpflichtigkeit von Straßenbaulastträgern nicht-kommunaler Straßen allgemein und grundlegend: OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/94 -, sowie BVerwG, Beschluss vom 6.März 1997 - 8 B 246/96 -, BayVBl. 1997, 570, haben sich mit der Einführung einer auch Grundstücke wie das klägerische treffenden Trenngebühr die für die Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgebenden Verhältnisse, nämlich die für die Frage der Höhe der Gegenleistung für die Entwässerungsleistung bestimmenden Verhältnisse, nach Abschluss des Vertrages geändert.
  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 32/15

    Zulässigkeit des Abschlusses sog. ODR-Vereinbarungen; Kündigungsrecht für

    Dieses hatte - wie sich bei Hinzuziehung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008 - 5 K 2746/08 -, juris) erschließt - über einen Sachverhalt zu befinden, in dem der städtische Entwässerungsbetrieb als Funktionsnachfolger der vertragsschließenden Gemeinde(vgl. die Ausführungen im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils des VG Düsseldorf vom 16.6.2008 - 5 K 2746/08 -, juris Rdnr. 4) die Kündigung einer Vereinbarung mit dem Baulastträger für Landesstraßen ausgesprochen hatte.
  • OVG Saarland, 02.03.2016 - 1 A 31/15

    Wirksamkeit und Kündigung von ODR-Vereinbarungen; Niederschlagswassergebühren für

    Dieses hatte - wie sich bei Hinzuziehung des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf(VG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008 - 5 K 2746/08 -, juris) erschließt - über einen Sachverhalt zu befinden, in dem der städtische Entwässerungsbetrieb als Funktionsnachfolger der vertragsschließenden Gemeinde(vgl. die Ausführungen im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils des VG Düsseldorf vom 16.6.2008 - 5 K 2746/08 -, juris Rdnr. 4) die Kündigung einer Vereinbarung mit dem Baulastträger für Landesstraßen ausgesprochen hatte.
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593

    Unzulässige Feststellungsklage: Wirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen

    Dementsprechend besteht für eine Klage auf Feststellung des (Fort-)Bestehens bzw. Nicht(fort) bestehens eines vertraglichen Verhältnisses als solchem grundsätzlich erst im Fall eines konkreten Streits um die Wirksamkeit einer Vertragsbeendigung ein berechtigtes Feststellungsinteresse (so zum Fall einer konkret streitigen Vertragskündigung BayVGH, U.v. 15.3.2019 - 22 A 16.40010, 22 A 17.40003 - juris Rn. 10 f., 31; VGH Mannheim, U.v. 14.8.1992 - 10 S 816.91 - juris Rn. 4 f., 16; VG Düsseldorf, U.v. 16.6.2008 - 5 K 2746.08 - BeckRS 2008, 39407; VG Schleswig, U.v. 14.11.2017 - 3 A 14.17 - juris Rn. 9, 18, 22, 71, 76).
  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1750/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien

    Der wirtschaftliche Wert dieser Leistungen des Klägers steht nämlich in einem groben Missverhältnis zu dem der Entwässerungsleistung, so dass es bei der vereinbarten "Gebührenfreiheit" wegen der gewandelten Verhältnisse zumutbarerweise nicht bleiben kann.(vgl. zu gleich gelagerten Fällen in NRW: VG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 -5 K 2746/08- und diese Entscheidung bestätigend OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2009 -9 A 2045/08- sowie OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2013 -9 A 1290/12-, juris).
  • VG Saarlouis, 03.04.2014 - 3 K 1751/12

    Wirksamkeit der Kündigung von Vereinbarungen nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien

    Der wirtschaftliche Wert dieser Leistungen der Klägerin steht nämlich in einem groben Missverhältnis zu dem der Entwässerungsleistung, so dass es bei der vereinbarten "Gebührenfreiheit" wegen der gewandelten Verhältnisse zumutbarer Weise nicht bleiben kann.(vgl. zu gleich gelagerten Fällen in NRW VG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008 -5 K 2746/08- und diese Entscheidung bestätigend OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2009 -9 A 2045/08- sowie OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2013 -9 A 1290/12-, juris).
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