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   VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11   

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https://dejure.org/2012,42736
VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11 (https://dejure.org/2012,42736)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2012 - 26 K 4829/11 (https://dejure.org/2012,42736)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2012 - 26 K 4829/11 (https://dejure.org/2012,42736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freiwillige Feuerwehr Löschzugführer Ernennung Wahl Klagebefugnis Unfallverhütung Arbeitsschutz Fürsorgepflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung eines subjektiven Rechts einzelner Löschzugmitglieder auf die Wahl bestimmter Personen oder auf die Einhaltung bestimmter Wahlvorschriften aus der LVO FF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 - BVerwGE 100, 262, vom 10.05.1984 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 S. 28 und vom 23.01.1992 - 3 C 50.89 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 86 m.w.N.; Beschluss vom 12.11.1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97 S. 2.

    Ein Rechtsschutzbegehren ist ohne Rücksicht auf die Klageart nämlich nur dann zulässig, wenn es sich auf Rechte stützt, die gerade dem Kläger zustehen können, BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 a.a.O..

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 - BVerwGE 100, 262, vom 10.05.1984 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 S. 28 und vom 23.01.1992 - 3 C 50.89 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 86 m.w.N.; Beschluss vom 12.11.1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97 S. 2.

    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist, StRspr des BVerwG; vgl. etwa Urteile vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 und vom 23.01.1992, a.a.O.; Beschluss vom 12.11.1987, a.a.O..

  • BVerwG, 12.11.1987 - 3 B 20.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 - BVerwGE 100, 262, vom 10.05.1984 3 C 68.82 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 123 S. 28 und vom 23.01.1992 - 3 C 50.89 - Buchholz 418.711 LMBG Nr. 30 S. 86 m.w.N.; Beschluss vom 12.11.1987 - 3 B 20.87 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 97 S. 2.

    Rechtliche Beziehungen haben sich nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist, StRspr des BVerwG; vgl. etwa Urteile vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 und vom 23.01.1992, a.a.O.; Beschluss vom 12.11.1987, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 31.08.2011 - 26 L 1227/11

    Kein Anspruch einzelner Feuerwehrleute auf Ernennung bestimmter Zugführer, auch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Einen von der Klägerin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Wahl der beiden Kameraden für unzulässig zu erklären, lehnte die erkennende Kammer durch Beschluss vom 31. August 2011 - 26 L 1227/11 - als unzulässig ab und führte hierzu im Wesentlichen aus, es sei nicht ersichtlich, in welchem subjektiven Recht die Klägerin verletzt sein könnte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Gerichtsakte 26 L 1227/11 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten ergänzend Bezug genommen.

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Die Bescheidungsklage stellt im Verhältnis zur Verpflichtungsklage ein Minus dar, BVerwG, Beschluss vom 24.10.2006 - 6 B 47.06 - NVwZ 2007, 104; Urteil vom 31.03.2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263, und setzt ebenso wie die Verpflichtungsklage voraus, dass das Klagevorbringen es zumindest als möglich erscheinen lässt, dass ihn die die Unterlassung der begehrten Maßnahme in eigenen Rechten verletzt.
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    BVerwG, Urteile vom 28.05.2003 - 2 C 28.02 - ZBR 2003, 383 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 659/08 - ZBR 2009, 307.
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Die Bescheidungsklage stellt im Verhältnis zur Verpflichtungsklage ein Minus dar, BVerwG, Beschluss vom 24.10.2006 - 6 B 47.06 - NVwZ 2007, 104; Urteil vom 31.03.2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263, und setzt ebenso wie die Verpflichtungsklage voraus, dass das Klagevorbringen es zumindest als möglich erscheinen lässt, dass ihn die die Unterlassung der begehrten Maßnahme in eigenen Rechten verletzt.
  • BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 209/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kiesgrube

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    OLG München, Urteil vom 04.12.1975 - 1 U 3104/75 - VersR 1976, 585-587; BayOLG, Urteil vom 10.09.2001 - 5Z RR 209/00 - NJW-RR 2002, 1249.
  • OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Einordnung von Angehörigen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    Denn das Gericht geht davon aus, dass die Übertragung bestimmter Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr als innerhalb dieses Dienstverhältnisses ergehende Anordnung mangels unmittelbarer Außenwirkung kein Verwaltungsakt ist, vgl. auch Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2004 - 4 B 267/04 - Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2003 - 21 B 2381/03

    Klage auf Ausübung der Funktion eines stellvertretenden Löschzugführers oder der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 4829/11
    OVG NRW, Beschluss vom 23.12.2003 - 21 B 2381/03 - Juris.
  • OLG Celle, 19.03.2003 - 9 U 223/02

    Schadensersatzanspruch gegen den Unfallversicherungsträger bei Verstoß gegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2006 - 6 Sa 339/05

    Gefährdungsbeurteilung, vertraglicher Anspruch, Beteiligung des Betriebsrats

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08

    Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

  • OLG München, 04.12.1975 - 1 U 3104/75
  • VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082

    Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt sich ein Anspruch des Beamten auf

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 68.82

    Verwaltungsaktsqualität dieser Verweigerung

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1996 - 16 A 4461/95

    Feststellungsklage; Popularklage; Klagebefugnis; Eltern; Auszubildender;

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 B 1683/21

    Kein Anspruch auf Luftfilter in Grundschule aufgrund von

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012- 26 K 4829/11 -, juris Rn. 67 f.; LAG Sch.-Holst., Urteil vom 23.11.2006 - 6 Sa 339/05 -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 B 1713/21

    Erstellung von schülerbezogenen Gefährdungsbeurteilungen an einer Grundschule;

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2012 - 26 K 4829/11 -, juris Rn. 67 f.; LAG Schl.-Holst., Urteil vom 23.11.2006 - 6 Sa 339/05 -, juris, m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 16.11.2012 - 26 K 6860/11

    Verbot an Feuerwehrmitglied, Kontakt zu bestimmten Kameraden aufzunehmen

    Die Klägerin rügt mit dem 2. Befangenheitsantrag im Wesentlichen, dass der Einzelrichter sich im Verlauf des Verfahrens 26 K 4829/11 nicht (hinreichend) mit dem von ihr gerügten Verstoß der Beklagten gegen die Fürsorgepflicht auseinandergesetzt habe.
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