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   VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15   

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VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15 (https://dejure.org/2018,46531)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2018 - 21 K 5793/15 (https://dejure.org/2018,46531)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2018 - 21 K 5793/15 (https://dejure.org/2018,46531)
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  • VG Düsseldorf, 08.05.2015 - 13 K 5104/14

    Nachweis durch Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; unentgeltliche Beförderung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Wenngleich die Richtlinie als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift mangels Außenwirkung grundsätzlich weder für das Gericht noch für die Klägerin bindend ist, ist sie insofern beachtlich, als sie bestimmte Methoden des Nachweises als sachgerecht anerkennt und insofern das erforderliche Niveau an Wertigkeit des Nachweises durch Verkehrszählung bestimmt; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 - 13 K 5104/14 - VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. März 2017 - 11 K 44/16 -, juris.

    Nach der bereits angeführten Rechtsprechung, VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris; Urteile der Kammer vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris, gilt insoweit: Findet eine Erhebung (teilweise) nicht statt, sei es, weil Fahrgäste übersehen werden, sei es, weil Kinder im zweifelhaften Alter nicht nach ihrem Alter gefragt werden und damit gegebenenfalls eine tatsächlich vorzunehmende Erhebung nicht stattfindet, oder erfolgt eine Erhebung ohne Fahrgastbefragung bzw. ohne ordnungsgemäße Überprüfung der Freifahrtberechtigung, sind die durchgeführten Erhebungen nicht geeignet, das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und sonstigen Fahrgäste hinreichend zuverlässig nachzuweisen.

    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2016 - 21 K 5810/15

    Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris.

    Nach der bereits angeführten Rechtsprechung, VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris; Urteile der Kammer vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris, gilt insoweit: Findet eine Erhebung (teilweise) nicht statt, sei es, weil Fahrgäste übersehen werden, sei es, weil Kinder im zweifelhaften Alter nicht nach ihrem Alter gefragt werden und damit gegebenenfalls eine tatsächlich vorzunehmende Erhebung nicht stattfindet, oder erfolgt eine Erhebung ohne Fahrgastbefragung bzw. ohne ordnungsgemäße Überprüfung der Freifahrtberechtigung, sind die durchgeführten Erhebungen nicht geeignet, das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und sonstigen Fahrgäste hinreichend zuverlässig nachzuweisen.

    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 29.04.2016 - 21 K 5160/14

    Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris.

    Nach der bereits angeführten Rechtsprechung, VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris; Urteile der Kammer vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris, gilt insoweit: Findet eine Erhebung (teilweise) nicht statt, sei es, weil Fahrgäste übersehen werden, sei es, weil Kinder im zweifelhaften Alter nicht nach ihrem Alter gefragt werden und damit gegebenenfalls eine tatsächlich vorzunehmende Erhebung nicht stattfindet, oder erfolgt eine Erhebung ohne Fahrgastbefragung bzw. ohne ordnungsgemäße Überprüfung der Freifahrtberechtigung, sind die durchgeführten Erhebungen nicht geeignet, das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und sonstigen Fahrgäste hinreichend zuverlässig nachzuweisen.

    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.

  • VG Düsseldorf, 21.04.2017 - 21 K 5567/15

    Verkehrserhebung; Fahrgeldausfall; Erstattung; Nahverkehr; Beförderung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris.

    Nach der bereits angeführten Rechtsprechung, VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris; Urteile der Kammer vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 - sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris, gilt insoweit: Findet eine Erhebung (teilweise) nicht statt, sei es, weil Fahrgäste übersehen werden, sei es, weil Kinder im zweifelhaften Alter nicht nach ihrem Alter gefragt werden und damit gegebenenfalls eine tatsächlich vorzunehmende Erhebung nicht stattfindet, oder erfolgt eine Erhebung ohne Fahrgastbefragung bzw. ohne ordnungsgemäße Überprüfung der Freifahrtberechtigung, sind die durchgeführten Erhebungen nicht geeignet, das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und sonstigen Fahrgäste hinreichend zuverlässig nachzuweisen.

    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.

  • VG Minden, 19.02.2016 - 6 K 1861/14

    Anspruch eines Verkehrsunternehmens mit Liniengenehmigungen im öffentlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Vielmehr muss die Nachweisführung schlüssig, nachvollziehbar und einer nachträglichen behördlichen Überprüfung zugänglich sein; vgl. VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. März 2017 - 11 K 44/16; VG Köln, Urteil vom 21. August 2017 - 7 K 1056/17 -, sämtlich juris.

    Wenngleich die Richtlinie als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift mangels Außenwirkung grundsätzlich weder für das Gericht noch für die Klägerin bindend ist, ist sie insofern beachtlich, als sie bestimmte Methoden des Nachweises als sachgerecht anerkennt und insofern das erforderliche Niveau an Wertigkeit des Nachweises durch Verkehrszählung bestimmt; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 - 13 K 5104/14 - VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. März 2017 - 11 K 44/16 -, juris.

    Liegt eine Fehlerhäufung vor, die sicher ergebnisrelevant ist, kann die Verkehrszählung nicht mehr Gewähr für die Richtigkeit der durch sie ermittelten Ergebnisse bieten; vgl. VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - mit weiteren Nachweisen, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 29.03.2017 - 11 K 44/16

    Fahrgeldausfälle; Verkehrszählung; Verkehrserhebung; Schwerbehindertenausweis;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Vielmehr muss die Nachweisführung schlüssig, nachvollziehbar und einer nachträglichen behördlichen Überprüfung zugänglich sein; vgl. VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. März 2017 - 11 K 44/16; VG Köln, Urteil vom 21. August 2017 - 7 K 1056/17 -, sämtlich juris.

    Wenngleich die Richtlinie als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift mangels Außenwirkung grundsätzlich weder für das Gericht noch für die Klägerin bindend ist, ist sie insofern beachtlich, als sie bestimmte Methoden des Nachweises als sachgerecht anerkennt und insofern das erforderliche Niveau an Wertigkeit des Nachweises durch Verkehrszählung bestimmt; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2015 - 13 K 5104/14 - VG Minden, Urteil vom 19. Februar 2016 - 6 K 1861/14 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29. März 2017 - 11 K 44/16 -, juris.

  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101.90 -, juris.
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Zur vorläufigen Regelung BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 -3 C 7.09 -, juris.
  • VG Köln, 13.10.2015 - 7 K 4343/14

    Individuelle Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.
  • VG Köln, 21.08.2017 - 7 K 4699/15
    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.11.2018 - 21 K 5793/15
    Hinsichtlich der Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung der überzahlten Vorauszahlung hat sich die Kammer der Rechtsprechung der 13. Kammer des erkennenden Gerichts, Urteil vom 8. Mai 2015 -13 K 5104/14 -, juris, angeschlossen; vgl. Urteile vom 29. April 2016 - 21 K 5160/14 und 21 K 5810/15 sowie vom 21. April 2017 - 21 K 5567/15 -, jeweils juris; vgl. zur Frage der Ermächtigungsgrundlage auch: VG Köln, Urteile vom 13. Oktober 2015 - 7 K 4343/14 -, und vom 21. August 2017 - 7 K 4699/15 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 12 A 1298/17

    Erstattung von Fahrgeldausfällen in Höhe der jährlich festzusetzenden Pauschale;

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2009 - 4 LC 653/07

    Erstattung von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung

  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 26.09

    Schwerbehinderte; schwerbehinderte Menschen; Rehabilitation; Nahverkehr;

  • BVerfG, 19.03.2014 - 1 BvR 1417/10

    Nichtannahmebeschluss: Pauschalierte Erstattung des Fahrgeldausfalls von

  • VG Arnsberg, 15.11.2016 - 11 K 3078/15

    Anspruch eines Unternehmens des öffentlichen Personennahverkehrs auf Erstattung

  • VG Köln, 21.08.2017 - 7 K 1056/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2018 - 12 A 2615/16

    Bemessung des betriebsindividuellen Schwerbehindertenquotienten durch eine

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