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   VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03   

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https://dejure.org/2004,29233
VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03 (https://dejure.org/2004,29233)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2004 - 18 K 2656/03 (https://dejure.org/2004,29233)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 18 K 2656/03 (https://dejure.org/2004,29233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Versagung einer Ausnahmegenehmigung vom waffenrechtlichen Handelsverbot für die Teilnahme an einer Waffenbörse; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Düsseldorf, 13.09.2002 - 18 L 3598/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer vorläufigen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03
    Der Antrag, die Beklagte zur vorläufigen Erteilung der Ausnahmegenehmigung zu verpflichten, wurde mit Beschluss vom 13. September 2002 (18 L 3598/02) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Bezirksregierung E sowie auf die ebenfalls beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens 18 L 3598/02 verwiesen.

    Auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts vom 11. November 2002 (20 B 1832/02) und des Gerichts (18 L 3598/02) wird Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 20 B 1832/02

    Waffenbörsen mit unbeschränktem Besucherzugang; Anspruch der Waffenhändler auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 11. November 2002 (20 B 1832/02) unter Abänderung der Streitwertfestsetzung zurück.

    Auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts vom 11. November 2002 (20 B 1832/02) und des Gerichts (18 L 3598/02) wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03
    Vielmehr können nur solche Rechtsfragen geklärt werden, deren Entscheidung für die Beteiligten als Richtschnur für künftiges Verhalten von praktischer Bedeutung ist, weil sich ein vergleichbarer Sachverhalt schon wieder konkret abzeichnet und sein Eintritt in absehbarer Zeit nicht nur theoretisch möglich erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 25 August 1993 - 6 C 7/93, NVwZ-RR 94, 234(235); OVG NRW, Beschluss vom 13. März 96 - 19 A 4313/94 und vom 15. November 2001 - 19 A 870/01.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2001 - 19 A 870/01

    Ablehnung einer integrativen Beschulung in der gymnasialen Oberstufe wegen des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03
    Vielmehr können nur solche Rechtsfragen geklärt werden, deren Entscheidung für die Beteiligten als Richtschnur für künftiges Verhalten von praktischer Bedeutung ist, weil sich ein vergleichbarer Sachverhalt schon wieder konkret abzeichnet und sein Eintritt in absehbarer Zeit nicht nur theoretisch möglich erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 25 August 1993 - 6 C 7/93, NVwZ-RR 94, 234(235); OVG NRW, Beschluss vom 13. März 96 - 19 A 4313/94 und vom 15. November 2001 - 19 A 870/01.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2004 - 18 K 2656/03
    Schadensersatzansprüche kommen von vornherein zur Rechtfertigung eines Feststellungsinteresses nicht in Betracht, wenn sich die Erledigung - wie hier durch Verstreichen des avisierten Veranstaltungszeitraums vom 20. bis 23. Februar 2003 - bereits vor Rechtshängigkeit ergeben hat (vgl. BVerwG, NJW 1989, 2486).
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