Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 19 K 6016/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44402
VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 19 K 6016/13 (https://dejure.org/2013,44402)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.2013 - 19 K 6016/13 (https://dejure.org/2013,44402)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 19 K 6016/13 (https://dejure.org/2013,44402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 19 K 6016/13
    Hierbei hat sich die Klägerin mit dem Begehren zutreffend entsprechend der Rechtsprechung vgl. Urteil des VG Aachen vom 13. März 2012, 2 K 1629/10, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 15. Oktober 2012, 12 A 1443/12.

    Zwar sind der nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen, vgl. u.a. Urteil vom 13. März 2012, 2 K 1629/10, Zuzahlungen, jedenfalls soweit sie über das Essensgeld hinausgehen, unzulässig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1443/12

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "leistungsgerechter Anerkennungsbetrag"

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 19 K 6016/13
    Hierbei hat sich die Klägerin mit dem Begehren zutreffend entsprechend der Rechtsprechung vgl. Urteil des VG Aachen vom 13. März 2012, 2 K 1629/10, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW vom 15. Oktober 2012, 12 A 1443/12.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15

    Kindertagespflegestelle mit Angestellten

    Die in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassung, die Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in § 23 Abs. 2 SGB VIII spreche für eine i.d.R. selbständige Tätigkeit der Tagespflegeperson (Lakies, a.a.O., § 23 Rn. 50; Gerstein, in: GK-SGB VIII, § 23 Rn. 12, Stand Juli 2009; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2013 - 19 K 6016/13 - juris Rn. 98; VG Aachen, Urteil vom 05.07.2016 - 2 K 1300/14 - juris Rn. 142), wird damit begründet, dass die gemäß § 23 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB VIII einer Tagespflegeperson zu gewährende Geldleistung einen Aufwendungsersatz für Betriebsausgaben und einen Anerkennungsbetrag für Erziehungsleistungen enthält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Die Beklagte beantragt, das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2013 - 19 K 6016/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Die Klägerinnen beantragen, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2013 - 19 K 6016/13 - zurückzuweisen.

  • VG Düsseldorf, 17.12.2013 - 19 K 5765/13

    Anspruch des Betreibers einer Großtagespflegestelle auf Geldleistungen für die

    Im Übrigen wird zur Frage der Angemessenheit bzw. Unangemessenheit auch der ab dem 1. August 2013 geltenden Sätze auf die Entscheidungsgründe des Urteils im Verfahren gleichen Rubrums 19 K 6016/13 verwiesen, die auch für den vorliegenden Zeitraum gelten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht