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   VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16   

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VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16 (https://dejure.org/2016,34295)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2016 - 23 L 1756/16 (https://dejure.org/2016,34295)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 23 L 1756/16 (https://dejure.org/2016,34295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtschutzbedürfnis; Fortnahme und Unterbringung; Eigentumsübergang bei Veräußerungsanordnung; Gutachten des beamteten Tierarztes; erhebliche Vernachlässigung; nachträgliche schriftliche Fixierung; Anforderugen an das Gutachten des beamteten Tierarztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung eines Tieres nach einer erheblichen Vernachlässigung auf der Basis eines amtstierärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortnahme eines Tieres nur auf Grundlage eines Gutachtens durch beamteten Tierarztes

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Zwar bedarf es eines Gutachtens nach dem Sinn und Zweck des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG - Klarheit darüber zu erhalten, ob die Haltung artgerecht ist - ausnahmsweise nicht, wenn offensichtlich ist, dass überhaupt keine Versorgung der Tiere stattfindet, BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 -, BVerwGE 141, 311-324, in: juris (Rn. 17).

    Waren die Fortnahme und Anordnung anderweitiger Unterbringung des Hundes damit rechtswidrig, wirkt sich dies auch auf die darauf aufbauende Veräußerungsanordnung (Ziffer 3) aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 -, BVerwGE 141, 311-324, in: juris (Rn. 31).

  • VG Saarlouis, 28.03.2012 - 5 L 158/12

    Tierschutz: Eilantrag gegen Wegnahme von Pferden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Voraussetzung für die Fortnahme eines Tieres auf der Grundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG ist jedoch, dass ein beamteter Tierarzt vor erfolgter Fortnahme des Tieres das Vorliegen einer erhebliche Vernachlässigung oder einer Verhaltensstörung festgestellt hat, wobei eine schriftliche Fixierung des Gutachtens in Eilfällen auch zeitnah im Anschluss an die bereits durchgeführte Fortnahme erfolgen kann, vgl. auch VG Saarlouis, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 L 158/12 -, in: juris (Rn. 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Ungeachtet der Frage, ob die Antragstellerin ihren Hund mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erheblich vernachlässigt hat - wofür tatsächlich die Zeugenaussagen, die Ausführungen der Antragstellerin selbst sowie das vorliegende und wohl verwertbare, vgl. zu Beweisverwertungsverboten OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 20 A 2085/13 und vom 3. September 2009 - 20 B 758/09 mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, in: juris (Rn. 7), Video sprechen - liegt jedenfalls kein Gutachten eines beamteten Tierarztes im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG vor.
  • VG Augsburg, 18.09.2009 - Au 5 S 09.985

    Pferdehaltung; Veräußerung bereits anderweitig untergebrachter Tiere;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Grundsätzlich entfaltet die Veräußerungsverfügung mit faktischem Abschluss der Veräußerung keinerlei Rechtswirkung mehr, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 6. August 2012 - 23 K 331/12 - VG Augsburg, Beschluss vom 18. September 2009 - Au 5 S 09.985 -, in: juris (Rn. 20).
  • VG Münster, 11.02.2011 - 1 L 67/11

    Anderweitige Unterbringung von Pferden und Rindern eines Gestüts in Greven

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Das Gutachten kann dabei auch in der Form eines Vermerks erstattet werden, VG Münster, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 L 67/11 -, in: juris (Rn. 14).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Eine Erledigung "auf andere Weise" liegt vor, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist, BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, in: juris (Rn. 13); BVerwG, Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100/98 -, in: juris (Rn. 9).
  • VG Aachen, 25.10.2006 - 6 K 3359/04

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen betreffend die tierschutzgerechte Haltung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Ein solches kann je nach Lage des einzelnen Falles, vgl. VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, in: juris (Rn. 130), bereits dann vorliegen, wenn der gesetzlich als Sachverständiger vorgesehene Amtstierarzt eine Aussage zu einer sein Fachgebiet betreffenden Frage macht.
  • VG Arnsberg, 29.03.2015 - 8 L 469/15

    Tierschutzbehördliche Anordnung der Veräußerung von Pferden durch Versteigerung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Sie setzt nicht voraus, dass die Außerachtlassung der Anforderungen nach § 2 TierSchG bereits Auswirkungen in Gestalt erheblicher oder länger andauernder Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich gezogen hat, OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 20 A 2085/13 - Seite 4 (nicht veröffentlicht); OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2013 - 20 B 871/13 - Seite 4 (nicht veröffentlicht); OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 20 B 1342/07 - Seite 3/4 (nicht veröffentlicht); VG Arnsberg, Beschluss vom 29. März 2015 - 8 L 469/15 -, in: juris (Rn. 17).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Eine Erledigung "auf andere Weise" liegt vor, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist, BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, in: juris (Rn. 13); BVerwG, Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100/98 -, in: juris (Rn. 9).
  • VG Aachen, 08.03.2010 - 6 L 542/09

    Anordnung zur Wegnahme und Veräußerung von Hunden aus der Haltung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.10.2016 - 23 L 1756/16
    Hierzu gehört auch eine für das Tier als fühlendes Wesen spürbare Zuwendung des Menschen, deren Versagung bei domestizierten Tieren Leiden verursachen kann, VG Aachen, Beschluss vom 8. März 2010 - 6 L 542/09 -, in: juris (Rn. 63).
  • VG Freiburg, 08.05.2017 - 6 K 1428/17

    Fortnahme und Veräußerung von Tieren; Untersagung von Tierhaltung und -betreuung

    Eine Rückgängigmachung durch den Antragsgegner im Wege eines Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruchs scheidet aus (in diesem Sinne im Fall der Veräußerung beschlagnahmter Tiere: VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 27, juris; VG Augsburg, Beschl. v. 18.09.2009 - Au 5 S 09.989 -, Rn. 21, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 28.10.2004 - 4 K 3529/04 -, Rn. 4, juris; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2014 - 3 K 3444/13 -, Rn. 40, juris).

    An dieses Gutachten sind in der Regel keine hohen formalen Anforderungen zu stellen, es kann je nach Lage des einzelnen Falles bereits dann vorliegen, wenn der gesetzlich als Sachverständiger vorgesehene Amtstierarzt eine Aussage zu einer sein Fachgebiet betreffenden Frage macht (VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 38 ff., juris, m.w.N.).

    Nicht Voraussetzung ist, dass die Außerachtlassung der Anforderungen nach § 2 TierSchG bereits Auswirkungen in Gestalt erheblicher oder länger andauernder Schmerzen, Leiden oder Schäden beim Tier nach sich gezogen hat (VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2016, a.a.O., Rn. 36, m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 11.09.2019 - 23 L 2271/19

    Verwaltungsgericht bestätigt Fortnahme von 18 Hunden in Kaarst

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 20 A 2085/13 - Beschlussabdruck S. 4 (nicht veröffentlicht), und vom 16. September 2013 - 20 B 871/13 - Beschlussabdruck S. 4 (nicht veröffentlicht); VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Oktober 2016 - 23 L 1756/16 - juris (Rn. 36), und vom 28. September 2016 - 23 L 2645/16 - juris (Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 23.05.2023 - B 1 K 22.21

    Feststellungsinteresse, Erhebliche Vernachlässigung, Schwerwiegende

    Die erfolgte Anordnung ist daneben weiterhin Grundlage für eine spätere kostenmäßige Inanspruchnahme zur Erstattung der Unterbringungskosten des Affen; mithin kommt ihr damit weiterhin rechtliche Wirkung zu (VG Düsseldorf, B.v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 - juris Rn. 23).

    Von einer erheblichen Vernachlässigung im Sinne von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG ist auszugehen, wenn die Bedingungen, unter denen das jeweilige Tier gehalten wird, erheblich hinter dem Standard zurückbleiben, der durch § 2 TierSchG und die zu dessen Konkretisierung erlassenen Bestimmungen vorgegeben ist (VG Düsseldorf, B.v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 - juris Rn. 36).

  • VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 107/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Wegnahme eines Hundes

    Voraussetzung für die Fortnahme eines Tieres auf der Grundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG ist jedoch, dass ein beamteter Tierarzt vor erfolgter Fortnahme des Tieres das Vorliegen einer erhebliche Vernachlässigung oder einer Verhaltensstörung festgestellt hat, wobei eine schriftliche Fixierung des Gutachtens in Eilfällen auch zeitnah im Anschluss an die bereits durchgeführte Fortnahme erfolgen kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 23 L 1756/16 -, Rn. 38 - 46, juris m.w.N.).
  • VG Cottbus, 03.03.2020 - 3 L 640/19
    Der Begriff der Pflege umfasst die Maßnahmen, die das Wohlbefinden des Tieres herbeiführen und erhalten und schließt alles ein, was landläufig als eine gute Behandlung bezeichnet wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 11 ME 234/12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 23 L 1756/16 - juris Rn. 32; Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, Kommentar, 7. Aufl., § 2 Rn. 34).
  • VG München, 16.06.2021 - M 23 K 21.1107

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot

    Denn mit der damit einhergehenden zivilrechtlichen Eigentumsübertragung ist die Eigentumslage endgültig herbeigeführt (vgl. VG München, U.v. 5.1.2021 - M 23 K 20.4728 - unveröffentlicht; VG Düsseldorf, U.v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 - juris Rn. 26.).
  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 21.603

    Fortnahme, Veräußerung, Bestandsreduzierung, Anordnung der Sterilisation,

    Von einer erheblichen Vernachlässigung im Sinne von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG ist auszugehen, wenn die Bedingungen, unter denen das jeweilige Tier gehalten wird, erheblich hinter dem Standard zurückbleiben, der durch § 2 TierSchG und die zu dessen Konkretisierung erlassenen Bestimmungen vorgegeben ist (VG Düsseldorf, B.v. 18.10.2016 - 23 L 1756/16 - juris Rn. 36).
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