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   VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19   

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VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19 (https://dejure.org/2020,43644)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2020 - 8 K 5232/19 (https://dejure.org/2020,43644)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2020 - 8 K 5232/19 (https://dejure.org/2020,43644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unionsrecht; Ausweisungsinteresse; generalpräventives Ausweisungsinteresse; Zambrano; Vorrang des Unionsrechts; unionsrechtliches Aufenthaltsrecht; Visum; Visumsverfahren; deutsches Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Ob dieses generalpräventiv wirkende Ausweisungsinteresse tatsächlich vorliegt und im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin aktuell ist, BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Ls. 2, Rn. 16, 23), bedarf keiner Klärung.

    Abzustellen ist so insbesondere auf das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, den Grad seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der (womöglich) Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit und das Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden ist, EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 71 f.); BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 35).

    Ist die Beklagte unionsrechtlich verpflichtet, ein Aufenthaltsrecht zu "gewähren", so ausdrücklich etwa BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 35), bzw. dieses zuzuerkennen, so etwa EuGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - C-836/18 (RH) -, unter: curia.eu (Rn. 42), genügt - anders als die Beklagte meint - zum einen die Ausstellung einer Duldung, die keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt, nicht dem Gebot des Art. 20 AEUV, aus welchem ein Aufenthalts recht abzuleiten ist, EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 58).

    Zum anderen folgt aus der Pflicht zur "Zuerkennung" oder "Gewährung" eines Aufenthaltsrechts nicht zwangsläufig, dass ein aus Art. 20 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht automatisch entsteht, ein solches Recht lediglich als unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art zu bescheinigen ist, um damit einen entsprechenden "Nachweis" führen zu können, so aber wohl BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 36, 33), ohne dass eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, da dort ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV gerade nicht festgestellt werden konnte und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.

    Aufgrund des beschriebenen, grundsätzlichen Vorranges nationaler Aufenthaltsrechte steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, dass der Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen anderenfalls im Wege eines Aufenthaltsrechts sui generis nach Art. 20 AEUV gesichert werden könnte, zum Aufenthaltsrecht sui generis: BVerwG, Urteil vom 12.Juni 2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 36).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - wie ausgeführt - in der Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - über die Folgen des Vorliegens der Voraussetzungen eines aus Art. 20 AEUV abgeleiteten Aufenthaltsrechts, mangels hinreichender tatrichterlicher Feststellungen des Berufungsgerichts zu den Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV, nicht abschließend entschieden.

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Kennzeichnend für den Ausnahmecharakter ist somit nicht die Häufigkeit der Fälle oder ein regelmäßiges Auftreten, sondern dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt sind, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereichs des Sekundärrechts liegen: gleichwohl ist unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung ein Aufenthaltsrecht vorgesehen, EuGH, Urteile vom 8. Mai 2013 - C-87/12 (Ymeraga) -, Rn. 36, vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 30, und vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, Rn. 63, jeweils unter: curia.eu, da sie in einem inneren Zusammenhang mit der Freizügigkeit eines Unionsbürgers stehen.

    Diese wird beeinträchtigt, wenn dem Drittstaatsangehörigen das Recht verweigert wird, einzureisen und sich dort aufzuhalten , EuGH, Urteile vom 8. Mai 2013 - C-87/12 (Ymeraga) -, Rn. 37, und vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, Rn. 63, jeweils unter: curia.eu.

    Abzustellen ist so insbesondere auf das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, den Grad seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der (womöglich) Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit und das Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden ist, EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 71 f.); BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 35).

    Ist die Beklagte unionsrechtlich verpflichtet, ein Aufenthaltsrecht zu "gewähren", so ausdrücklich etwa BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 35), bzw. dieses zuzuerkennen, so etwa EuGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - C-836/18 (RH) -, unter: curia.eu (Rn. 42), genügt - anders als die Beklagte meint - zum einen die Ausstellung einer Duldung, die keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt, nicht dem Gebot des Art. 20 AEUV, aus welchem ein Aufenthalts recht abzuleiten ist, EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 58).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Folglich kann sowohl die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis, als auch eine Ausweisung - und damit denknotwendig bereits die Annahme eines diese voraussetzenden Ausweisungsinteresses - wegen des Vorliegens einer tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit aufgrund der Straftaten, die ein für Kinder, die Unionsbürger sind, allein sorgeberechtigter Drittstaatsangehöriger begangen hat, mit dem Unionsrecht vereinbar sein, EuGH, Urteile vom 13. September 2016 - C-165/14 (Rendon Marin) -, Rn. 81 (zu Ausweisungsinteressen im spanischen Recht), und vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 36 (zur Ausweisung aus Großbritannien), jeweils unter: curia.eu.

    Der hier allein in Betracht kommende Begriff "öffentliche Ordnung" setzt jedenfalls voraus, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, EuGH, Urteile vom 13. September 2016 - C-165/14 (Rendon Marin) -, Rn. 83, und vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 38, jeweils unter: curia.eu.

    Vorausgehen muss stets eine konkrete Beurteilung sämtlicher aktuellen, relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des Wohls des Kindes und der Grundrechte, EuGH, Urteile vom 13 September 2016 - C-165/14 (Rendon Marin) -, unter: curia.eu (Rn. 85).

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Kennzeichnend für den Ausnahmecharakter ist somit nicht die Häufigkeit der Fälle oder ein regelmäßiges Auftreten, sondern dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt sind, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereichs des Sekundärrechts liegen: gleichwohl ist unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung ein Aufenthaltsrecht vorgesehen, EuGH, Urteile vom 8. Mai 2013 - C-87/12 (Ymeraga) -, Rn. 36, vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 30, und vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, Rn. 63, jeweils unter: curia.eu, da sie in einem inneren Zusammenhang mit der Freizügigkeit eines Unionsbürgers stehen.

    Folglich kann sowohl die Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis, als auch eine Ausweisung - und damit denknotwendig bereits die Annahme eines diese voraussetzenden Ausweisungsinteresses - wegen des Vorliegens einer tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit aufgrund der Straftaten, die ein für Kinder, die Unionsbürger sind, allein sorgeberechtigter Drittstaatsangehöriger begangen hat, mit dem Unionsrecht vereinbar sein, EuGH, Urteile vom 13. September 2016 - C-165/14 (Rendon Marin) -, Rn. 81 (zu Ausweisungsinteressen im spanischen Recht), und vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 36 (zur Ausweisung aus Großbritannien), jeweils unter: curia.eu.

    Der hier allein in Betracht kommende Begriff "öffentliche Ordnung" setzt jedenfalls voraus, dass außer der Störung der sozialen Ordnung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, EuGH, Urteile vom 13. September 2016 - C-165/14 (Rendon Marin) -, Rn. 83, und vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 38, jeweils unter: curia.eu.

  • VG Düsseldorf, 17.06.2020 - 7 L 402/20

    Drittstaaatsangehöriger Vater, deutsches Kind, unmittelbar abgeleitetes

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Ob das Kriterium der Aufenthaltsdauer außerhalb des Unionsgebietes nur im Rahmen der Prüfung des Abhängigkeitsverhältnisses, zur Beurteilung der Frage, ob sich der Unionsbürger gezwungen sieht, dem Drittstaatsangehörigen zu folgen, heranzuziehen ist, oder darüber hinaus die Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV im Falle einer unterstellten Ausreise des Unionsbürgers für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verneinen sind, so wohl VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 7 L 402/20 -, unter: nrwe.de (Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung.

    Selbiges gilt für die Klägerin aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV nach § 39 Satz 1 Nr. 2 AufenthV, hierzu: VG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 7 L 402/20 -, unter: nrwe.de (Rn. 68), ohne dass es hierauf letztlich ankommt.

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Ist die Beklagte unionsrechtlich verpflichtet, ein Aufenthaltsrecht zu "gewähren", so ausdrücklich etwa BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 35), bzw. dieses zuzuerkennen, so etwa EuGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - C-836/18 (RH) -, unter: curia.eu (Rn. 42), genügt - anders als die Beklagte meint - zum einen die Ausstellung einer Duldung, die keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt, nicht dem Gebot des Art. 20 AEUV, aus welchem ein Aufenthalts recht abzuleiten ist, EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 58).

    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs soll das abgeleitete unionsrechtliche Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV nur in dem Falle eingeräumt werden, dass ein Aufenthalt weder über nationale, noch über sekundärrechtliche Regelungen gesichert werden kann, EuGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - C-836/18 (RH) -, unter: curia.eu (Rn. 41 f.).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Dieses Aufenthaltsrecht setzt materiell voraus, dass ein vom Drittstaatsangehörigen abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen ist, das Unionsgebiet als Ganzes zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird, EuGH, Urteil vom 15. November 2011 - C-256/11 (Dereci u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 66).

    Die bloße Tatsache, dass es für einen Staatsbürger eines Mitgliedstaats aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Gebiet der Union wünschenswert ist, dass sich der drittstaatsangehörige Familienangehörige mit ihm zusammen im Gebiet der Union aufhält, kann für sich genommen nicht die Annahme rechtfertigen, dass der Unionsbürger gezwungen ist, das Gebiet der Union zu verlassen, wenn kein Aufenthaltsrecht gewährt wird, EuGH, Urteil vom 15. November 2011 - C-256/11 (Dereci u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 68).

  • EuGH, 08.05.2013 - C-87/12

    Ymeraga und Ymeraga-Tafarshiku - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Kennzeichnend für den Ausnahmecharakter ist somit nicht die Häufigkeit der Fälle oder ein regelmäßiges Auftreten, sondern dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt sind, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereichs des Sekundärrechts liegen: gleichwohl ist unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung ein Aufenthaltsrecht vorgesehen, EuGH, Urteile vom 8. Mai 2013 - C-87/12 (Ymeraga) -, Rn. 36, vom 13. September 2016 - C-304/14 (CS) -, Rn. 30, und vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, Rn. 63, jeweils unter: curia.eu, da sie in einem inneren Zusammenhang mit der Freizügigkeit eines Unionsbürgers stehen.

    Diese wird beeinträchtigt, wenn dem Drittstaatsangehörigen das Recht verweigert wird, einzureisen und sich dort aufzuhalten , EuGH, Urteile vom 8. Mai 2013 - C-87/12 (Ymeraga) -, Rn. 37, und vom 10. Mai 2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez u.a.) -, Rn. 63, jeweils unter: curia.eu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2008 - 18 B 40/08

    Abschiebung Duldung örtliche Zuständigkeit Einreise Eheschließung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Denn § 5 Abs. 2 AufenthG ist nicht anwendbar, weil die Klägerin gemäß § 39 Satz 1 AufenthV berechtigt ist, die Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus zu beantragen, zur Unanwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in den Fällen der §§ 39 bis 41 AufenthV: OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2008 - 18 B 40/08 -, Rn. 20, m.w.N. auf OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2007 -18 B 1535/07 -, Ls. 1, Rn. 7, jeweils unter: nrwe.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 18 A 2263/08

    Vorliegen der Voraussetzungen der Feststellung des Verlusts des Rechts eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 8 K 5232/19
    Dabei ist eine Gefahr nur gegenwärtig und geht vom persönlichen Verhalten des Betroffenen aus, wenn von ihm weiterhin eine Wiederholungsgefahr ausgeht, EuGH, Urteil vom EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-325/05 (Derin) -, unter: curia.eu (Rn. 74); BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, unter: bverwg.de (Rn. 18, 21); OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 18 A 2263/08 -, unter: nrwe.de (Rn. 37), die - wie ausgeführt - für die Klägerin gerade nicht anzunehmen ist.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 18 B 1535/07

    Aufenthaltstitel Schengen-Visum Einreise Zweckwechsel Eheschließung Dänemark

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VG Düsseldorf, 29.10.2020 - 8 K 5234/19
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946

    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung, Im Bundesgebiet gelebte familiäre

    Vielmehr sei entscheidend, dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt seien, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, und dass sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereiches des Sekundärrechts lägen (m.V.a. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020, 8 K 5232/19).

    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris) lässt sich kein abweichender Prüfungsrahmen entnehmen.

    Das Gericht wiederholt in der dortigen Entscheidung vielmehr die genannten, der Rechtsprechung des EuGH sowie des BVerwG entnommenen Grundsätze (U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 41 ff.).

    Soweit das Verwaltungsgericht Düsseldorf daraus ableitet, dass kennzeichnend für den vom EuGH beschriebenen Ausnahmecharakter nicht die Häufigkeit der Fälle oder ein regelmäßiges Auftreten sei, sondern dass sie zum einen durch Rechtsvorschriften geregelt seien, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, und sie zum anderen außerhalb des Anwendungsbereichs des Sekundärrechts lägen (VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 37), beschreibt dies lediglich die Situation, in der ein Bedürfnis für ein aus Art. 20 AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht bestehen kann.

    Auf die Frage - welche der Kläger verneinend beantwortet -, ob der Erteilung eines (nationalen) Aufenthaltstitels auf der Grundlage des Art. 20 AEUV - sofern eine solche überhaupt in Betracht kommt - generalpräventive Ausweisungsinteressen (bzw. andere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG) entgegengehalten werden dürfen (vgl. ablehnend VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - juris Rn. 25), kommt es daher mangels Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nicht an.

  • VG München, 16.07.2021 - M 4 K 21.2318

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes trotz Erlöschens des

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d. Rechtsprechung des EuGH zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

    Dies vermeidet die Umgehung der nationalrechtlichen Gesetze, die zwar europarechtskonform und unter Wahrung des effet utile ausgelegt werden müssen, jedoch nicht auf Grundlage von vom EuGH (und nicht dem nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber) festgelegten großzügigen Ausnahmekonstellationen größtenteils ausgehebelt werden dürfen (so im Ergebnis: VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173; bei dem jedoch keine Ausweisung des drittstaatsangehörigen Elternteils vorlag).

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d. Rechtsprechung des EuGH zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

    Die Gewährung eines Aufenthaltsrechts sui generis aus Art. 20 AEUV (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 34; VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173) würde in der vorgenannten Fallkonstellation sowohl dem Sinn und Zweck der Einreisesperre nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG als auch der Titelvernichtungswirkung der Ausweisung nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG zuwiderlaufen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2021 - 7 A 10337/21

    Auslegung des AufenthG 2004 § 5 Abs 1 Nr 2 bei Vorliegen der Voraussetzungen des

    Zur Begründung verweist der Kläger auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2020 (8 K 5232/19), wonach bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 AEUV eine Nachholung des Visumverfahrens nicht für notwendig erachtet werde und dieses im Ergebnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG erteilt habe.

    Auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG seien im Anwendungsbereich des Art. 20 AEUV in unionsrechtskonformer Auslegung diejenigen Grundsätze anzuwenden, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen der Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 20 AEUV für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im unionsrechtlichen Sinne entwickelt habe (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2020 - 8 K 5232/19 -, juris, Rn. 25).

  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2385

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d Rechtsprechung des EuGH zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

    Dies vermeidet die Umgehung der nationalrechtlichen Gesetze, die zwar europarechtskonform und unter Wahrung des effet utile ausgelegt werden müssen, jedoch nicht auf Grundlage von vom EuGH (und nicht dem nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber) festgelegten großzügigen Ausnahmekonstellationen größtenteils ausgehebelt werden dürfen (so im Ergebnis: VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173; bei dem jedoch keine Ausweisung des drittstaatsangehörigen Elternteils vorlag).

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d. Rechtsprechung des EuGHs zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2386

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d Rechtsprechung des EuGH zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

    Dies vermeidet die Umgehung der nationalrechtlichen Gesetze, die zwar europarechtskonform und unter Wahrung des effet utile ausgelegt werden müssen, jedoch nicht auf Grundlage von vom EuGH (und nicht dem nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber) festgelegten großzügigen Ausnahmekonstellationen größtenteils ausgehebelt werden dürfen (so im Ergebnis: VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173; bei dem jedoch keine Ausweisung des drittstaatsangehörigen Elternteils vorlag).

    Die Erteilung einer Duldung an den drittstaatsangehörigen ausgewiesenen Elternteil eines Unionsbürgers ohne Aufenthaltsrecht aus nationalem Recht, unionsrechtlichem Sekundärrecht oder abgeleitetem Primärrecht reicht aus, um dem minderjährigen Unionsbürger den tatsächlichen Genuss des Kernbestands seiner Unionsbürgerrechte i.S.d. Rechtsprechung des EuGHs zu Art. 20 AEUV (EuGH, U.v. 8.5.2018 - C 82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 m.w.N.) zu gewährleisten; die Gewährung eines bislang nicht weiter definierten Aufenthaltsrechts "sui generis" ist nicht erforderlich (a.A. VG Düsseldorf, U.v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 - ZAR 2021, 173 - Ls. 2).

  • VG Bremen, 30.05.2022 - 4 K 2202/19

    Rückwirkende Erteilung Aufenthaltserlaubnis, Bescheinigung Art. 20 AEUV, Urteil

    Aus einem solchen Rechtsanspruch ergibt sich ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht eigener Art, aber nicht ein nationaler Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG mit den sich aus nationalem Recht ergebenden Beschränkungen und Verfestigungsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16/17 -, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 23.09.2021 - 7 A 10337/21 -, Rn. 8; OVG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2021 - 7 D 11208/20 -, Rn. 9; a. A. VG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020 - 8 K 5232/19 -, Rn. 71 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2020 - 8 K 5234/19 -, Rn. 24; jeweils juris; Traine, Asylmagazin 2022, 64 (67 ff.).

    Weder eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung genügen dem Gebot aus Art. 20 AEUV (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020 - 8 K 5232/19 -, Rn. 54 in Bezug auf eine Duldung; a. A. VG München, Urteil vom 12.10.2021 - M 4 K 20.2385 -, Rn. 99; jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Es ist offen, wie dies im nationalen Recht seinen Niederschlag findet (vgl. dazu auch Oberhäuser in: Hofmann, AuslR, 3. Aufl. 2023, AufenthG § 28 Rn. 13), und könnte für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach nationalem Recht sprechen (vgl. zu dieser Ansicht, allerdings vor Ergehen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 07.09.2022: VG Düsseldorf, Urteile vom 29.10.2020 - 8 K 5234/19 - und vom 19.11.2020 - 8 K 5232/19 -, jeweils juris; vgl. zum Ganzen Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 242 ff.).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

    Dabei ist - ohne dass es auf die Wirkungen des Unionsrechts noch ankommt, VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2020 - 8 K 5232/19 -, unter: justiz.nrw.de - zu berücksichtigten, dass die familiäre Lebensgemeinschaft nunmehr seit über zwei Jahren im Bundesgebiet intensiv gelebt wird, ohne dass die Beklagte aufenthaltsbeendende Maßnahme eingeleitet hat oder sich veranlasst sah, den Antrag der Klägerin zu bescheiden.
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 1 S 22.9

    Formunwirksamkeit einer Ferntrauung mittels Videokonferenztechnik

    Ein solches generalpräventives Ausweisungsinteresse könne der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (U.v. 19.11.2020, 8 K 5232/19) nicht entgegengehalten werden.
  • VG Köln, 27.06.2022 - 11 K 6341/21
    VG München, Urt. v. 12.10.2021 - M 4 K 20.2386 -, juris Rn. 106; a.A.: VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2020 - 8 K 5232/19 -, juris Ls. 3 u. Rn. 50 ff.
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