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   VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 7 L 575/20   

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https://dejure.org/2020,5503
VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 7 L 575/20 (https://dejure.org/2020,5503)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2020 - 7 L 575/20 (https://dejure.org/2020,5503)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2020 - 7 L 575/20 (https://dejure.org/2020,5503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schließung von Spielhallen wegen des Corona-Virus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielhallen dürfen wegen des Corona-Virus geschlossen werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielhallen dürfen wegen des Corona-Virus geschlossen werden

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Spielhallen dürfen wegen des Corona-Virus geschlossen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Corona-Virus - Verbot von Zusammenkünften in Spielhallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Gewinninteresse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 7 L 575/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - Rn. 23, juris.
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    Gleichwohl sei wegen der Rechtmäßigkeit von behördlicher Spielhallenschließungen auf Grundlage des IfSG nur beispielhaft auf den Beschluss des VG Düsseldorf vom 20.03.2020 - 7 L 575/20, juris hingewiesen.
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Zudem hat das Gericht auch aufgrund der vorhandenen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 (vgl.: Verordnung des Landes Brandenburg zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 31.03.2020 [GVBl II Nr. 13], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22.03.2020 [GVBl II Nr. 11], Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 17.03.2020 [GVBl II Nr. 10]; OVG Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 24.03.2020, Az.: 11 S 12.20; vgl. analog auch: BayVerfGH , Entscheidung vom 26.03.2020, Az.: Vf. 6-VII-20 VerfGH des Freistaates Sachsen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: Vf. 39-IV-20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4039; VerwG Schleswig , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 1 B 30/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4434; VerwG Freiburg , Beschluss vom 25.03.2020, Az.: 4 K 1246/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4437; VerwG Schleswig , Beschluss vom 22.03.2020, Az.: 1 B 17/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4048; VerwG Schleswig , Entscheidungen vom 21.03.2020, Az.: 1 B 10/20 bis 1 B 14/20; VerwG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 7 L 575/20; VerwG Göttingen , Beschluss vom 20.03.2020, Az.: 4 B 56/20; LG Berlin , Beschluss vom 26.03.2020, Az.: 67 S 16/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4426 = "juris" )zum Schutz der Betroffenen, der weiteren Verfahrensbeteiligten, weiterer notwendig einbezogener Dritter und des Gerichts von der persönlichen Anhörung der Betroffenen abgesehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 452/20

    Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen

    vgl. zu den Übertragungswegen und zur Tenazität Robert Koch-Institut, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html, Stand: 10. April 2020; vgl. jeweils zum Betriebsverbot für Spielhallen VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2020 - 7 L 575/20 -, juris, Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 20. März 2020 - 7 L 510/20 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 471/20

    Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen

    vgl. zu den Übertragungswegen und zur Tenazität Robert Koch-Institut, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html, Stand: 10. April 2020; vgl. jeweils zum Betriebsverbot für Spielhallen VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2020 - 7 L 575/20 -, juris, Rn. 23; VG Köln, Beschluss vom 20. März 2020 - 7 L 510/20 -, juris, Rn. 22.
  • VG Köln, 14.04.2020 - 7 L 588/20

    Covid-19: Untersagung des Betriebs in allen Sport- und Freizeiteinrichtungen -

    Schließlich durfte die Antragsgegnerin angesichts der Eilbedürftigkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen und der unvermeidlichen Unsicherheiten bei der Beurteilung der bisher beispiellosen Gefahrenlage das Infektionsrisiko beim Betrieb von Sport- und Freizeiteinrichtungen auch in einer generalisierenden und typisierenden Betrachtung beurteilen, ohne die Erforderlichkeit der Maßnahmen bei jedem einzelnen Betrieb zu prüfen und zu kontrollieren (vgl. VG Köln, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 510/20 - und VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 575/20 - juris, Rn. 23 für das Verbot von Spielhallen).

    Falls man indessen davon ausgeht, dass der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache offen ist, überwiegt bei einer Folgenbetrachtung jedenfalls das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Anordnung und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin an der weiteren Fortsetzung des Geschäftsbetriebes, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 575/20 - für das Verbot von Spielhallen und VG Minden, Beschluss vom 27.03.2020 - 7 L 246/20 - juris für das Verbot eines Eiscafés.

  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 14 E 1805/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Nachhilfeschule gegen die aus der Corona-Verordnung

    Denn entsprechende Maßnahmen setzen stets die konsequente Mitwirkung der Betroffenen - hier der Schüler und Eltern sowie der Mitarbeiter der Antragstellerin - voraus und erweisen sich bereits aus diesem Grund als fehleranfällig (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 20.3.2020, 7 L 575/20, juris Rn. 23; VG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2020, 2 E 1737/20, abrufbar unter http://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles).
  • VG Köln, 07.04.2020 - 7 L 589/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Allgemeinverfügung, mit der auch Hotelbetrieb für

    Falls man indessen im Hinblick auf die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Probleme davon ausgeht, dass der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache offen ist, überwiegt bei einer Folgenbetrachtung jedenfalls das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Anordnung und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerinnen an der weiteren Fortsetzung des Geschäftsbetriebes im nicht-touristischen Bereich, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2020 - 7 L 575/20 - für das Verbot von Spielhallen und VG Minden, Beschluss vom 27.03.2020 - 7 L 246/20 - juris für das Verbot eines Eiscafés.
  • VG Hamburg, 27.04.2020 - 2 E 1737/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Spielhallenbetreibers gegen die auf der

    Dennoch setzen entsprechende Maßnahmen stets die konsequente Mitwirkung der Spieler (und des Spielhallenpersonals voraus) und erweisen sich bereits aus diesem Grund als fehleranfällig (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 20.3.2020, 7 L 575/20, juris Rn. 23).
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