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   VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14   

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https://dejure.org/2014,21822
VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14 (https://dejure.org/2014,21822)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2014 - 13 L 982/14 (https://dejure.org/2014,21822)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2014 - 13 L 982/14 (https://dejure.org/2014,21822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schwerbehinderung Dienstunfähigkeit Ermessen Integrationsvereinbarung Fürsorgepflicht dienstliche Belange

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schwerbehinderung ; Dienstunfähigkeit; Ermessen ; Integrationsvereinbarung Fürsorgepflicht ; dienstliche Belange

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung eines Beamten von Teilaufgaben eines Dienstpostens wegen Schwerbehinderung; Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung i.R.d. Fürsorgepflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14
    Nach dem Wortlaut der Norm bezieht sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Anpassung der Arbeitsstätte und des konkreten Arbeitsplatzes nicht nur auf die räumliche und technische Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsumfeldes, sondern umfasst auch eine ggfs. erforderliche Anpassung der Arbeitsorganisation und der Betriebsabläufe an die behinderungsbedingten Einschränkungen des Arbeitnehmers, vgl. Knittel, SGB IX, 6. Auflage 2012, § 81 Rn 249 ff.; Düwell in: Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX, 4. Auflage 2014, § 81 Rn 199 ff.; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz, Schellhorn, Welti, HK-SGB IX, 3. Auflage 2010, § 81 Rn 93; auch Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 -, NJW 2006, 3740 und juris, wonach eine Umgestaltung der Arbeitsorganisation dergestalt erforderlich sein kann, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt; BAG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01, NZA 2004, 1219 und juris, wonach der Arbeitgeber zur Freistellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers von Nachtarbeit verpflichtet ist, wenn er diese ausweislich eines ärztlichen Attestes schwerbehinderungsbedingt nicht mehr erbringen kann.

    Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber daher nach § 81 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet, wenn so der Arbeitsplatz des Behinderten erhalten werden kann, vgl. z.B. BAG, Urteile vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 -, a.a.O., und vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 -, juris Rn 63.

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14
    Nach dem Wortlaut der Norm bezieht sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Anpassung der Arbeitsstätte und des konkreten Arbeitsplatzes nicht nur auf die räumliche und technische Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsumfeldes, sondern umfasst auch eine ggfs. erforderliche Anpassung der Arbeitsorganisation und der Betriebsabläufe an die behinderungsbedingten Einschränkungen des Arbeitnehmers, vgl. Knittel, SGB IX, 6. Auflage 2012, § 81 Rn 249 ff.; Düwell in: Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX, 4. Auflage 2014, § 81 Rn 199 ff.; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz, Schellhorn, Welti, HK-SGB IX, 3. Auflage 2010, § 81 Rn 93; auch Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 -, NJW 2006, 3740 und juris, wonach eine Umgestaltung der Arbeitsorganisation dergestalt erforderlich sein kann, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt; BAG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01, NZA 2004, 1219 und juris, wonach der Arbeitgeber zur Freistellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers von Nachtarbeit verpflichtet ist, wenn er diese ausweislich eines ärztlichen Attestes schwerbehinderungsbedingt nicht mehr erbringen kann.

    Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber daher nach § 81 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet, wenn so der Arbeitsplatz des Behinderten erhalten werden kann, vgl. z.B. BAG, Urteile vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 -, a.a.O., und vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 -, juris Rn 63.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14
    Die Befreiung vom Dienst in der Rechtsantragsstelle bzw. deren Ablehnung stellt aber aus oben ausgeführten Gründen keinen Verwaltungsakt, also keine Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung und mithin keine Entscheidung im Sinne von § 95 Absatz 2 SGB IX dar, vgl. zum Erfordernis einer Maßnahme mit unmittelbarer Rechtswirkung, dort am Beispiel der dienstlichen Beurteilung, BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 -, juris, Rn 8; Knittel, SGB IX, 5. Auflage 2011' § 95 Rn 37 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 6 B 1482/09 -, juris Rn 6 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2010 - 6 B 1482/09

    Dienstliche Beurteilung von schwerbehinderten Beamten als Entscheidung i.S.d. §

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14
    Die Befreiung vom Dienst in der Rechtsantragsstelle bzw. deren Ablehnung stellt aber aus oben ausgeführten Gründen keinen Verwaltungsakt, also keine Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung und mithin keine Entscheidung im Sinne von § 95 Absatz 2 SGB IX dar, vgl. zum Erfordernis einer Maßnahme mit unmittelbarer Rechtswirkung, dort am Beispiel der dienstlichen Beurteilung, BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 -, juris, Rn 8; Knittel, SGB IX, 5. Auflage 2011' § 95 Rn 37 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 6 B 1482/09 -, juris Rn 6 m.w.N.
  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 K 2459/19

    Folgen einer unterlassenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer

    Nach der Rechtsprechung ist bei Personalangelegenheiten von Beamten eine Entscheidung immer dann gegeben, wenn es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 HVwVfG handelt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2015 - 6 ZB 15.2148 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 2014 - 13 L 982/14 -, beide zit. nach juris; ebenso VG Kassel, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 557/16.KS -, n.v.).
  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5303/14

    Anspruch eines verbeamteten Lehrers auf behinderten- und leidensgerechten Einsatz

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 2014 - 13 L 982/14 -, juris, Rn. 18, mit weiteren Nachweisen.
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