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   VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04   

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VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,24338)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2006 - 15 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,24338)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2006 - 15 K 2292/04 (https://dejure.org/2006,24338)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Düsseldorf, 03.05.2004 - 15 L 843/04
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Mit Beschluss vom 3. Mai 2004 (15 L 843/04) gab die Kammer dem beklagten Land im Wege der einstweiligen Anordnung auf, nach dem 1. Juli 2004 vorläufig bis zur Verkündung eines Urteils des EuGH in der Rechtssache C-453/03 über die Gültigkeit der Bestimmungen des Art. 5c Abs. 2 Buchst. a) und des Art. 5 Abs. 1 Buchst. l) der Mischfuttermittelrichtlinie 79/373/EWG jeweils in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2002/2/EG zu dulden, dass die Klägerin ihre Mischfuttermittel in den Geltungsbereich des Futtermittelgesetzes verbringt und dort in den Verkehr bringt, ohne dass den Regelungen der §§ 13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2b FMV in der Fassung der 24. ÄndVO zur FMV entsprochen ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 15 L 843/04 und die dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Landesamtes Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Die vorläufige Rechtsschutzentscheidung der Kammer änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 29. Juni 2004 (20 B 1057/04) und lehnte den Eilantrag der Klägerin im Wesentlichen mit der Begründung ab, die Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Deklarationsbestimmungen begegne zwar mit Blick auf im Gemeinschaftsrecht garantierte Grundrechte rechtlichen Zweifeln, diese seien aber nicht von einem solchen Gewicht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten der Klägerin rechtfertige.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Klägerin als Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.

  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Es darf allein dazu dienen, Schwierigkeiten beim Verständnis oder der Anwendung dieses Urteils zu beseitigen, eine neue Rechtsfrage zu klären oder aber neue Gesichtspunkte vorzutragen, die den EuGH veranlassen könnten, eine bereits gestellte Frage abweichend zu beantworten, vgl. zum Ganzen: EuGH, Beschluss vom 5. März 1986, Rechtssache 69/85, Slg. 1986, S. 00947 m. w. N. aus seiner Rechtsprechung.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Entgegen der Meinung der Klägerin hat die Gültigkeit der in § 13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2b S. 1 erster Halbsatz FMV in der Fassung der 24. ÄndVO zur FMV getroffenen Regelungen auch nicht zur Folge, dass Verstöße gegen die damit normierte Deklarationspflicht im Sinne der von ihr zitierten Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004, C-60/02, Slg. 2004, S. 1-00651, Tz. 61 ff.
  • VGH Bayern, 24.02.2005 - 23 N 04.1291

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzung für die Verbesserung der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Denn die Nichtigkeit einer Teilregelung erstreckt sich nach dem im öffentlichen Recht entsprechend geltendem Grundsatz der "Teilnichtigkeit" zivilrechtlicher Willenserklärungen (§ 139 BGB) auf die übrigen Teile der Gesamtregelung nur dann, wenn anzunehmen ist, dass diese nach einer am Sinn und Zweck der Norm orientierten Betrachtung der gesamten Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig wären, vgl. für Satzungen etwa: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 24. Februar 2005, 23 N 04.1291, Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl) 2005, 757 ff.; siehe allgemein auch: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) , Urteil vom 1. Juli 1953, 1 BvL 23/51, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 2, 380 (405 f.).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Denn die Nichtigkeit einer Teilregelung erstreckt sich nach dem im öffentlichen Recht entsprechend geltendem Grundsatz der "Teilnichtigkeit" zivilrechtlicher Willenserklärungen (§ 139 BGB) auf die übrigen Teile der Gesamtregelung nur dann, wenn anzunehmen ist, dass diese nach einer am Sinn und Zweck der Norm orientierten Betrachtung der gesamten Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden oder aus sonstigen Gründen rechtswidrig wären, vgl. für Satzungen etwa: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 24. Februar 2005, 23 N 04.1291, Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl) 2005, 757 ff.; siehe allgemein auch: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) , Urteil vom 1. Juli 1953, 1 BvL 23/51, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 2, 380 (405 f.).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Klägerin als Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.
  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84

    Meinungsverschiedenheit mit der Gesundheitsbehörde - § 43 VwGO, zur Frage des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Die Einleitung eines Verfahrens zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen begangener Verstöße gegen Vorschriften der Futtermittelverordnung abzuwarten, um in einem solchen Verfahren ihre Rechtsposition zu vertreten und eine Klärung der Rechtslage mit Blick auf die Folgen herbeizuführen, die sich für ihre berufliche Tätigkeit aus der durch den EuGH in seinem Urteil vom 6. Dezember 2005 in der Rechtssache C-453/03 u. a. festgestellten Ungültigkeit von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2002/2/EG (Abl. L 63 vom 6. März 2002, S. 23) für das nationale Futtermittelrecht ergeben, ist der Klägerin jedenfalls nicht zumutbar, vgl. hierzu allgemein: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 1985, 3 C 28.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 43 Nr. 85; OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996, 13 A 6644/95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1997, 264; Urteil der Kammer vom 16. Oktober 1987, 15 K 2169/85; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage 2003, (Kopp / Schenke) zu § 43 Rn. 24 m. w. N. aus der Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04
    Die Einleitung eines Verfahrens zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wegen begangener Verstöße gegen Vorschriften der Futtermittelverordnung abzuwarten, um in einem solchen Verfahren ihre Rechtsposition zu vertreten und eine Klärung der Rechtslage mit Blick auf die Folgen herbeizuführen, die sich für ihre berufliche Tätigkeit aus der durch den EuGH in seinem Urteil vom 6. Dezember 2005 in der Rechtssache C-453/03 u. a. festgestellten Ungültigkeit von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2002/2/EG (Abl. L 63 vom 6. März 2002, S. 23) für das nationale Futtermittelrecht ergeben, ist der Klägerin jedenfalls nicht zumutbar, vgl. hierzu allgemein: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 1985, 3 C 28.84, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 43 Nr. 85; OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996, 13 A 6644/95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1997, 264; Urteil der Kammer vom 16. Oktober 1987, 15 K 2169/85; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage 2003, (Kopp / Schenke) zu § 43 Rn. 24 m. w. N. aus der Rechtsprechung.
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