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   VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77   

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https://dejure.org/1977,13653
VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77 (https://dejure.org/1977,13653)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1977 - 1 K 948/77 (https://dejure.org/1977,13653)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1977 - 1 K 948/77 (https://dejure.org/1977,13653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulversuche - Gesamtschule und Kollegschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1975 - 7 B 51.75

    Beendigung eines Schulversuchs - Verwaltungsakt - Anspruch auf Fortführung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77
    (BVerwG, Beschluß vom 17.12.1975, VII B 51.75 , DöV 1976, 360 = NJW 1976, 864 = JZ 1976, 178 ).

    Ob die Veränderung eines Schulversuchs in Ausnahmefällen möglicherweise die genannten Grundrechte verletzen kann, etwa dann, wenn kurzfristig ein erkennbar günstig verlaufender Schulversuch ohne Notwendigkeit abgebrochen wird oder die Schüler wiederholt wechselnden Erziehungsmethoden unterworfen und dadurch einer pädagogisch schädlichen Unruhe einem Wechselbad immerhin vergleichbar in unzumutbarer Weise ausgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1975 a.a.O.) kann dahinstehen.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77
    Vielmehr ist der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule, von dem Art. 7 Abs. 1 GG ausgeht, dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet (BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 1 BvR 230/70 und 95/71 ,BVerfGE 34, 165 [183] ).
  • VG Darmstadt, 11.06.1974 - VI E 24/74
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77
    Wenn diese Beschränkung bei den regelmäßigen Schulformen zulässig ist, (über mögliche Ausnahmen vgl.: VG Darmstadt, Urteil vom 11.06.1974, VI E 24/74 , DVBl. 1974, 884), sind keine Gründe ersichtlich, sie beim Schulversuch mit Gesamtschulen für unzulässig zu halten.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1974 - IX 162/74
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.1977 - 1 K 948/77
    Entsprechendes gilt für den Anspruch der Schüler auf Erziehung und Bildung (Art. 8 Abs. 1 S. 1 Verf) im Verhältnis zu Art. 7 Abs. 1 GG, der das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates stellt (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.04.1974 IX 165/64 , DöV 1974, 858).
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