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   VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12   

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VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12 (https://dejure.org/2015,59329)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2015 - 16 K 8704/12 (https://dejure.org/2015,59329)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 16 K 8704/12 (https://dejure.org/2015,59329)
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  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12
    Demgegenüber hat das BVerwG in seinem Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 - ausgeführt, dass eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat, wobei die Umstände, die für oder gegen die Annahme der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit eines Betriebes sprechen, zu gewichten und ins Verhältnis zueinander zu setzen sind.
  • BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Annahme landwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12
    Dabei müssen die zum Betrieb gehörenden Flächen zur Futtererzeugung auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden und in der Nähe des Hofes liegen (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 -, BRS 59 Nr. 85).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12
    Nach BVerwG, Beschlüssen vom 19. Juli 1994 - 4 B 140.94 - und 3. Februar 1989 - 4 B 14/89 - stellt hingegen Pensionspferdehaltung auf überwiegend Pachtland keinen landwirtschaftlichen Betrieb dar.
  • BVerwG, 19.07.1994 - 4 B 140.94

    Pensionspferdehaltung - Pachtflächen - Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12
    Nach BVerwG, Beschlüssen vom 19. Juli 1994 - 4 B 140.94 - und 3. Februar 1989 - 4 B 14/89 - stellt hingegen Pensionspferdehaltung auf überwiegend Pachtland keinen landwirtschaftlichen Betrieb dar.
  • AG St. Goar, 31.10.2005 - 4 C 7/04
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.06.2015 - 16 K 8704/12
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist durch eine spezifische betriebliche Organisation gekennzeichnet, die die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert; zudem muss es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln, wobei die Absicht der Gewinnerzielung als Indiz für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und Sicherung der Beständigkeit gerade bei Nebenerwerbsbetrieben besonders sorgfältig zu prüfen ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2012 - 4 C 7/04 -).
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