Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eine Gemeinde ist nur in begründeten Ausnahmefällen zur Änderung der Grundentscheidung über die Art und Weise der Abwasserbeseitigung berechtigt; Durch die von einer Gemeinde gewählten Form der Niederschlagswasserbeseitigung darf das Wohl der Allgemeinheit nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - 15 A 1635/08
Voraussetzungen für den Übergang der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht von …
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10
Es liege nach der Rechtsprechung hier ein Fall des so genannten intendierten Ermessens vor, wonach bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Regelfall nach den Intentionen des Gesetzgebers nur eine Entscheidung gewollt sei (VG Köln, Urteil vom 15. April 2008 14 K 2800/06 -, zustimmend nunmehr auch: OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08 -).OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08 -.
Auch insoweit ist schließlich nach den Grundsätzen über das intendierte Ermessen vgl. hierzu, OVG NRW, Urteil vom 1. September 2010, a.a.O., kein Begründungsmangel des streitgegenständlichen Bescheides gegeben, weil sich schon aus dem Umstand, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 1, 3 Abs. 6 EntwS nicht vorliegen, ergibt, dass ein Anspruch auf einen Verzicht bzw. auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nicht besteht.
- VG Köln, 15.04.2008 - 14 K 2800/06
Regenwasserbeseitigung
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10
Es liege nach der Rechtsprechung hier ein Fall des so genannten intendierten Ermessens vor, wonach bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Regelfall nach den Intentionen des Gesetzgebers nur eine Entscheidung gewollt sei (VG Köln, Urteil vom 15. April 2008 14 K 2800/06 -, zustimmend nunmehr auch: OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 15 A 150/05
§ 51 a Landeswassergesetz NRW
Auszug aus VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10
Im Sinne dieser Auslegung habe das OVG NRW mit Urteil vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 - entschieden.
- VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13
Ortsnahe Regenwasserbeseitigung
Dafür konnte sie sich auch entscheiden, da der Kommune grundsätzlich die Präferenz für eine der Varianten innerhalb der in der Vorschrift aufgezählten Möglichkeiten obliegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2010 - 15 A 1635/08, juris, Rn. 23; VG Düsseldorf , Urteil vom 25. Februar 2011 - 5 K 630/10, juris.