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   VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18   

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VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18 (https://dejure.org/2018,25295)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2018 - 3 L 1395/18 (https://dejure.org/2018,25295)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 3 L 1395/18 (https://dejure.org/2018,25295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12

    Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.

    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 19.

    Dies zugrunde gelegt, ist der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die streitgegenständlichen Abfälle lagern, Abfallbesitzer gemäß § 3 Abs. 9 KrwG, weil das Eigentum an einem Grundstück nach der Verkehrsauffassung einen Herrschaftsbereich vermittelt, der zugleich auch die tatsächliche Gewalt über die darauf befindlichen Gegenstände begründet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 21.

    Abfallbesitzer ist der Vermieter (ggf. neben dem Mieter) nur dann, wenn er zumindest auch die tatsächliche Sachherrschaft an dem Abfall inne at, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 23; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, juris Rn. 23.

    Dies ist anhand des jeweiligen Einzelfalles ggf. abweichend von den schuld- und sachenrechtlichen Beziehungen der Vertragsparteien untereinander zu prüfen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 25.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Zur Verhinderung unzulässiger Abfallablagerungen, insbesondere von Gegenständen, bei denen eine Umweltgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, muss das Kriterium der Unmittelbarkeit jedoch in gleicher Weise für die Fortsetzung der ursprünglichen Zweckbestimmung gelten und daher bei Eintreten eines diesbezüglichen Schwebezustandes gleichermaßen von einer Aufgabe der bisherigen Zweckbestimmung ausgegangen werden, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10/92 -, juris, Rn. 24 f. wonach die Verhinderung unzulässiger Abfallbehandlungen ein wesentliches Kriterium bei der Auslegung abfallrechtlicher Anforderungen sein kann.

    Somit werden durch die Lagerung von Altreifen auf dem Betriebsgelände des Antragstellers die Belange der Gesundheitsvorsorge (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 KrwG), des Naturschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 KrwG), des Gewässer- und Bodenschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 KrwG), des Immissionsschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 KrwG) sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen (§ 15 Abs. 2 Nr. 6 KrwG) berührt, weshalb eine geordnete Entsorgung dieser Stoffe zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist, so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Bei der Verbringung typischerweise umweltgefährdender Abfälle in das Ausland muss zur Verhinderung unzulässiger Abfallausführen der weitere Weg dieser Stoffe im Ausland nachvollziehbar belegt werden, BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

    Vielmehr bleiben die Altreifen zumindest solange Abfall im Sinne des objektiven Abfallbegriffs, bis sie in einer Weise verwertet oder beseitigt wurden, welche die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf ermöglicht, vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • VG Düsseldorf, 09.01.2009 - 17 K 2461/08

    Abfall Entsorgungsanordnung Entledigungswillen Verwendungszweck

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Die Inkaufnahme derartiger Schäden lässt auf die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung schließen, so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32; auch VG Karlsruhe Beschluss vom 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 -, juris, Rn. 29.

    (ii) Weiter lässt auch die ungeordnet aufgehäufte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. Bl. 48, 90, 193, 197, 304, 305, 306, 572, 771), nach der Verkehrsanschauung den Schluss auf eine Aufgabe der bisherigen Zweckbestimmung zu, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

    Auch insoweit spricht für die Abfalleigenschaft überdies insbesondere die ungeordnet aufgehäufte, teilweise witterungsungeschützte Lagerung, die sich den anlässlich diverser Ortstermine angefertigten und in der Verwaltungsakte befindlichen Fotografien entnehmen lässt (vgl. beispielhaft Bl. 18, 45, 49, 51, 192, 193, 194, 196, 197, 224, 298, 350, 416, 572, 771), vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32, 40.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.

    Dieses ist anzunehmen, wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung der betreffenden Person zu den Abfällen von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 11 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 19.

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - 4 TH 1205/92

    Zur Abfalleigenschaft von Altreifen; zur Zuständigkeit der Abfallbehörde

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Somit werden durch die Lagerung von Altreifen auf dem Betriebsgelände des Antragstellers die Belange der Gesundheitsvorsorge (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 KrwG), des Naturschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 KrwG), des Gewässer- und Bodenschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 KrwG), des Immissionsschutzes (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 KrwG) sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen (§ 15 Abs. 2 Nr. 6 KrwG) berührt, weshalb eine geordnete Entsorgung dieser Stoffe zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist, so wörtlich Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 36 m.w.N., vgl. zur Abfalleigenschaft von Altreifen auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 13 ff.; so auch bereits die Kammer in VG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2008 - 17 K 2112/07 -, juris, Rn. 46.

    Vielmehr bleiben die Altreifen zumindest solange Abfall im Sinne des objektiven Abfallbegriffs, bis sie in einer Weise verwertet oder beseitigt wurden, welche die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf ermöglicht, vgl. hierzu ebenfalls Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 4 TH 1205/92 -, juris, Rn. 37 m.w.N. sowie zu den Anforderungen eines die Abfalleigenschaft beendenden Exports BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 10.92 -, juris, Rn. 24 ff.

  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    (...)" vgl. Beschluss der 17. Kammer des beschließenden Gerichts vom 11.07.2018 im Verfahren 17 L 1507/18.
  • VG Arnsberg, 29.09.2014 - 8 K 1863/13

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Entsorgung desauf seinem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O., BVerwGE 84, 220 (233).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Anders liegt es nur in dem hier nicht gegebenen Fall, wenn Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13 -, juris Rn. 13; VG Arnsberg, Urteil vom 29. September 2014 - 8 K 1863/13 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 17 ff.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2003 - 17 K 316/03

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18
    Abfallbesitzer ist der Vermieter (ggf. neben dem Mieter) nur dann, wenn er zumindest auch die tatsächliche Sachherrschaft an dem Abfall inne at, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. September 2012 - 17 K 4037/12 -, juris Rn. 23; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2003 - 17 K 316/03 -, juris Rn. 23.
  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung - Entfallen

  • VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 2112/07

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung betreffend die Entsorgung von auf einem

  • VG Kassel, 09.07.2021 - 4 L 940/21

    Abfalleigenschaft von Altreifen und PKW

    Nach diesen Grundsätzen handelt es sich bei Altreifen jedenfalls dann um Abfall, wenn diese nicht mehr für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr zugelassen sind (vgl. zu Altreifen als Abfall im objektiven Sinn aus der neueren Rechtsprechung auch Bay. VGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 20 CS 03.1828 -, juris Rn. 34; VG Sigmaringen, Beschluss vom 5. Dezember 2003 - 8 K 1042/03 -, juris Rn. 7; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 3 L 1395/18 -, juris Rn. 35; die Abfalleigenschaft voraussetzend Hess. VGH, Beschluss vom 18. September 2020 - 9 B 1175/20 -, juris).
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