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   VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09   

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https://dejure.org/2009,64429
VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09 (https://dejure.org/2009,64429)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2009 - 16 K 3858/09 (https://dejure.org/2009,64429)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2009 - 16 K 3858/09 (https://dejure.org/2009,64429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbemöglichkeiten bei einem an einer Autobahnabfahrt gelegenen Schnellrestaurant; Ausmaß des Verbots der Außenwerbung in der Nähe von Bundesautobahnen; Berücksichtigung der Autobahnabfahrt bei der Entfernungsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66

    Versagung der Genehmigung zum Bau einer Tankstelle - Schadensersatz wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09
    Sinn und Zweck der Vorschrift verlangten, dass auch dieser der Einmündung der Anschlussstelle gegenüberliegender Bereich von Anlagen mit störenden Einflüssen ferngehalten werden müsse, weil etwa Stauungen auf den Anschlussstrecken die Ausfahrten behinderten und sich auf den Verkehr der Autobahn auswirken könnten (vgl. BGH NJW 1968, 2144, zustimmend Aust in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Seite 858).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 43.72

    Voraussetzungen für ein Ausnahme von Anbauverbot an Bundesfernstraßen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.08.2009 - 16 K 3858/09
    An einem nachhaltigen Eingriff fehlt es dagegen regelmäßig bei einem Nutzungsberechtigten, der vom Anbauverbot weder als Eigentümer noch als Anlieger der Bundesstraße betroffen wird, insbesondere bei demjenigen, der lediglich ein Schild zum Hinweis auf eine entfernt liegende Gaststätte errichten möchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 IV C 43.72 , DÖV 1975, 572).
  • VG Magdeburg, 16.01.2013 - 2 A 18/12

    Isolierte Anfechtungsklage; Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Anbauverbot

    Damit wird ihr nicht, wie einem Grundstückseigentümer durch das Verbot der Werbung ein Sonderopfer auferlegt (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 25.08.2009 - 16 K 3858/09 -).
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