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   VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17   

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VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17 (https://dejure.org/2017,36447)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 (https://dejure.org/2017,36447)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17 (https://dejure.org/2017,36447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Neue Hinweise zum Schallschutz sollen auch für laufende Genehmigungsverfahren gelten

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (33)

  • VG Düsseldorf, 19.06.2017 - 28 L 1602/17

    Nachbar; Betroffene Öffentlichkeit; Öffentliche Bekanntmachung; Kumulierende

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17
    Der auf §§ 80 a Abs. 3 Satz 2 und 80 Abs. 7 VwGO gestützte Antrag der Beigeladenen zu 1), den Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2017 (28 L 1602/17) teilweise abzuändern und den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 28 K 1601/17 gegen die der Beigeladenen zu 1. von dem Antragsgegner erteilte Genehmigung vom 22. Dezember 2016 zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen wiederherzustellen, abzulehnen, ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.

    Es steht der Zulässigkeit nicht entgegen, dass die Beigeladene zu 1) - wie auch der Antragsteller - gegen den Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2017 (28 L 1602/17) Beschwerde erhoben hat und die Beschwerde noch vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist (8 B 796/17).

    Es bestehen ungeachtet dessen, dass der Antragsgegner auf Betreiben der Beigeladenen zu 1) die - wie im Einzelnen im Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2017 (28 L 1602/17) ausgeführt - erforderliche allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nachgeholt hat, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung vom 22. Dezember 2016, da diese gegen die den Antragsteller als Nachbar der Windkraftanlagen schützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verstößt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 8 B 11561/04

    In einem Abänderungsantragsverfahren, das einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17
    So OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. September 2004 - 8 B 11561/04 -, Juris (Rdnr. 3 und 4); Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattwerk (Stand: Oktober 2016), § 80 Rdnr. 551 ff., m. w. N.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, 23. Auflage (2017), § 80 Rdnr. 194. Ein Wahlrecht bejahend, jedoch eine Nebeneinander von Abänderungsverfahren und Beschwerdeverfahren ablehnend Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Auflage (2014), § 80 Rdnr. 67 a.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. September 2004 - 8 B 11561/04 -, Juris (Rdnr. 3).

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. September 2004 - 8 B 11561/04 -, Juris (Rdnr. 4).

  • VG Düsseldorf, 12.07.2017 - 28 L 2208/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 8 B 635/15 - VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. September 2016 - 28 L 1759/16 -, Juris (Rdnr. 73), und 12. Juli 2017 - 28 L 2208/17 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 8 B 1233/16 -, 8. Juli 2016 - 8 B 653/15 - und 17. Juni 2016 - 8 B 1015/15, 8 B 1016/15, 8 B 1017/15 und 8 B 1018/15 -, Juris (Rdnr. 20); VGH Bad.-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15 -, Juris (Rdnr. 66); Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2016 - 22 ZB 15.2412 -, Juris (Rdnr. 26 ff., 57), und vom 10. August 2015 - 22 ZB 15.1113 -, Juris (Rdnr. 10 ff.); VG Minden, 22. Mai 2017 - 11 L 2085/16 -, Juris (Rdnr. 69); VG Düsseldorf, Urteile der Kammer vom 9. November 2016 - 28 K 2549/15 - und 3. April 2017 - 28 K 5145/15 -, sowie Beschlüsse vom 23. September 2016 - 28 L 1759/16 -, Juris (Rdnr. 73 ff.) und 12. Juli 2017 - 28 L 2208/17 -.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

    Die Kläger verweisen für ihre Ansicht auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 41 ff.), demzufolge die in der über Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 daher keine Bindungswirkung mehr entfalte.

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf argumentiert diesbezüglich, die Frage nach dem richtigen Verfahren der Schallausbreitungsrechnung betreffe nicht einen gegenüber dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung veränderten Sachverhalt, sondern (lediglich) neue Erkenntnisse dazu, wie der - seinerzeit bloß nach einer anderen Methodik beurteilte - unveränderte Sachverhalt hätte beurteilt werden müssen; solche nachträglichen Erkenntnisse zur richtigen Methodik seien wie nachträgliche Erkenntnisse zu einer unveränderten Sachlage zu berücksichtigen (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 52 bis 56).

    Das VG Düsseldorf, auf das die Kläger insoweit allein Bezug nehmen, schildert den "Werdegang" des "Interimsverfahrens" wie folgt (VG Düsseldorf (B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 44 ff.): Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) habe ursprünglich in den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei WEA aus dem Jahr 2005 für die Schallausbreitungsrechnung von WEA das "Alternative Verfahren" der DIN ISO 9613-2 empfohlen.

    Mit diesem Beschluss der LAI vom 5./6. September 2017, so das VG Düsseldorf weiter (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 49), sei davon auszugehen, dass die in der DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 deshalb keine Bindungswirkung mehr entfalte.

  • VG Düsseldorf, 24.10.2017 - 28 L 4963/17
    Der auf §§ 80 a Abs. 3 Satz 2 und 80 Abs. 7 VwGO gestützte Antrag der Beigeladenen zu 1), den Beschluss der Kammer vom 19. Juni 2017 (28 L 1602/17) teilweise und den Beschluss der Kammer vom 25. September 2017 (28 L 3809/17) abzuändern und den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 28 K 1601/17 gegen die der Beigeladenen zu 1) von dem Antragsgegner erteilte Genehmigung vom 22. Dezember 2016 zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen wiederherzustellen, abzulehnen, hat Erfolg.

    In dem nach dem Interimsverfahren erstellten Nachtrag der D.    Engineering GmbH vom 28. September 2017 zur Schallimmissionsprognose vom 16. September 2016 (Nachtrag zur Schallimmissionsprognose) liegt ein veränderter und im vorangegangenen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (28 L 1602/17) und Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (28 L 3809/17) ohne Verschulden nicht vorgebrachter Umstand im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO.

    Es steht der Zulässigkeit nicht entgegen, dass die Beigeladene zu 1) gegen die Beschlüsse der Kammer vom 19. Juni 2017 (28 L 1602/17) und 25. September 2017 (28 L 3809/17) Beschwerde erhoben hat und die Beschwerden noch vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig sind (8 B 796/17 und 8 B 1280/17).

    vgl. im Einzelnen VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17 -, Juris (Rdnr. 7 ff.).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 -, Juris (Rdnr. 3); OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 8 A 340/09 -, Juris (Rdnr. 18), und Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 A 870/15 -, Juris (Rdnr. 54); VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17 -, Juris (Rdnr. 52 ff.).

    Stand der Technik der Ausbreitungsberechnung der Geräusche von Windkraftanlagen ist - wie die Kammer im Einzelnen im Beschluss vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17 - ausgeführt hat - die Anwendung des Interimsverfahrens.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2134

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windpark - Änderung wissenschaftlich-technischer

    Die Kläger verweisen für ihre Ansicht auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 41 ff.), demzufolge die in der über Nr. A.2.3.4 der Anlage zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 daher keine Bindungswirkung mehr entfalte.

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf argumentiert diesbezüglich, die Frage nach dem richtigen Verfahren der Schallausbreitungsrechnung betreffe nicht einen gegenüber dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung veränderten Sachverhalt, sondern (lediglich) neue Erkenntnisse dazu, wie der - seinerzeit bloß nach einer anderen Methodik beurteilte - unveränderte Sachverhalt hätte beurteilt werden müssen; solche nachträglichen Erkenntnisse zur richtigen Methodik seien wie nachträgliche Erkenntnisse zu einer unveränderten Sachlage zu berücksichtigen (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 52 bis 56).

    Das VG Düsseldorf, auf das die Kläger insoweit allein Bezug nehmen, schildert den "Werdegang" des "Interimsverfahrens" wie folgt (VG Düsseldorf (B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 44 ff.): Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) habe ursprünglich in den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei WEA aus dem Jahr 2005 für die Schallausbreitungsrechnung von WEA das "Alternative Verfahren" der DIN ISO 9613-2 empfohlen.

    Mit diesem Beschluss der LAI vom 5./6. September 2017, so das VG Düsseldorf weiter (VG Düsseldorf, B.v. 25.9.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 49), sei davon auszugehen, dass die in der DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt seien und die DIN ISO 9613-2 deshalb keine Bindungswirkung mehr entfalte.

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Dies vermag der Antragsteller auch nicht mit dem ausführlichen Zitat aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, zit. nach juris) in einem von der dortigen Vorhabensträgerin betriebenen Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO aufzuzeigen, denn dort war eine Überschreitung der zulässigen Lärmimmissionen bei Berücksichtigung des Bodendämpfungsfaktors festgestellt worden (VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 57).
  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Im September 2017 hat die LAI beschlossen, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016, mithin das Interimsverfahren, anzuwenden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 43 ff.; Agatz: Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, S. 469 ff.).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers zu 3) hat in seinem Schriftsatz vom 23.01.2017 bezüglich der Anwendbarkeit des Interimsverfahrens auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 - verwiesen und ergänzend vorgetragen, dass der Erkenntnisfortschritt inzwischen auch von der 89. Umweltministerkonferenz bestätigt worden sei.

    Inzwischen hat die LAI im September 2017 beschlossen, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016, mithin das Interimsverfahren, anzuwenden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 43 ff.; Agatz: Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, S. 469 ff.).

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 49) bereits davon ausgegangen werden kann, dass mit dem Beschluss der LAI die in der DIN ISO 9613-2 enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb keine Bindungswirkung mehr entfaltet.

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Denn jedenfalls zum Zeitpunkt der Änderungsgenehmigung am 22. Februar 2016 war das alternative Verfahren noch nicht durch neuere Erkenntnisse überholt und stellte das "Interimsverfahren" noch keinen gesicherten Erkenntnisfortschritt dar (so auch zu einem ähnlichen Zeitpunkt: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, Rn. 3, juris; mit dem Beschluss der LAI im September 2017: VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, Rn. 49, juris).

    Zwar wird dies vertreten, da die Neubewertung des Standes der Technik keiner Rechtsumsetzung bedarf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, Rn. 56, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 10 S 186/18

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Die somit jedenfalls seit dem letztgenannten Zeitpunkt gebotene Anwendung des neuen Berechnungsverfahrens, das auf dem Erkenntnisfortschritt beruht, stellt keinen neuen - ausschließlich die Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG betreffenden - Stand der Technik i. S. v. § 3 Abs. 6 BImSchG dar (so zu Recht Agatz, ZNER 2017, 469, 472; Schmidt/Sailer, ZNER 2018, 124, 128; a. A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 - juris Rn. 49), sondern ist für die Ermittlung schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG im Rahmen der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG von Bedeutung und begründet einen Umstand, der es rechtfertigt, von der Verbindlichkeit der normkonkretisierenden TA Lärm (und der von ihr inkorporierten Verweisung auf die DIN ISO 9613-2) im Hinblick auf Schallimmissionen, die durch Windenergieanlagen hervorgerufen werden, nunmehr abzuweichen.
  • OVG Hamburg, 07.06.2018 - 1 Bs 248/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen;

    Ob das Interimsverfahren bereits Stand der Technik ist (zur Streitfrage vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 25.9.2017, 28 L 3809/17, juris Rn. 39 ff.), kann daher dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 793/18

    Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) dürfen gebaut werden

    vgl. Beschluss der Kammer vom 25. September 2017 - 28 L 3809/17 -, juris, und Urteil der Kammer vom 1. März 2018 - 28 K 5087/17 -, juris Rn. 40 ff.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 28 K 3438/17

    Rechtmäßigkeit von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilten

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 15 CS 18.2487

    Streit um Baugenehmigung

  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 28 L 824/18
  • VG Trier, 20.11.2018 - 9 K 2664/18

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in

  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 822/18
  • VG Düsseldorf, 01.03.2018 - 28 K 5087/17

    Interimsverfahren

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 260/17

    Rechtsschutzbedürfnis für einen vor Unanfechtbarkeit des Ausgangsbeschlusses

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2160

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windenergieanlagen

  • VG Schwerin, 24.07.2018 - 2 B 1339/18

    Zulässigkeit eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO bei parallel

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2171

    Windenergieanlagen - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nachbarklage

  • VG Aachen, 07.11.2018 - 3 L 957/18

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Gesamtschule in Würselen wieder

  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RO 7 S 18.1322

    Erfolgreicher Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO in Bezug auf ein

  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

  • VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 28 K 867/17

    Rechtmäßigkeit von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilten

  • VG Regensburg, 20.08.2019 - RN 6 S 19.1294

    Baugenehmigung und Denkmalrecht

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