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   VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06   

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VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06 (https://dejure.org/2008,16120)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - 9 K 3423/06 (https://dejure.org/2008,16120)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 9 K 3423/06 (https://dejure.org/2008,16120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung eines auf die bauplanungsrechtlichen Aspekte beschränkten Bauvorbescheids bei noch fehlendem Brandschutzkonzept und noch nicht erfolgter Eintragung von erforderlichen (Abstandflächen-)Baulasten in das Baulastenverzeichnis; Rechtliche Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Düsseldorf, 09.10.2008 - 9 K 2185/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    Die dagegen gerichtete Klage bzw. der Antrag der Klägerin auf Feststellung, dass dieser Zurückstellungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides rechtswidrig war, ist Gegenstand des Verfahrens gleichen Rubrums 9 K 2185/05, das die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat.

    Insofern verweist die Klägerin auf ihre Ausführungen in dem Verfahren gleichen Rubrums VG Düsseldorf 9 K 2185/05.

    Insoweit hat die Klägerin ebenfalls auf den Vortrag im Verfahren 9 K 2185/05 verwiesen.

    Insoweit bezieht sich der Beklagte auf die Ausführungen des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2006 und auf seinen Vortrag im Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 und führt ergänzend aus, die Veränderungssperre Nr. 45 sei formell und materiell rechtmäßig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 und 9 K 4689/07 sowie die in diesem und in jenen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, Pläne und sonstigen Unterlagen Bezug genommen.

    Dies hat die Kammer im Einzelnen in ihrem Urteil vom heutigen Tage im Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 dargelegt.

    Dies hat die Kammer im Einzelnen in ihrem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 dargelegt; hierauf wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen.

    Sollte der Durchführungsplan Nr. 103 wegen der von der Kammer in ihrem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 9 K 2185/05 dargelegten Erwägungen seinerseits unwirksam sein, wäre das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig, weil es sich (nach wie vor) nicht gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

    Nach diesen Grundsätzen bestand hier bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses am 27. April 2005 ein Sicherungsbedürfnis für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 103, wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 9 K 2185/05 dargelegt hat.

    Im übrigen wäre selbst bei Unwirksamkeit der Veränderungssperre Nr. 45 das Vorhaben in dem im Hilfsantrag beschriebenen Zeitraum planungsrechtlich unzulässig, da Grundlage der bauplanungsrechtlichen Beurteilung dann § 34 BauGB wäre und sich das Vorhaben aus den von der Kammer im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 9 K 2185/05 im Einzelnen aufgeführten Gründen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte.

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115, vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103 und vom 9. August 1981 - 4 B 135.91 -, Buchholz 406.11 § 14 Nr. 17.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, JURIS-Dokumentation, vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115 und vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115, vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, JURIS-Dokumentation.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 .

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115, vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103 und vom 9. August 1981 - 4 B 135.91 -, Buchholz 406.11 § 14 Nr. 17.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115, vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103.

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 118 und Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95.

  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 4689/07

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    Gleichzeitig erhob er unter Bezugnahme auf Tarifstelle 2.4.1.3 i.V.m. § 15 Abs. 2 GebG NRW (Verwaltungs-)Gebühren in Höhe von 14.963, Euro; die gegen den Gebührenbescheid gerichtete Klage ist nach Abtrennung Gegenstand des Verfahrens gleichen Rubrums 9 K 4689/07, das die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 und 9 K 4689/07 sowie die in diesem und in jenen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, Pläne und sonstigen Unterlagen Bezug genommen.

  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 2003 - 4 BN 61.03 -, JURIS-Dokumentation, vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115 und vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 -, BRS 64 Nr. 109.
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 -, BRS 67 Nr. 119.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 118 und Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 3423/06
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 4 BN 60.03 -, BRS 66 Nr. 115, vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29 und vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, BRS 50 Nr. 103.
  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 BN 25.05

    Zeitpunkt für das Unwirksamwerden einer Veränderungssperre

  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 3101/06

    Verwaltungsgericht lehnt Klagen auf Erweiterung von zwei Lebensmittelmärkten in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

  • BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 9 K 4689/07

    Bauantrag für den Neubau eines SB-Einkaufmarktes inklusive Parkpalette; Erhebung

    Am 26. Mai 2006 hat die Klägerin Klage erhoben, die mit Beschluss vom 19. Oktober 2007 von der die Ablehnung des Bauantrages betreffenden Klage gleichen Rubrums 9 K 3423/06 abgetrennt worden ist.

    Das Verfahren ist mit Beschluss vom 19. Oktober 2007 von dem Verfahren 9 K 3423/06 abgetrennt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05, 9 K 3423/06 und 9 L 1700/05 sowie die in diesem und in jenen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, warum es der Klägerin unzumutbar sein sollte, die erhobene - deutlich reduzierte - Gebühr zu zahlen, zumal die angegriffene Sachentscheidung, nämlich die Ablehnung des Bauantrags vom 4. Juni 2004 hier zu Recht erfolgt ist, wie die Kammer im ihrem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 9 K 3423/06 entschieden hat.

    Dass die Amtshaftungsansprüche, auf die die Klägerin sich beruft und mit denen sie (vermeintlich) aufrechnen will, nicht bestehen, hat die Kammer in ihren Urteilen vom heutigen Tage in den Verfahren gleichen Rubrums 9 K 2185/05 und 9 K 3423/06 im Einzelnen dargelegt.

  • VG Düsseldorf, 09.10.2008 - 9 K 2185/05

    Vorliegen des (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses bei der Geltendmachung von

    Nach der Ablehnung ihres Bauantrags mit Bescheid vom 29. Juni 2005, die Gegenstand des Verfahrens 9 K 3423/06 ist, hat sie ausgeführt, durch Zeitablauf bzw. durch diesen Bescheid habe sich der angegriffene Zurückstellungsbescheid erledigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren gleichen Rubrums 9 K 3423/06 und 9 K 4689/07 sowie die in diesem und in jenen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Landrats des Kreises N Bezug genommen.

    Diese Veränderungssperre war auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin geltend gemachten Bedenken wirksam, wie die Kammer in dem Urteil vom heutigen Tage im Verfahren gleichen Rubrums 9 K 3423/06 dargelegt hat.

    Wie sich aus dem der Kammer vorliegenden Kartenmaterial, den einschlägigen Plänen und den anlässlich des im Verfahren gleichen Rubrums 9 K 3423/06 am 16. Juni 2008 durchgeführten Ortstermin gefertigten Fotografien ergibt, besteht nach diesen Grundsätzen die nähere Umgebung des Baugrundstücks hier aus einem Gebiet, das im Süden durch die E Straße (B 228), im Westen durch die Freiflächen bis zum E Stadtgebiet, im Norden durch die Bebauung beiderseits der Sstraße bzw. an der Kreuzung Sstraße/Ystraße und im Osten durch die Bebauung entlang der O1straße zwischen S und E Straße gebildet wird.

  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2011 - 6 L 76/11

    Vertretung des Bürgermeisters bei Dringlichkeitsentscheidung; Übertragung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 -, BRS 67 Nr. 119; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2008 - 9 K 3423/06 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2011 - 6 L 1209/10

    Verfahrensrecht - Zur nachträglichen Genehmigung einer Änderungsbebauung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22.04 -, BRS 67 Nr. 119; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2008 - 9 K 3423/06 -, Juris.
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