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   VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15   

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https://dejure.org/2016,39564
VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15 (https://dejure.org/2016,39564)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2016 - 20 K 8814/15 (https://dejure.org/2016,39564)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 20 K 8814/15 (https://dejure.org/2016,39564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungswerk; Zahnärztekammer; Witwenrente; Wiederverheiratung; auflösende Bedingung; Rentenbescheid; Erstattungsverlangen; Vertrauensschutz; Entreicherung; Verjährung; Eheregister; Eheurkunde; Ortsrecht; Nevada; Satzungsautonomie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stehen eines Witwenrentenbescheides unter der auflösenden Bedingung einer erneuten Eheschließung der Witwe eines im Versorgungswerk der Zahnärzte Mitglied gewesenen Zahnarztes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 2827/07

    Einstellung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eines Zahnarztes nach dem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15
    Eine Erledigung in anderer Weise tritt bei auflösend bedingten Verwaltungsakten mit dem Eintritt der Bedingung ein, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

    Es handelt sich bei der Regelung in § 9 Abs. 4 Satz 3 der Satzung um eine Vorschrift, durch die Rentenbewilligungsbescheide des Beklagten kraft Satzungsrechts einer auflösenden Bedingung unterworfen werden, ohne dass diese Rechtsfolgenanordnung ausdrücklich selbst in den jeweiligen Rentenbewilligungsbescheid aufgenommen werden muss, vgl. zur Satzung des Beklagten: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

    Es liegt im Rahmen der dem berufsständischen Versorgungswerk durch § 6 a Abs. 4 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 Nr. 6 HeilBerG eingeräumten Satzungsautonomie, nicht nur die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen bzw. den Fortfall des Rentenanspruchs zu bestimmen, sondern auch die Rechtsfolgen in Bezug auf den Zeitraum der Leistungsgewährung für den Fall des Fortfalls des Rentenanspruchs festzulegen, vgl. zur Satzung des Beklagten: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, zitiert nach juris.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 2 L 268/11
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15
    Die Frage kann letztlich offen bleiben, weil eine Verjährung selbst dann nicht eingetreten ist, wenn man von dem für die Klägerin günstigsten Fall der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB ausgeht, vgl. für eine regelmäßige Verjährung der Ansprüche nach § 49 a VwVfG: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15
    Dem steht die von der Klägerin bemühte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2012 - 6 C 3/11 - nicht entgegen.
  • BVerwG, 08.02.2016 - 10 B 18.15

    Revisionszulassung; Erstattung § 49a Abs. 1 VwVfG; Verjährung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15
    Ob der Erstattungsanspruch nach § 49 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW der Verjährung unterliegt und von welchen Voraussetzungen der Eintritt der Verjährung abhängt, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt, vgl. die Revisionszulassung durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 10 B 18/15, 10 B 18/15 (10 C 1/16) -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 20 K 8814/15
    Ob der Erstattungsanspruch nach § 49 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW der Verjährung unterliegt und von welchen Voraussetzungen der Eintritt der Verjährung abhängt, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt, vgl. die Revisionszulassung durch das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 10 B 18/15, 10 B 18/15 (10 C 1/16) -, zitiert nach juris.
  • VG Aachen, 23.03.2017 - 7 L 372/17

    Identitätswechsel; Kostenersatz; Bestattung; Forschungszwecke;

    Soweit die Antragstellerin meint, die Feststellungen in der Sterbeurkunde seien unzutreffend, wäre sie zunächst gehalten gem. §§ 47 ff. PStG eine Berichtigung in einem eigenständigen Verfahren beim Registergericht einzuleiten, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2016 - 20 K 8814/15 -, juris Rn. 48.
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