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   VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 20 K 4948/03   

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VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 20 K 4948/03 (https://dejure.org/2004,24204)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2004 - 20 K 4948/03 (https://dejure.org/2004,24204)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2004 - 20 K 4948/03 (https://dejure.org/2004,24204)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1994 - 24 E 908/93

    Gerichtliche Sachprüfung; Sozialhilfeleistungen; Untätigkeitsklage;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 20 K 4948/03
    Es mag dahinstehen, ob die als Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO erhobene Klage im Zeitpunkt ihrer Einreichung bei Gericht ganz oder zumindest zum Teil deshalb unzulässig war, weil sich bei einer auf laufende Sozialhilfe gerichteten Untätigkeitsklage die gerichtliche Sachprüfung regelmäßig (nur) auf alle mehr als 3 Monate vor Klageerhebung liegenden (monatlichen) Bewilligungszeiträume seit Einlegung des Widerspruchs oder der Antragstellung richtet, so jedenfalls OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Oktober 1994 - 24 E 766/94 - m.w.N. und vom 27. Mai 1994 - 24 E 908/93 -, mithin im vorliegenden Fall allein Zeiträume, die vor dem 28. April 2003 lagen, zulässigerweise zum Gegenstand einer Untätigkeitsklage gemacht werden konnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 207/99

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung der Kosten für die Benutzung eines eigenen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 20 K 4948/03
    Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn die Behörde über die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung derartiger Positionen einen selbständigen Verwaltungsakt erlässt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2000 - 22 A 207/99 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 20 K 4948/03
    vgl. nur OVG NRW Urteil vom 14. September 2001 - 12 A 4923/99 - m.w.N.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 67/06

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Zwar stand dem Kläger ein Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung wegen Krankheit als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 23 Abs. 4 BSHG neben den Leistungen der Grundsicherung zu, allerdings nur in dem Umfang in dem der Bedarf durch Leistungen nach dem GSiG nicht gedeckt war (vgl. Bayerisches LSG, Urteil v. 12. Dezember 2005 - L 11 SO 17/05, JURIS; VG Düsseldorf, Urteil v. 26. November 2004 - 20 K 4948/03, JURIS).
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