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   VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 25 K 6943/04   

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VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 25 K 6943/04 (https://dejure.org/2005,25536)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2005 - 25 K 6943/04 (https://dejure.org/2005,25536)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 25 K 6943/04 (https://dejure.org/2005,25536)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00

    Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 25 K 6943/04
    Der Kläger legte gegen diesen Bescheid am 24. Juli 2004 Widerspruch ein und führte in seiner Widerspruchsbegründung aus, der Beklagte lege das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2001 - 11 C 12/00 - falsch aus.

    Zur Begründung setzt er sich noch einmal vertieft mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2001 - 11 C 12.00 - auseinander und weist darauf hin, dass es bei dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall zu einem strukturellen Überangebot an Wohnraum gekommen sei, weil die Einwohnerzahl in der dort betroffenen Gemeinde in dem Zeitraum von 1990 bis 1997 um 9.000 zurückgegangen sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 4. April 2001 - 11 C 12.00 -, BVerwGE 114, S. 132 hat zu der Frage, wann eine Minderung des Rohertrages im Sinne des § 33 GrStG vorliegt, Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 13.89

    Grundsteuererlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung nur bei Umständen, die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 25 K 6943/04
    11 Dieser Regelung liegt, worauf bereits die Anknüpfung des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG an den normalen Rohertrag hindeutet, erkennbar die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass Ertragsminderungen einen Grundsteuererlass nur rechtfertigen, wenn sie auf für die Ertragslage außergewöhnlichen (atypischen") Umständen beruhen (vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 = BStBl II 1992, 580 = KStZ 1991, 170).
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