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   VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05   

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VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05 (https://dejure.org/2006,21459)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2006 - 20 K 5477/05 (https://dejure.org/2006,21459)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2006 - 20 K 5477/05 (https://dejure.org/2006,21459)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Derartige Entscheidungen sind nicht Teil der rechtsprechenden Tätigkeit, gegen die Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg nicht eröffnet, BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 - 12 BvR 2530/04 - ZIP 2006, 1355.

    Schon aus diesem Blickwinkel besitzt die Streichung von der Dolmetscherliste eine andere Qualität als die Nichtberücksichtigung bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern, vgl. zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern: BVerfG, Beschluss vom 03.08.04 - 1 BvR 135/00 und 1086/01 - NJW 2004, 2725; BVerfG, Beschluss vom 23.05.06 - 1 BvR 2530/04 - NJW 2006, 2613.

    vgl. insoweit zur Vorauswahl bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter: BVerfG, Urteil vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 - NJW 2006, 2613.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerfG zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, nach der die Bestimmungen des § 36 GewO bzw. die in Ausführung dieser Bestimmung ergangenen Normen als Berufsausübungsregelungen einzustufen sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.92 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28.

    Denn in jenen Fällen ist der Nachteil der abgelehnten Bewerber gerade darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber die staatliche Anerkennung einer bestimmten Qualifikation geschaffen hat und den Gerichten in den Prozessordnungen ausdrücklich vorgeschrieben wird, dass die Gutachten nach Möglichkeit bei öffentlich bestellten Sachverständigen angefordert werden sollen (vgl. Z. B. § 404 Abs. 2 ZPO), vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.92 a.a.O.; auch VG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.99 - 15 K 7417/96 -.

  • OLG Frankfurt, 01.09.1997 - 20 VA 1/97
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Es entfällt also im Einzelfall die Vereidigung für die konkrete Sache, vgl. zum Vorstehenden auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.97 - 20 VA 1/97 - Juris.

    Zwingend ist diese Fernwirkung nicht, vielmehr spielt auch der konkrete Bekanntheitsgrad der Kenntnisse des einzelnen Dolmetschers bei den jeweiligen Gerichten und Behörden eine Rolle, vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.1997 - 20 VA 1/97 - Juris, wobei es Neulinge auch bei Aufnahme in die Liste im Allgemeinen schwerer haben dürften, Aufträge erteilt zu bekommen, als bewährte Dolmetscher", auch wenn sie nicht mehr in der Liste geführt werden.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Zur Auslösung der Schutzwirkung genügen u.U. je nach Art und Ausmaß aber auch tatsächliche Auswirkungen der staatlichen Maßnahmen, vorausgesetzt, dass sie in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und eine deutlich erkennbare objektiv berufsregelnde Tendenz aufweisen, BVerwG, Urteil vom 18.04.85 - 3 C 34/84 - BVerwGE 71, 183 und Urteil vom 06.11.86 - 3 C 72/84 - BVerwGE 75, 109.

    Andererseits gibt es in der freien Wettbewerbswirtschaft im Grundsatz kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfanges und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten, BVerwG, Urteil vom 18.04.85 a.a. O..

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2005 - 3 VA 10/05

    Streichung aus der Liste der Dolmetscher und Übersetzer kein Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Durch Beschluss vom 02.12.05 - I-3 VA 10/05 - hat das Oberlandesgericht E den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und das Verfahren an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.

    Dass der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet ist, hat das Oberlandesgericht E durch seinen Verweisungsbeschluss vom 2. Dezember 2005 - I-3 VA 10/05 - für das erkennende Gericht bereits bindend festgestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 9 S 360/06

    Löschung aus dem Verzeichnis der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Das Vertrauen der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten beschränkt sich nämlich nicht nur auf die fehlerfreie und richtige Übersetzung eines Dolmetschers, sondern erstreckt sich eben auch auf die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Tätigkeit erforderliche Lauterkeit und Korrektheit des Dolmetschers, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.06 - 9 S 360/06 - Juris, zu § 15 Abs. 5 S. 2 des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Schon aus diesem Blickwinkel besitzt die Streichung von der Dolmetscherliste eine andere Qualität als die Nichtberücksichtigung bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern, vgl. zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern: BVerfG, Beschluss vom 03.08.04 - 1 BvR 135/00 und 1086/01 - NJW 2004, 2725; BVerfG, Beschluss vom 23.05.06 - 1 BvR 2530/04 - NJW 2006, 2613.
  • VG Gießen, 26.07.2004 - 10 E 605/04

    Widerruf als Sachverständiger für Wesensprüfungen von gefährlichen Hunden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Dies unterscheidet die Dolmetscherliste auch von Sachverständigenverzeichnissen, die gerade zur Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, wie z. B. die Liste über Sachverständige Personen bzw. Stellen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der Hessischen Hundeverordnung", vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 26.07.04 - 10 E 605/04 - Juris.
  • OLG Saarbrücken, 25.04.2005 - 1 VA 1/05

    Dolmetscher und Übersetzer: Voraussetzungen einer allgemeinen Vereidigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Bei der Auswahl eines Dolmetschers dürfte allerdings dem Umstand der Eintragung gewichtige, wenn nicht sogar erstrangige Bedeutung zukommen, vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.04.2005 - 1 VA 1/05 - Juris.
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 5477/05
    Zur Auslösung der Schutzwirkung genügen u.U. je nach Art und Ausmaß aber auch tatsächliche Auswirkungen der staatlichen Maßnahmen, vorausgesetzt, dass sie in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und eine deutlich erkennbare objektiv berufsregelnde Tendenz aufweisen, BVerwG, Urteil vom 18.04.85 - 3 C 34/84 - BVerwGE 71, 183 und Urteil vom 06.11.86 - 3 C 72/84 - BVerwGE 75, 109.
  • VG Sigmaringen, 04.02.2002 - 8 K 1846/00

    Ungeeignetheit eines Dolmetschers

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • VG Cottbus, 08.01.2008 - 1 L 390/07

    Aufnahme in die Liste der vereidigten Dolmetscher

    Die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, das heißt die nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgte Entgegennahme und Protokollierung der Eidesleistung mit nachfolgender Aufnahme in das Verzeichnis der allgemein vereidigten Dolmetscher bewirkt hierbei eine Vereinfachung der Einschaltung des Dolmetschers bei Verhandlungen vor Gericht, ohne freilich eine Voraussetzung für die Dolmetschertätigkeit zu sein; bei der Zuziehung des allgemein beeidigten Dolmetschers durch ein Gericht genügt es nach § 189 Abs. 2 GVG, wenn sich der Dolmetscher auf den allgemein geleisteten Eid beruft (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2006 -20 K 5477/05- zit. nach Juris, Rn. 46 m.w.N.).

    Wenn vor diesem Hintergrund an die persönliche Eignung des Dolmetschers angeknüpft wird, findet dies seinen sachlichen Grund darin, dass bei Mängeln in der Persönlichkeit die Gewissenhaftigkeit der mündlichen Übersetzung nicht mehr gewährleistet scheint, aber auch darin, dass die am gerichtlichen Verfahren Beteiligten, also alle in einer prozessual relevanten Funktion an der Verhandlung mitwirkenden Personen (Richter, Staatsanwälte, Kläger, Beklagte, Beigeladene, Streithelfer, Angeklagte, Nebenkläger), bei Einsatz eines (allgemein beeidigten) Dolmetschers ohne besondere feierliche Bekräftigung sicher sein sollen, dass dieser persönlich integer ist und nicht in einer steuernden Weise Einfluss auf das Verfahren nimmt und hierdurch die Rechtsfindung verhindert oder erschwert (so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2006 -20 K 5477/05- zit. nach Juris, Rn. 54; VG Sigmaringen, Urteil vom 4. Februar 2002 -8 K 1846/00- zit. nach Juris, Rn. 23).

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