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   VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08   

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VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08 (https://dejure.org/2011,6753)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2011 - 17 K 3985/08 (https://dejure.org/2011,6753)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2011 - 17 K 3985/08 (https://dejure.org/2011,6753)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - 20 A 2034/06

    Rechtmäßigkeit eines Planänderungsbeschlusses nach einer teilweisen Erledigung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Die Wahrung gegenläufiger Belange ist hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2009 - 20 A 2034/06 -, Rn. 70 (nrwe); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, Rn. 104 (juris).

    Regelungen zum Schutz von Belangen, die vom Abbau der Bodenschätze betroffen werden, sind somit nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern nur insoweit, als sie zur Folge haben, dass sie die Gewährleistung der Rohstoffgewinnung, somit den substantiellen Kern eines auf Rohstoffgewinnung gerichteten Vorhabens, in Frage stellen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2009 - 20 A 2034/06 -, Rn. 70 (nrwe).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1990 - 1 A 55/87
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Ebenso ist aufgrund der zwingenden Versagung der Zulassung das Unterlassen der Durchführung eines Erörterungstermins nach § 73 Abs. 6 VwVfG NRW nicht entscheidungserheblich, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11. Januar 1990 - 1 A 55/87 -, NuR 1991, 189.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - 20 A 628/05

    Abgrabung von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Die Wahrung gegenläufiger Belange ist hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 2009 - 20 A 2034/06 -, Rn. 70 (nrwe); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, Rn. 104 (juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 20 A 1245/04

    Genehmigung der Nassabgrabung eines Kiesvorkommens und Sandvorkommens an der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Ist der Behörde der Eintritt in die Abwägung dagegen wegen eines strikt zu beachtenden Versagungsgrundes verwehrt, scheidet ein Anspruch auf Abwägung aus; die Missachtung solcher Versagungsgründe würde ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit der Planfeststellung führen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. November 2005 - 20 A 1245/04 -, Rn. 42 (nrwe).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Der Bestimmung eines Ziels der Raumordnung geht eine abschließende Abwägung voraus, die den Abgrabungen innerhalb der dafür vorgesehenen Konzentrationszonen substanzielle Möglichkeiten der Nutzung des Raums eröffnet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30 März 2006 - 4 K 4265/04 -, Rn. 71 (juris).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Ähnlich wie eine Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Alternativenprüfung nicht alle denkbaren Alternativen, sondern nur solche zu beurteilen hat, die sich nach Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängen oder nahe liegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 4 B 211/88 -, NVwZ-RR 1989, 458; Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 74, Rn. 125, so muss sie nicht von sich aus überprüfen, ob eine allenfalls theoretisch denkbare Möglichkeit zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit besteht, deren konkrete Ausgestaltung und tatsächliche Realisierbarkeit wie vorliegend für die Behörde nicht erkennbar ist und zudem außerhalb ihres Einflussbereiches liegt.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Auch das Gericht kann nicht durch eigene Ermittlungen ersatzweise eine eigene Planung vornehmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - 4 C 26/87 -, NVwZ 1991, 781 (784).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08
    Sie kann die planerischen Erwägungen des Planungsträgers jedoch nicht durch abweichende eigene Überlegungen ersetzen, sondern kontrolliert nur, ob die vom Vorhabenträger getroffene Entscheidung rechtmäßig ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140, 151.
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22

    Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland

    Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hätte vielmehr - falls der Versagungsgrund nicht, etwa durch Nebenbestimmungen, hätte ausgeräumt werden können - bereits aus diesem Grund abgelehnt werden müssen (vgl. hierzu etwa: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2011 - 17 K 3985/08 -, juris).
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