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   VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17   

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VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17 (https://dejure.org/2018,1958)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2018 - 15 L 5188/17 (https://dejure.org/2018,1958)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 15 L 5188/17 (https://dejure.org/2018,1958)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2017 - 14 B 1408/16

    Hochschulrechtliche Untersagung einer Gradführung; "Führen" eines akademischen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris, Rdnr. 5 und vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 11 ff.; Beschluss der Kammer vom 11. Januar 2017 - 15 L 3866/16 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks.

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 15: Unzulässiges Führen eines Titels durch Veranlassung eines Dritten zur fälschlichen Titelnutzung, welches bis zur Beendigung der Titelnutzung durch den Dritten fortdauert.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris, Rdnr. 5 und vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 11 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 15; vgl. zur Strafbarkeit nach § 132a StGB OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 Ss 294/06 -, juris Rdnr. 10, m.w.N.: Dulden der Titelverwendung durch Dritte mit dem planmäßigen Ziel, den Anschein der Titelberechtigung zu erwecken.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 11 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 16; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 11. Januar 2017, - 15 L 3866/16 -, Seite 6 des amtlichen Umdrucks.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 14 B 397/17

    Untersagung des Führens eines Hochschultitels auf einer Website (hier: "Prof.");

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris, Rdnr. 5 und vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 11 ff.; Beschluss der Kammer vom 11. Januar 2017 - 15 L 3866/16 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks.

    Eine aktive Inanspruchnahme erfordert nicht zwingend ein (aktuelles) aktives Tun des Betroffenen, sondern kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Betroffene eine Handlung unterlässt, Beschluss der Kammer vom 20. März 2017 - 15 L 334/17 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris: Unterlassung der Abänderung / Aufrechterhalten der eigenen Homepage, oder gegen das Handeln Dritter nicht einschreitet.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris, Rdnr. 5 und vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 11 ff.

  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    vgl. zur schutzgutsbezogenen Bewertung im Strafrecht BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 -, juris, Rdnr. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2017 - 14 A 1167/16

    Spanischer Profesor Invitado

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    Das "Führen" eines Titels - und damit auch der Bezeichnung "Prof.", die den als akademische Würde ohne vorhergehende Prüfung verliehenen Hochschultitel "Professor" (§ 69 Abs. 4 HG NRW) abkürzt, OVG NRW, Urteil vom 26. September 2017 - 14 A 1167/16 -, juris, Rdnr. 35, -, setzt begrifflich schon nach seinem allgemeinen Wortsinn eine aktive Inanspruchnahme des Grades voraus.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2017 - 15 L 334/17
    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    Eine aktive Inanspruchnahme erfordert nicht zwingend ein (aktuelles) aktives Tun des Betroffenen, sondern kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn der Betroffene eine Handlung unterlässt, Beschluss der Kammer vom 20. März 2017 - 15 L 334/17 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 14 B 397/17 -, juris: Unterlassung der Abänderung / Aufrechterhalten der eigenen Homepage, oder gegen das Handeln Dritter nicht einschreitet.
  • VG Düsseldorf, 20.06.2016 - 15 K 1728/15

    Professorbezeichnung; Führung ; Bescheinigung ; Verwaltungsakt; Prof.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    Nach Lage der Akten spricht aber alles dafür, dass der angegriffenen Entscheidung des MKW vom 26. September 2017, gegen den Antragsteller ein Zwangsgeld in Höhe von (2 x 20.000,00 Euro =) 40.000,00 Euro festzusetzen, die rechtsfehlerhafte Auffassung zu Grunde liegt, der Antragsteller habe im hier für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Zwangsgeldfestsetzung unter Verstoß gegen die zwischenzeitlich bestandskräftige ministerielle Untersagungsverfügung vom 5. Februar 2015, rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 20. Juni 2016, 15 K 1728/15, www.nrwe.de und juris, nach dem 15. September 2016 dadurch die Bezeichnung "Prof." geführt, dass dieser Zusatz seinem Namen "... sowohl in der vom Amtsgericht L.     übersandten, noch immer aktuellen Gesellschafterliste des J.   Instituts vom 20. Februar 2012 als auch in der vom Amtsgericht L.     übersandten, noch immer aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages vom 30. Oktober 2012 ..." beigefügt ist.
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2007 - 2 Ss 294/06

    Begriff des Missbrauchs eines Titels bei Unterzeichnung mit dem Namen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2017 - 14 B 1408/16 -, juris, Rdnr. 15; vgl. zur Strafbarkeit nach § 132a StGB OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 Ss 294/06 -, juris Rdnr. 10, m.w.N.: Dulden der Titelverwendung durch Dritte mit dem planmäßigen Ziel, den Anschein der Titelberechtigung zu erwecken.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 15 L 4072/17

    Titelführung; Hochschultätigkeitsbezeichnung ; Untersagung; Einschreiten; Anlass

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller sich nach Auffassung der Kammer gegen die Zwangsgeldfestsetzungen vom 20. Oktober 2016 (15 L 3866/17), vom 10. Juli 2017 (15 L 3979/17) und vom 26. September 2017 (15 L 5188/17) zu Recht gewendet hat, weil eine Titelführung und damit ein Verstoß gegen die Untersagungsverfügung nicht gegeben war.
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