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   VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11   

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https://dejure.org/2011,35327
VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11 (https://dejure.org/2011,35327)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2011 - 16 K 637/11 (https://dejure.org/2011,35327)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 16 K 637/11 (https://dejure.org/2011,35327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwendung der Aminosäure Lysin in einer Marinade; Funktion der zugefügten Aminosäure als Grundlage der Beurteilung über das Vorliegen einer Aminosäure als Zusatzstoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 6879/10

    Zulässigkeit der Verwendung der Aminosäure Lysin in der "Trockenmarinade Rind";

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11
    Diesbezüglich wird auf die Darlegungen des Gerichts im Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 16 K 6879/10 Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1994 - 13 A 4016/92

    Handelsname; Konkretes Rechtsverhältnis; Androhung eines Bußgeldbescheides;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11
    Somit besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1996 - 13 A 4024/94

    Feststellungsklage; Streitiges Rechtsverhältnis; Konkretisierung; Juristische

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11
    Somit besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 6879/10
    In dem ebenfalls die Zulässigkeit des Zusatzes von Lysin betreffenden Verfahren 16 K 637/11 hat die Klägerin im Wesentlichen geltend gemacht: Die beanstandeten Erzeugnisse würden mit einer Marinade versehen, die als "Geschmacksabrunder" einen geringen Anteil Lysin enthielten.
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