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   VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17   

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https://dejure.org/2018,46333
VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17 (https://dejure.org/2018,46333)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2018 - 24 K 9389/17 (https://dejure.org/2018,46333)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2018 - 24 K 9389/17 (https://dejure.org/2018,46333)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
    Dieser Vorschrift liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - und seinem Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 die Konzeption zugrunde, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sei, die Jugendhilfe ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris, Rn. 109.

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris, Rn. 162 zwar seine Ansicht wiederholt.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris, Rn. 138.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2005 - 12 B 2444/04

    Personalüberhang im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe ;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
    Dieser Vorschrift liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - und seinem Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 die Konzeption zugrunde, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sei, die Jugendhilfe ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

    Es trifft zwar zu, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - ausgeführt hat, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sein könne, die Hilfemaßnahme ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 12 B 481/07
    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
    Dieser Vorschrift liege nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - und seinem Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 die Konzeption zugrunde, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sei, die Jugendhilfe ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

    Es trifft zwar zu, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Beschlüssen vom 30. März 2005 - 12 B 2444/04 - und vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 - ausgeführt hat, dass es nicht Aufgabe der Träger der freien Jugendhilfe sein könne, die Hilfemaßnahme ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 -, juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 -, juris, Rn. 29 bis 33; jurisPK-SGB VIII, § 74 a, Rn. 25 u. 26.

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