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   VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03   

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https://dejure.org/2004,23273
VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03 (https://dejure.org/2004,23273)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2004 - 18 K 7576/03 (https://dejure.org/2004,23273)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2004 - 18 K 7576/03 (https://dejure.org/2004,23273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schmuckgroßhändlers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen; Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer wesentlich erhöhten Gefährdung durch Angriffe auf Leib oder Leben eines Juweliers i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 10 S 902/88

    Bedürfnisprüfung für eine Schußwaffe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03
    Eine solche überdurchnittliche Gefährdung kann beim Transport von Werten in diesem Umfang bereits auf Grund lebensgerechter Betrachtung angenommen werden (vgl. so ausdrücklich BVerwG GewArch 1980, 348 - 350; OVG Lüneburg GewArch 1983, 141, VGH Baden-Württemberg, GewArch 1989, 245, OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 4 A 1836/80 -).

    Dies mag in Fällen, in denen die Betriebsführung auf einen praktisch werktäglichen oder mehrmals wöchentlichen Schmucktransport ausgerichtet sind (vgl. BVerwG GewArch 1980, 348, OVG Lüneburg GewArch 1983, 148, VGH Baden-Württemberg GewArch 1989, 245) mit unzumutbaren Betriebsumstellungen verbunden sein.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03
    Eine solche überdurchnittliche Gefährdung kann beim Transport von Werten in diesem Umfang bereits auf Grund lebensgerechter Betrachtung angenommen werden (vgl. so ausdrücklich BVerwG GewArch 1980, 348 - 350; OVG Lüneburg GewArch 1983, 141, VGH Baden-Württemberg, GewArch 1989, 245, OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 4 A 1836/80 -).

    Dies mag in Fällen, in denen die Betriebsführung auf einen praktisch werktäglichen oder mehrmals wöchentlichen Schmucktransport ausgerichtet sind (vgl. BVerwG GewArch 1980, 348, OVG Lüneburg GewArch 1983, 148, VGH Baden-Württemberg GewArch 1989, 245) mit unzumutbaren Betriebsumstellungen verbunden sein.

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03
    Es genügt, ist aber auch erforderlich, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muss (vgl. BVerwGE 49, 1 (10)).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Gefährdung auf zumutbare andere Weise verhindern oder wenigstens ebenso mindern lässt wie durch den erstrebten Besitz von Schusswaffen (vgl. BVerwGE 49, 1 (10)).

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Zwar kann grundsätzlich eine überdurchschnittliche Gefährdung für einen reisenden Juwelier angenommen werden (vgl. Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papst hart, a.a.O., § 8 Rn. 8; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 9; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 14; VG Düsseldorf, U.v. 29.9.2004 - 18 K 7576/03 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 21; VG Koblenz, U.v. 17.1.1989 - 2 K 189/88 - GewArch 1989, 242 - juris).

    Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, dass Überfälle auf Schmucktransporteure grundsätzlich oder auch nur typischerweise in einer Form erfolgen, die es rechtfertigt, den Einsatz einer Schusswaffe als taugliches Verteidigungsmittel völlig auszublenden (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 29.9.2004 - 18 K 7576/03 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1898, 245 - juris Rn. 23).

  • VG Arnsberg, 05.11.2007 - 14 K 50/06

    Allgemeinmediziner - Waffenschein wegen Patienten

    Ein Juwelier etwa muss nicht zur Nachtzeit einer potentiellen Kundin kostbarsten Schmuck in deren Privatwohnung präsentieren; er kann für diesen Vorgang auf die hellen Tagesstunden ausweichen oder er kann sich der Hilfe eines Sicherheitsdienstes bedienen, vgl. VG Düsseldorf, Urt. vom 29. September 2004 - 18 K 7576/03 -, zitiert nach "Juris".
  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

    Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, dass Überfälle auf Sprengstofftransporteure grundsätzlich oder auch nur typischerweise in einer Form erfolgen, die es rechtfertigt, den Einsatz einer Schusswaffe als taugliches Verteidigungsmittel völlig auszublenden (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 29.9.2004 - 18 K 7576/03 - juris Rn. 12; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1898, 245 - juris Rn. 23).
  • VG Hannover, 12.11.2007 - 10 A 7143/05

    Erteilung eines Waffenscheins an Juweliere?

    Eine solche überdurchschnittliche Gefährdung kann beim Transport von großen Werten bereits aufgrund lebensgerechter Betrachtung angenommen werden (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2004 - 18 K 7576/03 -, juris, mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung, BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - 1 C 38.77 -, DVBl. 1980 S. 1044).
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