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   VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13   

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https://dejure.org/2017,40443
VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13 (https://dejure.org/2017,40443)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2017 - 7 K 8417/13 (https://dejure.org/2017,40443)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2017 - 7 K 8417/13 (https://dejure.org/2017,40443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Einzelrichter; Rückübertragung auf die Kammer; Altenpflege; Ausbildung; Ausgleichsbetrag; Belastungsgleichheit; Homogenität; Abgabepflichtige; Neue Betriebe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2015 - 12 A 1968/14

    Verfassungsmäßigkeit von Sonderabgaben im Altenpflegebereich und Festlegung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
    Hierzu heißt es allerdings im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 30. September 2015 - 12 A 1968/14 -, juris, Rn. 7:.

    Die Berufung wird wegen der Abweichung von der Rechtsprechung des OVG NRW (Beschluss vom 30. September 2015 - 12 A 1968/14 -, juris Rn. 58) zu der Frage, ob die AltPflAusglVO in der bis zum Abrechnungsjahr 2015 geltenden Fassung wegen Nichteinbeziehung neuer Altenpflegebetriebe in den Kreis der Abgabepflichtigen gegen das Homogenitätsprinzip verstößt, gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen.

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
    Es handle sich um eine verfassungswidrige Sonderabgabe, welche an den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht (Beschluss zur Altenpflegeausbildungsumlage vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, juris) hierzu aufgestellt habe, zu messen sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 17. Juli 2003 (2 BvL 1/99 u.a., juris Rn. 114, 115, 117, 140, 141, 142 und 143) insoweit unter Berufung auf seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an Sonderabgaben ausgeführt (Hervorhebungen durch das erkennende Gericht):.

  • VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
    Einer vergleichsweisen Regelung, die das Gericht im Erörterungstermin vom 27. September 2017 in den vier Klageverfahren 7 K 8417/13, 7 K 7291/14, 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16 vorgeschlagen hat, hat lediglich der Beklagte zugestimmt, während die Klägerin sie abgelehnt hat.

    Lediglich für die Verfahren 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16, über die heute noch keine Entscheidung ergangen ist, war die Schriftsatzfrist vorgesehen.

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 7 K 8417/13
    Das OVG NRW nimmt zur Begründung dieser Ausführungen Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12 u.a. -.
  • VG Düsseldorf, 13.12.2019 - 7 K 7373/15
    Soweit sie für 2014 (Bescheid vom 25. Oktober 2013, Ausgleichsbeitrag über 31.329,79 EUR) und 2015 (Bescheid vom24. Oktober 2014, Ausgleichsbeitrag über 39.464,48 EUR) in Anspruch genommen wurde, haben ihre hiergegen gerichteten Klagen Erfolg gehabt, weil das Gericht wegen der bis zum Abrechnungsjahr 2015 geltenden Nichteinbeziehung von neu gegründeten Pflegeeinrichtungen einen Verstoß gegen die Belastungsgleichheit bzw. den Grundsatz der Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen angenommen hat (Urteile vom27. September 2017, 7 K 8417/13 und 7 K 7291/14).

    Eine vergleichsweise Regelung, die das Gericht im Erörterungstermin vom 27. September 2017 in den vier Klageverfahren 7 K 8417/13, 7 K 7291/14, 7 K 7373/15 und 7 K 12378/16 vorgeschlagen hat, wurde nicht angenommen.

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