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   VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12   

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https://dejure.org/2012,103829
VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12 (https://dejure.org/2012,103829)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2012 - 11 K 4418/12 (https://dejure.org/2012,103829)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2012 - 11 K 4418/12 (https://dejure.org/2012,103829)
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  • BVerwG, 25.01.2011 - 2 B 73.10

    Bleibevereinbarung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; besoldungsrechtlicher

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12
    Ob ein Umstand eine gemeinsame Grundlage des Vertrags darstellt, ist auf der Grundlage aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 2 B 73/10 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 30. August 2000 - 9 A 5295/97 -, NVwZ 2001, 691.

    Nicht zuzumuten ist das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung einem Vertragspartner dann, wenn der Rahmen des Risikos überschritten wird, den der Vertragspartner bei Abwägung aller Umstände nach Treu und Glauben hinzunehmen hat und das Festhalten am Vertrag wesentliche Nachteile zur Folge hätte, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 2 B 73/10 -, juris; Kopp/Schenke, Kommentar zum VwVfG, 12. Auflage 2011, § 60 Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 9 A 5294/97

    Rückzahlung von auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geleisteten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12
    Ob ein Umstand eine gemeinsame Grundlage des Vertrags darstellt, ist auf der Grundlage aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 2 B 73/10 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 30. August 2000 - 9 A 5295/97 -, NVwZ 2001, 691.
  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12
    Da die Klage nicht dazu dient, eine Inanspruchnahme der Sicherheit zu verhindern - diese droht nicht, weil ohne die Erteilung einer Baugenehmigung die Fälligkeit der Folgekosten nicht eintritt - ist nicht der gesamte Betrag, sondern lediglich ein Bruchteil von 20-30% anzusetzen, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - IX ZR 194/93 -, BauR 1994, 541; Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rn 16 Stichwort "Bürgschaft".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2009 - 7 A 4361/05

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag als Rechtsgrundlage für ein Herausgabeverlangen;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 29.11.2012 - 11 K 4418/12
    Rechtsgrundlage für das Herausgabeverlangen ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattunganspruch, wobei insoweit dahin stehen kann, ob sich dieser aus einer durch § 62 Satz 2 VwVfG vermittelten entsprechenden Anwendung der §§ 812 ff. BGB ergibt oder als eigenständiges öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut anzusehen ist, das sich aus dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung ergibt, wonach eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung bzw. eine Vermögensverschiebung, für die der rechtliche Grund weggefallen ist, rückgängig zu machen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Januar 2009 - 7 A 4361/05 -, BRS 74 Nr. 239.
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