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   VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11   

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VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11 (https://dejure.org/2012,2156)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2012 - 25 K 3310/11 (https://dejure.org/2012,2156)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 25 K 3310/11 (https://dejure.org/2012,2156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare Energien Planungshoheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 73 BauO NRW § 86 BauO NRW
    Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare Energien Planungshoheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Einklangs der Wohngebäudeerrichtung mit dem Bebauungsplan für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Wohngebäudes; Einordnung der Festsetzung der Hauptfirstrichtung als gestalterische Festsetzung gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Ansbach, 19.04.2000 - AN 9 K 99.00483
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Auch wenn es zweckmäßig sein mag, baugestalterische Absichten deutlich zu machen, ist dies nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der ortsgestalterischen Festsetzung, sofern nur ein baugestalterisches Konzept sich nach den näheren konkreten Umständen erkennen lässt, vgl. zum Vorstehenden VG Ansbach, Urteil vom 19. April 2000 - AN 9 K 99.00483 - mit weiteren Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung.
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Dem Erfordernis der Normenklarheit ist Rechnung getragen, wenn auftauchende Zweifelsfragen sich mit Hilfe anerkannter Auslegungsregeln beantworten lassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 C 4/06 .
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Ob und in welchem Umfang die Planungshoheit der Gemeinden zum unantastbaren Kernbereich der Selbstverwaltung gehört, ist bundesverfassungsrechtlich bislang nicht geklärt, das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offen gelassen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987, BVerfGE 76, 107, 118 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Die diesbezügliche Auffassung der Kammer wird bestätigt durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Oktober 2006 - 8 S 2417/05 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 2364/06

    Nachbarschützende Wirkung von Gestaltungsvorschriften?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Gestaltungsvorschriften kommt darüber hinaus keine nachbarschützende Wirkung zu, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 2007 - 7 A 2364/06 .
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Allerdings verlangen es die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit, dass grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar formuliert sein müssen, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 .
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11
    Auch wenn der Gesetzgeber abstrakt-generell in die Planungshoheit eingreift, indem er für alle Gemeinden unmittelbar regelnde Vorgaben für die Art und Weise der Ausübung der Planungshoheit - außerhalb eines evtl. geschützten Kernbereichs - setzt, ist der allgemeine verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und eine Güterabwägung vorzunehmen, vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2001, DVBl. 2001, 1415 f.
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