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VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von in Form von persönlicher Anwesenheit in der Einrichtung des Dienstherrn geleisteten Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14
- VG Düsseldorf, 14.04.2015 - 26 K 1561/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2015 - 6 A 456/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 6 A 456/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14
Aufhänger dieses Angebots war nach den sodann folgenden Ausführungen in dem Schreiben das Urteil des EuGH vom 25. November 2010 - C-429/09 -, welches aus Sicht des Oberbürgermeisters zu einer anderen rechtlichen Bewertung als bislang führte, jedoch weiterhin Fragen offen ließ, u.a. zum Maß einer möglichen Abgeltung. - EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14
Mit Schreiben vom 18. Mai 2001 wandte sich der Kläger an den Oberbürgermeister der Beklagten und beantragte unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 -, aus dem hervorgehe, dass Bereitschaftsdienst, der in Form von persönlicher Anwesenheit in der Einrichtung des Dienstherrn geleistet wird, insgesamt als Arbeitszeit anzusehen sei, (1.) festzustellen, dass der von ihm - dem Kläger - zu leistende Bereitschaftsdienst, der in Form von persönlicher Anwesenheit in der Einrichtung des Dienstherrn geleistet wird, in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt wird, (2.) die ihm - dem Kläger - aufgrund des Antrages zu 1. - auch für die Vergangenheit - zustehenden Vergütungs- und Besoldungsbestandteile auszuzahlen. - BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14
Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es dabei, dass die Auslegung in erster Linie den Wortlaut der jeweiligen Erklärung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat, vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99 -, NJW 2001, 144 f. = juris, Rn. 8;. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung …
Auszug aus VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 26 K 1561/14
Bei dem durch das genannte Angebot der Beklagten und die diesbezügliche Annahmeerklärung des Klägers zustandegekommenen Vertrag handelt es sich um einen verwaltungsaktsersetzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 S. 2 VwVfG NRW, weil die behördliche Entscheidung über die Gewährung von Freizeitausgleich bzw. Geldentschädigung für unionsrechtswidrig geleistete Zuvielarbeit als einzelfallbezogener Hoheitsakt grundsätzlich einer Regelung durch Verwaltungsakt gemäß § 35 S. 1 VwVfG NRW unterliegt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2009 - 1 A 2652/07 -, juris (…Rn. 27), m.w.N.
- VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18
Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung
Der vorliegende Fall liegt auch anders, als die durch die Rechtsprechung insofern entschiedenen Fälle, bei welchen ein Schriftwechsel ausreichte und bei denen zwischen den einzelnen Schriftstücken nur eine kurze Zeitspanne von ein paar Wochen bzw. Monaten lag (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 19.05.2005, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.05.2015, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2015 - 26 K 1561/14 - juris Rn. 33).