Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7027
VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA (https://dejure.org/2022,7027)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA (https://dejure.org/2022,7027)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 4 K 1205/15.DA (https://dejure.org/2022,7027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 1 StrGHE, § 3 Abs 1 StrGHE, § 33 Abs 1 StrGHE, § 4 Abs 1 StrGHE
    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Sie muß deshalb den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungsentscheidungen zu stellen sind (vgl. - zu Planungsentscheidungen in materiellen Sinne - BVerwG, Urteil vom 11. April 1986, BVerwGE 74, 124, 133).

    Daraus folgt in objektiv-rechtlicher Hinsicht, daß die Planungsmaßnahme nicht nur einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, sondern auch auf einer fehlerfreien Abwägung der für und wider das Vorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belange beruhen muß (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 1986, a. a. O., und 17. Januar 1986, NVwZ 86, 471).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines andern entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 106.66 - BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 314f.).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19.02.1992 - 4 NB 11/91 - NJW 1992, 2844, juris-Rn. 21) lässt sich eine Regel dahingehend, dass nur bei Erreichen der in § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV genannten Schallpegel eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehöre und deshalb für einen Betroffenen einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellten, nicht aufstellen.
  • VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02

    Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.07.2004 (- 9 N 3140/02 - NVwZ-RR 2005, 769) obliegt es einer planenden Gemeinde grundsätzlich, bei der Planung von Straßen im Rahmen der Abwägung auch solche Erhöhungen der Lärmbelästigungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls planerisch zu bewältigen, die unterhalb der Schwelle schädlicher, insbesondere gesundheitsbeeinträchtigender Auswirkungen im Sinne des § 41 BImSchG blieben.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines andern entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 106.66 - BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 314f.).
  • BVerwG, 27.07.1967 - IV C 106.66

    Eintragung eines Weges in ein gemeindliches Bestandsverzeichnis für

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines andern entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 106.66 - BVerwGE 34, 301, 309; Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309, 314f.).
  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Bei der Verlegung einer Bushaltestelle und der Anlage eines Fußgängerüberwegs im Zuge einer Radwegeplanung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Straßenbaumaßnahmen, die mit dem Ziel der Verkehrslenkung vorgenommen werden und die abwägungserhebliche Belange der Straßenanlieger oder sonstiger Betroffener berühren, auch dann den Schranken des materiellen Planungsrechts unterliegen, wenn sie nicht auf einer förmlichen planerischen Entscheidung beruhen, sondern lediglich eine verwaltungsinterne Planung tatsächlich umsetzen (Beschluss vom 23.11.1987 - 2 TG 3079/87 - NVwZ-RR 1989, 171).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Daraus folgt in objektiv-rechtlicher Hinsicht, daß die Planungsmaßnahme nicht nur einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, sondern auch auf einer fehlerfreien Abwägung der für und wider das Vorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belange beruhen muß (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 1986, a. a. O., und 17. Januar 1986, NVwZ 86, 471).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Dies wird mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24/91 - BVerwGE 94, 100 ("Bargteheide") begründet.
  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873

    Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
    Aus der durch die Widmung begründeten Reinigungs-, Räum- und Streupflichten für unmittelbare Straßenanlieger ergibt sich eine Befugnis, gegen die Widmung einer Straße zu klagen (vgl. etwa Bay. VGH, Urteil vom 24.10.2020 - 8 B 98.873 - NuR 2003, 238; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 174 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

  • VGH Hessen, 19.10.1993 - 2 UE 1976/90

    Anwendbarkeit des BauGB § 125 Abs 2 auf landesrechtliches Wegerecht; Bindung der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94

    Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber

  • VG Hannover, 15.11.2022 - 7 A 4592/21

    Bebauungsplan; Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenrecht; Widmung; Anfechtung

    Aufgrund der in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärten Frage, ob Verkehrsimmissionen im Rahmen der Anfechtung der straßenrechtlichen Widmung geltend gemacht werden können (bejahend VG Darmstadt, Urt. v. 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA -, juris Rn. 70) oder ob die Klägerin insoweit auf die Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs zu verweisen ist (so VGH B-W, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, NVwZ-RR 1995, 185 [VGH Baden-Württemberg 07.07.1994 - 5 S 579/94] ) erscheint eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. zur Teileinziehung Nds. OVG, Beschl. v. 24.01.2018 - 7 ME 110/17 -, juris Rn. 7).

    Eine Inzidentprüfung des der Widmung zugrundeliegenden Bebauungsplans findet hingegen nicht statt (i.E. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA -, juris; OVG B-W, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, NVwZ-RR 1995, 185 [VGH Baden-Württemberg 07.07.1994 - 5 S 579/94] (186)).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht